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Aus böhmischer Sicht spielte Spremberg in der niederlausitzischen Geschichte bereits lange vor der Ankunft Heinrichs III. von Plauen im Land eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Der Kauf dieser Herrschaft von den gräfl ichen Brüdern Johann und Günther von Schwarzburg und Wachsenburg am 7. Januar 1360 war der erste wichtige Schritt Karls IV.

auf dem Weg zur Beherrschung der Niederlausitz und später auch Brandenburgs gewe-sen. Jedoch blieb Spremberg nur etwas über drei Jahrzehnte in der Hand der Luxem-burger: Bereits unter Karls jüngstem Sohn Johann von Görlitz wurde es 1394 an dessen Marschall Otto von Kittlitz verpfändet, der nachweislich 1389 bis 1394 das Amt des Nie-derlausitzer und 1406 bis 1410 auch das Amt des Oberlausitzer Landvogts bekleidete. Der Görlitzer Herzog beglich mit der Verpfändung Sprembergs eine Schuld von 2086 Schock böhmischer Groschen, die er bei Otto von Kittlitz hatte.43

40 SCHMIDT: Burggraf Heinrich IV., S. 31 f. – URBAN: Die Burggrafen zu Meißen, S. 484.

41 PALACKÝ: Geschichte von Böhmen V/1, S. 345 – 348, 365 – 368. – Zum Hauptmann der deutschen Lehen HAIMERL, Franz: Die deutsche Lehenhauptmannschaft (Lehenschranne) in Böhmen, Prag 1848. – VESELÝ, Jiří: O soudu hejtmanství německých lén (Příspěvek ke kapitole o soudnictví ve starém českém státě), in: PHS 16, 1971, S. 113 – 124, hier S. 115 f. – DERS.: K osudům spisovny úřadu hejtmanství německých lén za českého stavovského povstání, in: Pocta akademiku Václavu Vaněčkovi k 70. narozeninám, Praha 1975, S. 113 – 126. – DERS.: O přenesení působnosti hejt-manství německých lén na apelační soud na Hradě pražském, in: PHS 26, 1984, S. 73 – 92, hier S. 73 f. – HLEDÍKOVÁ, Zdeňka; JANÁK, Jan; DOBEŠ, Jan: Dějiny správy v českých zemích od počátků státu po současnost, Praha 2005, S. 103. – Hauptmann der „Gesellschaft des Löwen“ war Hein-rich III. von Plauen erwiesenermaßen noch 1496; Inventarium, S. 313, Nr. 970 (25.9.1496). – Destinata II, S. 43 – 47. – Das Amt des Hauptmanns der deutschen Lehen hatte er noch 1501 inne, vgl. UB Lübben III, S. 201 f., Nr. 206 (24.6.1501). – CDB A 20, S. 450 – 459, Nr. 126, hier S. 450 (15.12.1501).

42 Der Brandenburger Kurfürst Albrecht Achilles hatte Heinrich III. von Plauen zur Erziehung an sei-nem Hof gehabt und hielt mit ihm auch später noch Kontakt, vgl. PRIEBATSCH: Politische Correspon-denz III, S. 131.

43 LEHMANN: Herrschaften, S. 59. – LEHMANN: Die Landvögte, S. 440. – LEHMANN, Rudolf: Histori-sches Ortslexikon für die Niederlausitz, I, Marburg 1979, S. 153. – HEINRICH, Gerd (Hg.):

