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Bohuslav Felix Lobkowitz von Hassenstein übernahm die Verwaltung der Niederlausitz in einer Zeit, in der der bereits im Zusammenhang mit Heinrich III. von Plauen erwähnte Streit um Beeskow, Storkow und Sorau erneut auffl ammte. 1512 waren die betreffen-den Herrschaften nach zwei Jahrzehnten sächsischer Pfandherrschaft an Ulrich V. von Biberstein, Herrn im nordböhmischen Friedland, gefallen, der sich jedoch nicht lange über seinen Sieg freuen konnte. Bereits 1518 war er aus fi nanziellen Gründen gezwun-gen, Beeskow und Storkow seinem Hauptgläubiger Dietrich, dem Bischof von Lebus,48

47 REDERN, Nicklas Sigismund von (Hg.): Lusatia Superior Diplomatica, I–II, Hirschberg 1724, hier I, S. 145 – 152, Nr. 30. – Collection derer den Statum des Marggrafthums Ober-Lausitz, II, Budißin 1771, S. 1337 – 1341, Nr. 17.

48 CDB A XX, S. 489 – 512, Nr. 136 – 138 (21. 3 und 15.6.1518). – WOHLBRÜCK: Geschichte des ehe-mahligen Bisthums Lebus II, S. 261.

zu verpfänden und nur Sorau zu behalten, dass seine Söhne dann bis zum Aussterben der Friedländer Linie der Bibersteiner am 15. Dezember 1551 besaßen.49 Christoph von Bi-berstein (Kryštof z Biberštejna), der Letzte seines Geschlechts, erlag damals der Pest, die vermutlich ein unbekannter Reisender aus Böhmen nach Sorau eingeschleppt hatte. Als die Krankheit sich in der Stadt verbreitete, versuchte Christoph nach Friedland zu fl iehen, konnte seinem Schicksal aber nicht entkommen.50

Nach seinem Tod fi elen alle Güter der Friedländer Bibersteiner der Krone zu, und als Hauptmann in Sorau wurde Fabian von Schönaich (tschechisch Šejnoch) eingesetzt, der schon zuvor Landeshauptmann des nach 77 Jahren sächsischer Pfandherrschaft im Jahr 1549 unter die unmittelbare Regierung des böhmischen Königs zurückgekehrten Für-stentums Sagan geworden war.51 Während der Folgejahre, als Sorau sich im Besitz des Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach befand, bemühte sich Fabian von Schönaich um den Ankauf der gesamten Herrschaft. Um den Preis zu drücken, redete er dem böhmi-schen König und seinem Statthalter angeblich ein, dass Sorau nur ein schlechter Garten sei, gerade einmal zum Anbau von Kraut geeignet,52 obwohl sein Wert zusammen mit der Herrschaft Triebel (Trzebiel) im Steuerregister von 1526 auf 80 000 rheinische Gul-den geschätzt worGul-den war.53

Das Schachern sollte sich für Fabian von Schönaich jedoch nicht auszahlen, denn auf das Spielfeld trat nun der Breslauer Bischof und schlesische Oberlandeshauptmann Balthasar von Promnitz (1539 – 1562),54 der dem böhmischen König für Sorau und Trie-bel ohne weitere Umstände die Summe von 120 000 rheinischen Gulden anbot.55 Da-mit kaufte sich in der Niederlausitz bereits 1556 ein Adelsgeschlecht ein, das einige Jahrzehnte später noch gravierend in die Geschichte der Landvogtei eingreifen sollte.56 Aber Fabian von Schönaich, der bereits 1554 auch zum Niederlausitzer Landrichter

er-49 HIRTZ/HELBIG (Hg.): Urkundliche Beiträge, S. 324, Nr. 2371.

50 MAGNUS, Johann Samuel: Historische Beschreibung der Hoch-Reichs-Gräfl ichen Promnitzschen Residenz-Stadt Sorau in Niederlausitz und Deroselben Regesten, Kirchen- und Regiment-Sachen wie auch Gelehrten Leuthen und Sonderbahren Begebenheiten, Leipzig 1710, S. 30 f. – Sein Tes-tament edierte KRÁL, Pavel: Mezi životem a smrtí. Testamenty české šlechty v letech 1550 až 1650 (Monographia historica, Editio Universitatis Bohemiae Meridionalis; 2), České Budějovice 2002, S. 116 – 121, Nr. 2 (9.12.1551).

