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3. FH Campus Wien Studiengang SOWOSEC und die Mehrebenen-Perspektive

3.6 Ebene 4: Aufbau des Studiums SOWOSEC und Richtlinien des Department

Die Richtlinien des Rektorats zu Erstellung von Masterarbeiten bilden die Ausgangsbasis für alle Studiengänge. Die konkretisierten Anforderungen bei der Erstellung von Masterar-beiten werden dann vom Department festgelegt, um allen Qualitätsansprüchen zu entspre-chen. Die Qualität wird vor allem durch ein aufbauendes und einheitliches Curriculum bzw.

durch einen akkreditierten Lehrplan gewährleistet, aber auch durch die Lehre formeller In-halte, wie dem „Handbuch zur Erstellung von Masterarbeiten“. Weiters finden sich Zitati-onsleitfäden, Leitfäden für geschlechtergerechte Sprache usw. auf der internen Onlineplatt-form.

Das Handbuch zu Erstellung der Masterarbeit bildet die formelle Ausgangsbasis für die Erstellung einer den Department-Richtlinien entsprechenden Masterarbeit. Die aktuelle Version des „Handbuch Masterarbeit 2020“ bietet Orientierung, aber auch konkrete Vorga-ben für Studierende während des Masterarbeitsprozess. Laut Handbuch ist die Masterar-beit als Abschlussprüfung in schriftlicher Form vorgesehen. Laut Regelstudienplan wird die

Masterarbeit während des dritten und vierten Semesters erstellt. Eine approbierte Master-arbeit stellt den Nachweis über die Fähigkeit zum systematischen und methodischen Bear-beiten einer sozialwirtschaftlich relevanten Fragestellung dar. Studierende besitzen die nö-tigen Kompetenzen, um eine wissenschaftliche Arbeit unter Berücksichtigung der Qualitäts-standards empirischer Forschung (Gütekriterien) zu verfassen, sowie Ergebnisse korrekt und nachvollziehbar darzustellen (vgl. Handbuch Masterarbeit, SOWOSEC 2020: 8). Un-umgänglich ist ein klarer Themenschwerpunkt, der einem Studienschwerpunkt bzw. -modul des Studienganges zuzuordnen ist und somit sozialwirtschaftliche Relevanz widerspiegelt.

Die Masterarbeit muss einen Umfang von 80-100 Seiten ohne Deckblatt, Vorwort, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie Anhang aufweisen (vgl. ebd.: 8).

Unbedingt muss (gemäß dem Handbuch zur Erstellung der Masterarbeit 2020) eine Mas-terarbeit ein Titelblatt, ein Inhaltsverzeichnis, eine Einleitung inkl. Heranleitung an die Fra-gestellung, das Erkenntnisinteresse sowie eine beschreibende Kapitelübersicht beinhalten.

Im Hauptteil steht die Bearbeitung des Forschungsinteresses im Fokus und damit die zent-rale Fragestellung oder auch Hypothese. Dabei steht die systematische und theoriegelei-tete Darstellung des aktuellen Forschungsstandes sowie eine Zusammenfassung der Er-gebnisse und gegebenenfalls offen gebliebener Fragen im Vordergrund. Das Quellenver-zeichnis muss mit der verwendeten Literatur übereinstimmen. Formal notwendige Inhalte, wie Abkürzungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Namens- und/o-der Sachregister müssen am Anfang stehen. Vorwort und/ound/o-der eine Danksagung sind keine obligatorischen Inhalte, können jedoch der Masterarbeit vorangestellt werden. Der Anhang kann Leitfäden, Fragebögen, Statistiken oder Dokumente enthalten (Handbuch Masterar-beit SOWOSEC 2019: 12). Aus dieser Passage, die eine „Kann-Klausel“ enthält, kann je-denfalls keine verpflichtende Regelung hinsichtlich der Qualität, Transparenz sowie der Nachvollziehbarkeit der Erhebungsinstrumente oder einer Standardisierung abgeleitet wer-den.