Hand-Angehörige der Familie Kittlitz, die ursprünglich aus der Oberlausitz stammte,44 hiel-ten das Pfand an der Herrschaft Spremberg wohl mit kürzeren Unterbrechungen länger als ein Jahrhundert. Vermutlich in der zweiten Hälfte der 1480er Jahre erlebte das Geschlecht jedoch eine Tragödie, als die Brüder Georg und Sigismund von Kittlitz aus unbekannten Gründen in Österreich verstarben und keine direkten Nachkommen hinterließen. Um die Herrschaft Spremberg, welche die beiden gemeinsam verwaltet hatten, entbrannte ein Streit. Es war unklar, ob ihre Schwester, die dieselben Eltern hatte wie ihre Brüder, oder doch eher der Halbbruder Hans von Kittlitz Spremberg erben sollte. Wenzel, Sohn des oberschlesischen Hauptmanns Johann Bjelik von Kornitz, der die Angelegenheit Ende 1488 im Auftrag seines am Erwerb Sprembergs interessierten Schwiegervaters Georg von Stein untersuchte, war beispielsweise der Ansicht, dass Georgs und Sigismunds Schwes-ter erben sollte. Daher empfahl er Georg von Stein, sich direkt an deren Gemahl Nickel von Gersdorf zu wenden, der anscheinend bereit war, seinen Anteil an der Herrschaft ge-gen die Zahlung von 1000 Gulden zu verkaufen. Außerdem hielt er es für angemessen, den Bautzener Hauptmann Albrecht von Schreibersdorf zu kontaktieren, der ihm als ge-eigneter Vermittler in der Sache erschien, da die Mütter der beiden Männer Schwestern waren.45 Georg von Steins Pläne zum Erwerb Sprembergs scheiterten jedoch, da anschei-nend Hans von Kittlitz als Erbe der gesamten Herrschaft den Vorrang erhielt und dieser mit dem Verkauf des Pfandes keine Eile hatte.

Wann genau sich Heinrich III. von Plauen für den Erwerb Sprembergs zu interessie-ren begann, steht nicht fest, aber möglicherweise unternahm er die ersten Schritte zum Kauf der entsprechenden Pfandrechte kurz nach seiner Ernennung zum Niederlausitzer Landvogt.46 1497 gingen die Verhandlungen in die letzte Runde. Am Donnerstag, dem 8. Juni, wurde vor dem Kammergericht in Prag der Streit zwischen Heinrich von Plauen und Hans von Kittlitz darüber verhandelt, welche Pfandbriefe eigentlich abgelöst werden sollten. Hans von Kittlitz behauptete, dass der Meißner Burggraf verpfl ichtet sei, insge-samt drei Beträge zu zahlen – 500, 2086 und 1000 Schock böhmischer Groschen –, wäh-rend Heinrich von Plauen sich nur auf die ersten beiden Summen einlassen wollte. Das Kammergericht gab der zuletzt genannten Partei Recht und beschloss, „dass der Herr von Plauen verpfl ichtet ist, diese zwei Urkunden zu bezahlen, die die Verpfändung des Schlos-ses Spremberg belegen, aber nicht mehr; dem Herrn Hans, der eine Urkunde über eine Schuld von tausend Schock Groschen besitzt, wird dieses Recht nicht zugebilligt, wenn er es suchen und mit dieser Urkunde die Schuld mahnen will, denn König Wladislaw hat

buch der historischen Stätten Deutschlands, X, Berlin und Brandenburg, Stuttgart 1973, S. 361 f. – KNOTHE, Hermann: Geschichte des Oberlausitzer Adels und seiner Güter vom XIII. bis gegen Ende des XVI. Jahrhunderts, Leipzig 1879, S. 296. – KNOTHE: Urkundliche Grundlagen, S. 269. – HOUWALD, Götz von: Die Niederlausitzer Rittergüter und ihre Besitzer, I–VII, Neustadt an der Aisch 1978 – 2001, hier I, S. 5 f. – Inventarium, S. 208, Nr. 584 (1494).

44 KNOTHE: Geschichte, S. 293.

45 SRS XIV, S. 179 f., Nr. 540 (Ende 1488). – KNESCHKE: Georg von Stein, S. 97. – Vermutungen über die Verwandtschaft zwischen Georg von Stein und Wenzel Bjelik von Kornitz vgl. ebd., S. 78, 97, 123.