51 WORBS, Johann Gottlob: Geschichte des Herzogtums Sagan, Sagan 19302, S. 201 – 208.

52 MAGNUS: Historische Beschreibung, S. 41.

53 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 4 a–b, Pk.-Nr. 14289 (1529 – 1561), f. 1r.

54 SABISCH: Die Bischöfe von Breslau, S. 71 – 99. – KLIESCH: Bischof Balthasar von Promnitz (1539 – 1562). Oberlandeshauptmann von Schlesien. – DERS.: Bischof Balthasar von Promnitz (1539 – 1562) als Landesfürst, in: MBGMV 49, 1989, S. 33 – 72.

55 HIRTZ/HELBIG (Hg.): Urkundliche Beiträge, S. 330, Nr. 2413 (4.5.1556); S. 331, Nr. 2427 (24.4.1558). – MAGNUS: Historische Beschreibung, S. 44, ihm folgend führen auch andere Auto-ren an, dass Balthasar von Promnitz für Sorau die Summe von 124 000 rheinischen Gulden gezahlt habe.

56 WORBS: Geschichte der Herrschaften Sorau und Triebel, S. 59 – 72. – LEHMANN: Die Herrschaf-ten, S. 31. – Die neueste Geschichte der Stadt Sorau liefert vor allem im Vergleich mit der Arbeit von Worbs keine neuen Erkenntnisse; vgl. JAWORSKI, Tomasz: Żary v dziejach pogranicza śląsko-łużyckiego, Żary 1993.

nannt worden war,57 ging ebenfalls nicht mit leeren Händen aus dem Kampf um das Erbe der Bibersteiner hervor: Er kaufte 1558 für 45 000 Gulden die Oberlausitzer Herrschaft Muskau,58 um die sich zu seinen Lebzeiten bereits der Niederlausitzer Landvogt Albrecht Schlick bemüht hatte.59

Im Fall von Beeskow und Storkow war die Situation noch komplizierter. Nach dem Tod des Lebuser Bischofs Dietrich im Jahr 1523 gingen die beiden Herrschaften, deren Wert ebenso wie Sorau und Triebel auf 80 000 Gulden geschätzt worden war,60 an dessen Nachfolger Georg von Blumenthal (1523 – 1550) und Johann Horneburg (1550 – 1555),61 von dem der Niederlausitzer Landvogt Albrecht Schlick wohl noch 1553 anstelle Ferdi-nands I. die Huldigung für beide Herrschaften empfi ng.62 Bereits zwei Jahre zuvor war jedoch der Friedländer Zweig der Bibersteiner ausgestorben, und am Prager Hof herrschte ebenso wie im Fall von Sorau die Überzeugung, dass es sich bei Beeskow und Storkow um dem Heimfall unterliegende Lehen handele. Um ihren Erwerb bemühte sich Ferdi-nands treuer Berater Friedrich von Redern, der seit dem 3. Januar 1554 Verwalter der schlesischen Finanzen war und die böhmischen Lehen der Bibersteiner besaß;63 dies ge-fi el weder dem Bischof von Lebus noch dem brandenburgischen Kurfürsten, der selbst enormes Interesse an den beiden Herrschaften hatte. Johann Horneburg wollte sich daher persönlich nach Prag begeben, um Friedrich von Rederns Pläne zu durchkreuzen, aber der Tod, der ihn am 16. Juni 1555 ereilte, kam dieser Absicht zuvor. Nun engagierte sich in Sachen Beeskow und Storkow der brandenburgische Markgraf Hans von Küstrin, der seinen Bruder Joachim II. Hektor überzeugen konnte, dessen erst 10-jährigen Enkel Joa-chim Friedrich als Lebuser Bischof durchzusetzen. Die erfolgreiche Wahl fand bereits am 15. Juli statt. Einige Monate später, am 8. Dezember 1555, verkaufte Johann Georg als Vater und Vormund des minderjährigen Bischofs Beeskow und Starkow an seinen Onkel Hans von Küstrin.64 Friedrich von Redern wurde so vom Tauziehen um die beiden Herr-schaften defi nitiv ausgeschlossen und musste sich mit Friedland in Böhmen zufriedenge-ben, das er für 40 000 Taler kaufte.65