Die formalen Richtlinien sind dagegen obligatorisch und sehr konkret: Format: DIN A4, Schrift: Times New Roman, Schriftgröße: Text 12 Punkte und Fußnoten 10 Punkte (oder vergleichbare Schrift und Schriftgröße), Seitenränder: oben und rechts/außen 2,5 cm, links/innen 3 cm, unten 2 cm. Der Zeilenabstand beträgt 1,5 Zeilen im Fließtext. Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren und das Regelwerk der neuen deutschen Rechtschrei-bung anzuwenden. Verwendet werden die aktuellen Zitierregeln des Departments Soziales sowie eine geschlechtsneutrale Sprache. Alle Tabellen, Grafiken, Diagramme und Bilder sind durch Quellen zu belegen und zu beschriften. Ein Abstract in deutscher und englischer Sprache wird der Masterarbeit vorangestellt. Weiters sind hier drei bis fünf Schlüsselbegriffe zu wählen. Vorweg stehen ein Deckblatt und die Erklärung über die Eigenständigkeit der

Masterarbeit. Am Ende oder im Anhang muss ein Lebenslauf angegeben sein. Die empiri-schen Untersuchungen und alle erhobenen Daten, d.h. qualitative wie auch quantitative Datenaufzeichnungen, sind der Betreuung zu übergeben, um Transparenz zu garantieren und die Wissenschaftlichkeit der Arbeit nachvollziehbar bewerten zu können (vgl. Hand-buch Masterarbeit SOWOSEC 2019: 13). Die Masterarbeit umfasst 25 ECTS-Punkte, zu deren Erhalt außerdem die Module „Empirische Sozialforschung in der Sozialwirtschaft“

und „Masterarbeitsprozess“ (vgl. FHCW Masterstudiengang SOWOSEC 2014: 38) ver-pflichtend sind. Aber wie entsteht eine Masterarbeit?

Auf der vierten Ebene verdichtet sich die Konkretisierung im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens. Das Curriculum und die darin vorkommenden Lehrveranstaltungen ebenso wie Unterrichtsgegenstände können einen Einfluss auf die Wahl der Methode, aber auch die Qualität des Forschungsvorhabens haben. Das Curriculum regelt den Ablauf eines Studi-ums an Hochschulen und ist ein fixer Bestandteil der Studiengangsordnung (vgl. Studien-gangsordnung 2014). Darin ist festgelegt, welche Inhalte in welchem Semester, aufeinan-der aufbauend, angeboten werden (siehe Anhang). Aus aufeinan-der Modulübersicht lässt sich er-kennen, dass sich ein Drittel der Lehrveranstaltungen im Rahmen von 40 ECTS-Punkten mit der empirischen Sozialforschung und dem akademischen Schreiben und Forschen aus-einandersetzt. Einführend ins Studium findet im Rahmen der Lehrveranstaltung „Vertiefen-des wissenschaftliches Arbeiten“ eine Auffrischung aller wissenschaftlichen empirischen Methoden statt, um allen Studierenden gleiche Voraussetzungen beim Einstieg ins Studium zu ermöglichen. Darüber hinaus bereiten die Seminare „Angewandte empirische Sozialfor-schung 1+2“ auf die Masterarbeit vor.

Abb. 3: Auszug: Modulübersicht (Verlängerungsantrag 2014: 36)

Wie bereits erwähnt legt das Curriculum fest, welche Inhalte in welchem Semester ange-boten werden und ist aufbauend gegliedert. So wurden in allen Semestern und Jahren Lehrinhalte der empirischen Sozialforschung und des wissenschaftlichen Arbeitens ange-boten. Diese sind konzeptuell so aufgebaut, dass diese Lehrveranstaltungen (SE, ILV) die Studierenden auf dem Weg zur Masterarbeit begleiten. Das Basismodul „Sozialforschungs-kompetenz“ mit dem Themenschwerpunkt „Empirische Sozialforschung in der Sozialwirt-schaft“ besteht aus miteinander verknüpften Lehrveranstaltungen (vgl. Anhang Curriculum 2008), Gültigkeitszeitraum von 20084 bis 20145). Das erste Modul im Curriculum (2018) (Antrag Anerkennung SOWOSEC 2008) im Studiengang SOWOSEC beinhaltete eine Ver-tiefung qualitativer wissenschaftlich-empirische Forschung:

„Die Studierenden:

> erwerben Kenntnisse über: o qualitative und quantitative Methoden o beschreibende und erklärende Methoden o Erhebungs- und Auswertungsmethoden;

> können eine Forschungsfrage entwickeln und ein Forschungsdesign erarbeiten;

> sind fähig ein Forschungsprojekt im Feld der Organisations- und Akteursanalyse unter Anleitung selbstständig durchzuführen;

> erwerben sowohl die Kompetenzen Studien zu lesen, zu verstehen und zu interpretie-ren als auch sie zu hinterfragen und in einen größeinterpretie-ren Kontext zu stellen;

> können in qualitativen Methoden Erhebungen und Auswertungen selbstständig durch-führen;

> sind fähig der Fragestellung entsprechende und den Befragten angemessene Inter-viewleitfäden sowie erzählgenerierende Einstiegsfragen zu entwickeln und erwerben die Kompetenzen adäquaten InterviewerInnenverhaltens;

> sind fähig Interviews sowohl inhaltsanalytisch wie sequenzanalytisch auszuwerten und Hypothesen bzw. Theorieansätze im Hinblick auf eine Fragestellung zu generieren.“

(Antrag Anerkennung SOWOSEC 2008: 68)

Das zweite Modul im Curriculum (2010-2016) SOWOSEC-Department beinhaltet eine Vertiefung quantitativer wissenschaftlich-empirische Forschung:

„Die Studierenden:

> sind fähig komplexe und trianguläre Untersuchungsdesigns zu einer Fragestellung zu entwickeln;

> erwerben vertiefte Kenntnisse über quantitative Erhebungs- und Analysemethoden;

> sind fähig ein Forschungsprojekt im Feld des Performance Monitorings unter Anlei-tung selbstständig durchzuführen;

> sind fähig Fragebögen selbstständig zu entwickeln und die Güte des Instruments im Hinblick auf Validität und Reliabilität zu überprüfen;

4 Erste Veröffentlichung des Curriculums im Antrag zu Anerkennung SOWOSEC in (Antrag Aner-kennung SOWOSEC 2008)

5 Ab 2014 wurde das Curriculum adaptiert. Laut Antrag zur Verlängerung des Studienganges SOWOSEC gab es keine wesentlichen Veränderungen. „Die Studienschwerpunkte und -inhalte so-wie die übergeordneten Qualifikationsziele des Studiengangs haben sich gegenüber der Version 1.1 (Dezember 2006) nicht wesentlich verändert“ (Antrag Verlängerung SOWOCEC 2014: 5).

> sind fähig computerunterstützte Auswertungen quantitativer Daten (SPSS) auf Basis eines entwickelten Analysedesigns selbstständig vorzunehmen sowie Hypothesen zu testen;

> erlangen die Kompetenz, quantitative empirische Daten und Ergebnisse auch kritisch zu hinterfragen, indem sie sie in einen Kontext setzen und im Hinblick auf intervenie-rende Variablen reflektieren können.“ (Anerkennung SOWOSEC 2008: 71)

Das zweite Modul baut auf dem ersten Modul auf und lehrt eine vertiefte angewandte em-pirische Sozialforschung. Dabei steht im qualitativen Part die Lehre der methodologischen Grundlagen für die Praxis des Interpretierens im Fokus. Z.B. das „klassische“ Interview, Gruppendiskussion oder die Textanalyse als Auswertungsmethode kommen hier im Rah-men des Curriculums zur Anwendung. Der quantitative Part lehrt die Berechnung von Häu-figkeiten, sowie inferenzstatistische Analysen, bivariate Analyse (Korrelation und Regres-sion) sowie Inferenzstatistik. Aber nicht nur das Curriculum, sondern auch das Masterar-beitsseminar bietet Lehrinhalte, die zur Erstellung der Masterarbeit notwendig sind.