46 NEUMANN: Versuch, S. 163.

ihm diese Urkunde nicht zu bestätigen geruht“.47 Noch am 24. August 1498 war die ver-einbarte Summe jedoch nicht ausgezahlt worden, sodass Heinrich Hans vier Dörfer und zwei Wiesen gegen 1200 rheinische Gulden verpfändete.48 Zu dieser Zeit war er trotzdem bereits Herr über Spremberg.

Wegen der fehlenden Quellen lässt sich der weitere Ablauf der Ereignisse rund um die Spremberger Herrschaft nicht genau rekonstruieren. Allgemein wird vermutet, dass Heinrich III. von Plauen sich in den folgenden Jahren bemühte, die Herrschaft in einen freien, vom Rest des Landes unabhängigen Besitz zu verwandeln, was auf den erbitter-ten Widerstand der niederlausitzischen Stände stieß und letztlich zu seiner Abberufung führte;49 eindeutige Belege für diese Hypothese fehlen jedoch. Unbestritten bleibt nur, dass Heinrich seine letzte bekannte Urkunde als Niederlausitzer Landvogt am 28. April 1504 siegelte und dass er kurz darauf abgesetzt wurde.50 Zweifel daran, dass hinter sei-ner Abberufung die Causa Spremberg stand, wecken zwei gut bekannte Urkunden, die Wladislaw II. am 7. Juni 1504 in Ofen ausstellte: Hier wird erstmals Heinrichs Nachfol-ger genannt, ohne dass Spremberg bzw. die Streitigkeiten des Landvogts mit den Ständen Erwähnung fänden. Als Grund für Heinrichs Absetzung wird in der längeren deutschspra-chigen, für die Stände bestimmten Urkunde nur seine häufi ge Abwesenheit von der Nie-derlausitz genannt, die es ihm nicht erlaube, Ruhe und Ordnung in einem Land wieder-herzustellen, in dem sich die Einwohner nicht sicher fühlten.51 Die kürzere lateinische Urkunde, die Heinrich nicht einmal mit Namen nennt, erläutert Wladislaws Absicht noch lapidarer. Hiernach berufe der böhmische König einen neuen Verwalter in die Nieder-lausitz, weil er „die Bewohner der oben genannten Markgrafschaft vor aller Willkür und feindlichen Einfällen schützen“ wolle.52 Dieser Grund mag zwar auf den ersten Blick formal und nicht sonderlich glaubhaft erscheinen, aber im Kontext der weiteren

Ereig-47 ČELAKOVSKÝ: Registra, S. 475, Nr. 851: Že jest pan z Plavna povinen ty dva listy zaplatiti, kteréž svědčie na zástavu zámku Šprembergka, a viece nic; než jemu panu Hanušovi, kterýž list má na dluh na tisích kop grošuov, právo sě nezavierá, chce-li o to k tomu hleděti a tiem listem svého dluhu upomínati, poněvadž jemu král Ladislav [Wladislaw II.] toho listu potvrditi neráčil.

48 LEHMANN, Rudolf (Hg.): Die Urkunden des Gubener Stadtarchivs in Regestenform, in: NM 18, 1927, S. 1 – 160, hier S. 59, Nr. 126. – LEHMANN: Herrschaften, S. 59.

49 SCHELTZ: Gesamt-Geschichte II, S. 397. – LEHMANN: Herrschaften, S. 59. – DERS.: Die Landvögte, S. 457. – HOUWALD: Rittergüter I, S. 6. – Zweifel daran, ob die Streitigkeiten um Spremberg hinter der Abberufung Heinrichs III. standen, hegte bereits NEUMANN: Versuch II, S. 165.