Nach der Übertragung von Beeskow und Storkow an den brandenburgischen Mark-grafen musste Ferdinand I. als böhmischer König Hans von Küstrin mit den beiden Herr-schaften belehnen. Bereits Anfang 1556 wurde deshalb Hans’ Kanzler Dr. Adrian Albinus zu Ferdinand I. entsandt, um ihm für einen 20-jährigen Pfandbesitz der beiden Herrschaf-ten 10 000 Gulden anzubieHerrschaf-ten. Auf diesen Vorschlag erfolgte zuerst keine und dann eine

57 NA v Praze, RG 54, f. 171v–172r (9.9.1554).

58 ARNIM, Hermann von; BOELCKE, Willi A.: Muskau. Standesherrschaft zwischen Spree und Neiße, Frankfurt am Main/Berlin/Wien 19793, S. 47.

59 NA v Praze, LŽ, Sign. III 17/5, f. 40 – 43 (28.5.1552), hier bes. f. 40.

60 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 4 a–b, Pk.-Nr. 14289 (1529 – 1561), f. 1r.

61 WOHLBRÜCK: Geschichte des ehemahligen Bisthums Lebus II, S. 248 – 342 und 457 – 465.

62 HIRTZ/HELBIG (Hg.): Urkundliche Beiträge, S. 327, Nr. 2389 (13.9.1553).

63 RACHFAHL: Die Organisation, S. 323.

64 PETERSEN: Geschichte des Kreises Beeskow-Storkow, S. 43 – 51. – LEHMANN: Die Herrschaften, S. 37 f.

65 HIRTZ/HELBIG (Hg.): Urkundliche Beiträge, S. 331, Nr. 2425 (1.4.1558).

abschlägige Antwort, wobei erneut die alte Causa der Mitbeteiligung der Hohenzollern an der Türkensteuer wegen der Niederlausitzer Herrschaften Cottbus und Peitz hervorgeholt wurde, was die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien erheblich erschweren sollte.

Der brandenburgische Markgraf gab in seinen Bemühungen jedoch nicht nach und beließ seinen Kanzler in den folgenden zwei Jahren in der Nähe von Ferdinand I. oder dessen Sohn Erzherzog Ferdinand. Ein Abkommen zwischen dem böhmischen König und dem brandenburgischen Markgrafen wurde am 24. April 1558 geschlossen.66 Ferdinand I. ver-pfändete gegen die Zahlung von 87 587 Talern die Herrschaften Beeskow und Storkow auf zehn Jahre an Hans von Küstrin, behielt sich jedoch das Recht auf deren Rückkauf und auf das Eintreiben der genehmigten Steuern und der Biersteuer in beiden Herrschaf-ten vor. Außerdem bewog er den brandenburgischen Markgrafen zu der Zusage, die Ver-handlungen des niederlausitzischen Landtags zu besuchen und den Lehnsdienst so aus-zuüben, wie es die Bibersteiner getan hatten. Mit diesen Vorkehrungen sollte künftigen Streitigkeiten vorgebeugt werden, die ebenso wie die ungeklärten Verhältnisse um früher erworbene Hohenzollern’sche Herrschaften die böhmisch-brandenburgischen Beziehun-gen belasteten, obwohl das Verhältnis des Hans von Küstrin zum böhmischen Königreich hierdurch eigentlich komplizierter wurde. Einerseits war er bloßer Pfandbesitzer der Nie-derlausitzer Herrschaften Beeskow und Storkow, andererseits musste er aber Pfl ichten erfüllen, die unter normalen Umständen nur einem Vasall des böhmischen Königs zuka-men.67 Hans von Küstrin war sich seiner ungünstigen Position in Beeskow und Storkow genau bewusst, und seine Kanzlei achtete sorgfältig darauf, dass nur wegen dieser bei-den Herrschaften ein branbei-denburgischer Vertreter zum Niederlausitzer Landtag entsandt wurde – und nicht etwa wegen der früher erworbenen Hohenzollern’schen Besitzungen.68

Eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen über Beeskow und Storkow spielte Bo-huslav Felix Lobkowitz von Hassenstein, der sich im Unterschied zu seinem Vorgänger Albrecht Schlick darum bemühte, Hans von Küstrin umfassend behilfl ich zu sein. Über das Geschehen am Königshof informierte er ihn entweder persönlich69 oder über andere zuverlässige Personen wie etwa den Hauptmann der Herrschaft Cottbus, Barthold von Mandelsloh.70 Für gute Beziehungen zwischen den beiden Männern spricht die überlie-ferte Korrespondenz, in der der brandenburgische Markgraf den Niederlausitzer Land-vogt als besonder lieber freunndt undt Schwager bezeichnet, was mehr war als nur eine

66 HIRTZ/HELBIG (Hg.): Urkundliche Beiträge, S. 331, Nr. 2426.

67 PETERSEN: Geschichte des Kreises Beeskow-Storkow, S. 52 – 76. – MOLLWO: Markgraf Hans von Küstrin, S. 505 f. – Petersens Beschreibung der Verhandlungen in den Jahren 1556 – 1558 stützte sich auf Quellen aus dem GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 3 a, Pk.-Nr. 14287.

68 Z. B. GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 3 a, Pk.-Nr. 14289 (1529 – 1561), f. 249 (15.3.1561); Nr. 4 a–b, Pk.-Nr. 14289 (1561 – 1570), f. 131 – 132 und 141 – 142 (27.10.1565 und 20.2.1567). – Inventarium, S. 416, Nr. 1325 (22.8.1566). – CLAUS

-NITZER: Versammlungen, S. 182 und 192.

69 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 3 a, Pk.-Nr. 14287 (6. 7. 1558).

70 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 4 a–b, Pk.-Nr. 14289 (1529 – 1561), f. 113 und 115 (20.11.1555).

höfl iche Phrase.71 Sofern es die Umstände erlaubten, reiste Bohuslav Felix Lobkowitz von Hassenstein zu Hans von Küstrin, um auf die Jagd zu gehen oder den Markgrafen zu besuchen und mit ihm über aktuelle Fragen zu sprechen. Seine Pläne wurden jedoch häu-fi g durch die Erledigung von Aufgaben gestört, mit denen ihn der böhmische König be-traut hatte.72 Als er Ende 1556 mit fünf anderen führenden böhmischen Beamten von sei-ner böhmischen Herrschaft Litschkau (Líčkov) nach Wien reisen musste, vergaß er nicht zu erwähnen, dass er sobald wie möglich nach Brandenburg kommen werde – und zwar mit schonen zwayen hunden.73 Anfang Mai 1567 seufzte er wiederum kurz vor der Ab-reise nach Lübeck und anschließend nach Stralsund, wo er mit dem dänischen und dem schwedischen König verhandeln sollte: Ich were ynn warhaitt so gernn bey e. f. g., als ich jemals gewest.74

Das positive Verhältnis des Bohuslav Felix Lobkowitz von Hassenstein zu den Ho-henzollern war in Böhmen bekannt. Deshalb wurde er auch mit Verhandlungen beauf-tragt, die nicht unmittelbar Beeskow und Storkow betrafen. Bereits ab 1556 nahm er an Treffen teil, die von Ferdinand I. und Joachim II. Hektor einberufen worden waren, um weitreichende Pläne zur Verbindung von Oder und Elbe durch einen künstlichen Kanal zu diskutieren;75 in den Kanalbau investierte man unter anderem die Gelder, die in der Nie-derlausitz durch die Biersteuer eingenommen wurden.76 Sicherlich nicht zufällig wirkte der Niederlausitzer Landvogt auch als Mittelsmann bei den Verhandlungen zur zweiten Eheschließung des Oberstkämmerers Wilhelm von Rosenberg (Vilém z Rožmberka),77 die am 14. Dezember 1561 in Berlin stattfand. Der 26-jährige Regent des Hauses Rosen-berg heiratete damals Sophia, die 20-jährige Tochter des brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. Hektor. Lobkowitz’ Unterstützung kam Wilhelm auch bei der Reise in die Brandenburger Hauptstadt gelegen, denn Ferdinand I. war der Hochzeit nicht wohlge-sonnen und verbot den meisten Adligen, die den Rosenberger begleiten sollten, die Aus-reise aus dem Land. Sehr wertvolle Dienste erwies der Niederlausitzer Landvogt dann

71 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 4 a–b, Pk.-Nr. 14289 (1529 – 1561), f. 117 und 148 – 149 (19.1.1560 und 24.6.1556); Pk.-Nr. 4 a–b, Pk.-Pk.-Nr. 14289 (1561 – 1570), f. 81 (9.12.1566). – Inventarium, S. 407, Nr. 1288 (18.12.1560).