50 UB Lübben III, S. 206 f., Nr. 212. – Inventarium, S. 319, Nr. 995.

51 SächsHStA, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 9455/3. – Inventarium, S. 319, Nr. 996.

52 CDB C 3, S. 159, Nr. 133: […] Incolas supradicti Marchionatus ab omni iniuria atque hostili ag-gressu defendere […]. In der Frage der Datierung der beiden Urkunden stimmen die Historiker nicht überein, worauf bereits NOWOGRODZKI, Stanisław: Rządy Zygmunta Jagiellończyka na Śląsku i w Łużycach (1499 – 1506) (Prace historyczne 2), Kraków 1937, S. 133, Anm. 7, hinwies. Er selbst plädierte für den 17.5.1504, während CDB C III, S. 159, Nr. 133, den 5.6.1504 nennt, was ein of-fensichtlicher Fehler ist. Inventarium, S. 319, Nr. 996, bzw. LEHMANN: Die Landvögte, S. 458, füh-ren als Datum den 7.6.1504 an. Das Problem entsteht bei der Umwandlung der Datierungsformel Freitag nach bonifaciy bzw. Feria sexta, Die S. Bonifacii, und bei der Festsetzung des Tages, auf den dieser Festtag entfi el. Während der 5.6. der Tag des Apostels Bonifatius war, wurde am 14.5.

der Tag des Märtyrers Bonifatius begangen, der vor allem in den südlichen Regionen Frankreichs und im Heiligen Römischen Reich verbreitet war. Vgl. GROTEFEND, Hermann: Taschenbuch der

nisse vor allem in Schlesien und der Oberlausitz ist es nicht ausgeschlossen, dass es sich um die echte, wenn auch diplomatisch indirekt ausgedrückte Ursache für Heinrichs Ent-lassung aus dem Amt handelte. In der deutschen Urkunde wird die Unruhe im Land be-redt beschrieben, und dort fi ndet sich auch der Hinweis, dass der Meißner Burggraf den König über den unerfreulichen Zustand schriftlich informiert habe. Er selbst war nicht in der Lage, die Ordnung wiederherzustellen, weil ihn die feindlichen Aktivitäten der säch-sischen Herzöge und ihrer Verbündeten stark beschäftigten, die zugleich für seine häufi ge Abwesenheit von der Niederlausitz sorgten.53

Die sächsischen Wettiner gehörten im Prinzip während des gesamten 15. Jahrhun-derts zu den traditionellen Feinden des Geschlechts der Burggrafen von Plauen, jedoch verschlechterten sich ihre Beziehungen zu Beginn des 16. Jahrhunderts durch den Streit um Beeskow, Storkow und Sorau radikal. Diese drei Herrschaften hatten die sächsischen Herzöge seit dem Tod des Johann V. von Biberstein im Jahr 1490 in Pfandbesitz, der sich zunächst auch – abgesehen von kleinen Ausfällen z. B. des Nickel von Köckritz – rela-tiv ruhig und unproblematisch gestaltete. Erst zehn Jahre später erhoben die Biberstei-ner aus der Forster Linie, namentlich Ulrich V. (Oldřich V. z Bibrštejna), unter anderem Herr auf Friedland (Frýdlant) in Nordböhmen, Anspruch auf die Rückgabe von Beeskow, Storkow und Sorau. Seine juristische Argumentation stützte Ulrich auf eine Urkunde des Matthias Corvinus von 1474, durch die der gesamte Biberstein’sche Besitz allen leben-den männlichen Angehörigen des Geschlechts gemeinsam zu Lehen erteilt worleben-den war und die sich auch so interpretieren ließ, dass nach dem Aussterben einer Linie der Biber-steiner die Mitglieder des anderen Familienzweigs erbberechtigt seien.54 Mit großem Nachdruck wurden die Bibersteiner in ihrem Streit vom Oberstkanzler des Böhmischen Königreichs Johann von Schellenberg (Jan ze Šelmberka) unterstützt, hinter dessen au-ßergewöhnlichem Engagement sich wohl Eigeninteressen verbargen. Aller Wahrschein-lichkeit nach hatte er bei Wladislaw II. bereits früher erfolgreich seine Ansprüche auf die Biberstein’schen Besitzungen Forst und Hammerstein angemeldet.55

An der Jahreswende 1499/1500 übergab der böhmische König die Klage gegen die Wettiner an Heinrich III. von Plauen zur weiteren Verhandlung.56 Damit verletzte er das böhmisch-sächsische Abkommen von 1459, das die Lösung von Streitigkeiten zwischen Sachsen und der Böhmischen Krone gemeinsam genehmigten Kommissaren auf

neutra-Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover 101960, S. 38. Aus diesem Grund scheint der 7.6.1504 das korrekte Datum zu sein.

53 SächsHStA, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 9455/3: […] Euch auch auß sulcher un-sicherheit und swerer beschedigung und geverlikeit zw entheben und zw erledigen, haben wir wol-bedechtiglich furgenommen, solich ampt und lanttvogtey von dem von Plawen, noch dem er, als er uns selbist geschriben und zw erkennen ggeben, Im lannde von wegen der fursten von sachsen und iren vorwanten, die ym vehdlich nochstellen, nicht bleiben noch den lantsachen und notturften aus-warten moge, zw nehmen und aufheben […].

54 HIRTZ/HELBIG (Hg.): Urkundliche Beiträge, S. 150, Nr. 1157 (5.10.1474).

55 HILLE: Chronologisches Verzeichniß, S. 109 (28.5.1494); S. 110 (28.8.1495). – LEHMANN (Hg.): Die Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 154, Nr. 274; S. 155, Nr. 277.

56 HIRTZ/HELBIG (Hg.): Urkundliche Beiträge, S. 189 f., Nr. 1440 – 1443, 1445 (10.12.1499, 9.1., 4.2., 6.5. und 1.11.1500).

lem Territorium in Eger (Cheb) überließ.57 Die sächsischen Herzöge ignorierten aus die-sem Grund die Vorladung des Meißner Burggrafen, der jedoch auf Befehl des Königs und des Oberstkanzlers trotzdem die Prozessführung fortsetzte und die Wettiner am 16. Juni 1501 zur Herausgabe der Herrschaften verurteilte.58 Zur Vollstreckung des Urteils kam es allerdings nicht, und bis zum Frühjahr 1504 wurde über die Angelegenheit nicht weiter gesprochen. Am 15. April jenes Jahres schrieb Wladislaw II. dann den sächsischen Herzö-gen, dass sie gemeinsam mit Johann von Schellenberg und Ulrich V. von Biberstein nach Brüx kommen und den mehrjährigen Streit endlich beenden sollten.59 Welche Ergebnisse bei diesen Verhandlungen erzielt wurden, ist nicht bekannt, aber man weiß, dass Hein-rich III. von Plauen nicht eingeladen war und zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, dass er das Amt des Niederlausitzer Landvogts verloren hatte.60

Auf Grund des gerade Gesagten wirkt es noch wahrscheinlicher, dass hinter der Ent-lassung Heinrichs III. von Plauen aus dem Amt des Landvogts weniger die Causa Sprem-berg stand, die erst später deutlicher ins Spiel kommen sollte, sondern eher die Unruhe im Land,61 die um 1500 in Folge der Wirtschaftskrise des Adels eine ungewöhnliche Dimension erreicht hatte und noch durch den erschöpfenden Streit mit den sächsischen Herzögen um das Bibersteiner Erbe angefacht wurde.62 Diese Hypothese mag aber auch falsch sein, denn hinter der Abberufung Heinrichs III. von Plauen, der damals den sieb-ten Platz in der Rangfolge der reichssieb-ten böhmischen Adligen einnahm,63 könnte auch ein völlig anderer, sehr viel prosaischerer Grund gestanden haben, der jedoch ebenfalls nur eine frühere, aufgrund der tristen Lage im Land getroffene Entscheidung unterstützt oder beschleunigt hätte. Wladislaw II. hatte nämlich einen Kandidaten zur Verfügung, an dem ihm persönlich sehr viel mehr gelegen war als an dem Meißner Burggrafen und von dem er sich nach den vorherigen Erfahrungen zu Recht versprach, dass er die Ordnung in der Niederlausitz wiederherstellen und daraus noch Vorteile ziehen werde. Dieser Kandidat war Herzog Sigismund von Glogau und Troppau, sein jüngster Bruder.