72 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 4 a–b, Pk.-Nr. 14289 (1529 – 1561), f. 136 – 138 und 234 – 235 (30.6.1556 und 28.12.1560).

73 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 3 a, Pk.-Nr. 14287 (8.10.1556).

74 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 4 a–b, Pk.-Nr. 14289 (1561 – 1570), f. 148 – 149 (1.5.1567). – Zur Freundschaft zwischen Hans von Küstrin und Bohuslav Felix Lobkowitz von Hassenstein vgl. auch MOLLWO: Markgraf Hans von Küstrin, S. 531 f.

75 Inventarium, S. 403 – 404, Nr. 1274 (1. 7.1558); S. 418, Nr. 1330 (4. 8.1567). – NA v Praze, RG 68a, f. 17 – 18r (9. 1. 1560).

76 ÖStA – FHKA Wien, Gedenkbücher, Nr. 309 (1558 – 1560), f. 19r (1.3.1558). – NA v Praze, RG 68a, f. 17 – 18r (9.1.1560). – Vgl. zu diesem Bau LEHMANN, Rudolf: Zur Geschichte der Verkehrs-straßen in der Niederlausitz bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, in: JBLG 25, 1974, S. 49 – 93, hier S. 70.

77 GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 43 Herrschaften Beeskow und Storkow, Nr. 4 a–b, Pk.-Nr. 14289 (1529 – 1561), f. 234 – 235 (28.12.1560).

Wilhelms neuer Gemahlin Sophia, indem er sich auf der Reise nach Böhmen um ihre Be-quemlichkeit kümmerte.78

Kurz nach der Berliner Eheschließung griff Bohuslav Felix Lobkowitz von Hassen-stein in die weiteren Verhandlungen um Beeskow und Storkow ein, die von 1561 bis 1562 stattfanden. Hans von Küstrin hatte zwar bereits erste Ansätze zum vollständigen Erwerb der beiden Herrschaften unternommen, aber weitere Schritte waren nötig, um die befris-tete Pfandherrschaft zu entfristen oder sogar in einen dauerhaften Besitz zu verwandeln.

Der brandenburgische Markgraf wollte die Veränderung in den Besitzverhältnissen von Beeskow und Storkow ursprünglich mit Hilfe des erfahrenen Kanzlers Albinus und des Hauptmanns Mandelsloh erreichen;79 den Letztgenannten betraute er mit Verhandlungen mit dem bisher ungekrönten böhmischen König Maximilian, der sich um die Wahl zum römischen König bemühte. Als ihm der älteste Sohn Kaiser Ferdinands aber nicht helfen konnte, beschloss Hans, sein Ziel auf andere Weise zu erreichen. Bereits Mitte 1561 be-stach er über Hugold von Schleinitz (Hugold ze Šlejnic) den Oberstkanzler des böhmi-schen Königreichs Joachim von Neuhaus (Jáchym z Hradce) mit so hohen Summen, dass ihm der Herr der fünfblättrigen goldenen Rose im blauen Feld seine umfassende Hilfe versprach. Da die Zeit für die Lehensvergabe noch nicht reif war, wollte Joachim von Neuhaus zunächst die Verlängerung der Pfandherrschaft auf vierzig Jahre erzielen, wofür ihm Hans von Küstrin 10 000 Taler zu zahlen bereit war. Bevor dies jedoch ausgehandelt werden konnte, kam Bohuslav Felix Lobkowitz von Hassenstein ins Spiel, der sich im Auftrag des brandenburgischen Markgrafen im September 1562 in Wien in der Nähe Fer-dinands I. aufhielt. In einigen wenigen Begegnungen, über deren Inhalt der Oberstkanzler nichts erfahren durfte, wurde ein Abkommen entworfen, das für eine gewisse Zeit beide Parteien zufriedenstellte. Gegen die sofortige Auszahlung von 20 000 Gulden verlängerte der böhmische König in einer am 11. Oktober 1562 in Eger ausgestellten Urkunde die Pfandherrschaft um weitere zehn Jahre. Hans von Küstrin konnte sich so 1578 relativ si-cher sein, dass er Beeskow und Storkow nicht verlieren würde.80

3. Bohuslav Felix Lobkowitz von Hassenstein im Amt