Mit der
Rückeroberung durchden
polnischen Königund
Großfürstenvon
Litauen Stephan Báthory beganneine
neue Phaseder
Annäherungan
Ostmitteleuropa:Die
Stadt wurde
auf
weitgehend neuen (bürger-)rechtlichen Grundlagen wiederer-richtet.Sie
gerietnun in
unmittelbare Berührungmit den
östlichsten Ausläufernder
Gegenreformation.Die
Veränderungen,die sich in der
frühen Neuzeitim
kon-fessionellenwie im
kommunalen Handlungsfeld abzeichneten, sindfür
Polock bisher nicht untersucht worden.6 Damals entstand auchin
Polockeine
jüdische1 WERDT, V. (2003), S.256.
2 Vgl. BRACHMANN (1995), S.317–330, S.341; ENGEL (1995), S.17–21. DILCHER schreibt für den deutschsprachigen Raum von einer „Reihe von Stadtrechten, die ganz vom Stadtherrn her konzipiert sind“. DILCHER (1998), S.38, S.40f., S.43.
3 WERDT, V. (2003), S.259f.
4 Zum Städtewesen in Polen bis zu den Teilungen: BOGUCKA / SAMSONOWICZ (1986). Zu
Płock und Kalisz: RUSIŃSKI (Red.) (1977); GIEYSZTOR (Red.) (1960–1961); GIEYSZTOR (Red.) (21978).
5 THUM (1990), S.69–71. Damit sind Kommunikationsvorgänge gemeint, die nur zeitweise und meist in direkter persönlicher Präsenz der Akteure inszeniert wurden. Fehdefähig waren in der Rus’neben den Fürsten zumindest die Gefolgsleute der Fürsten respektive die „muži“: die Bestimmungen des Rechts der Rus’berechtigten sie zum Abkauf der Fehde mit Bussen.
PR 2, Artikel 1, S.16f.; vgl. DILCHER (1996), S.214.
6 Vgl. die knappen sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Aufsätze im Sammelband:
PETRIKOV (Red.) (21987). Zwischenergebnisse zu politischer und religiöser kollektiver Kommunikation in Polock im 17. Jh.: ROHDEWALD (2002a); ROHDEWALD (2004).
A.IV Forschungsstand 27 Gemeinde. Jüdische Gemeinden waren
für die
Städte Ostmitteleuropas insgesamtund
ganz besondersfür
Polen-Litauen charakteristisch.1Fragen
nach
kommunalen Auseinandersetzungenund
konfessionellenUnru-hen
nehmen heutein der
mitteleuropäischen Historiographiezur spätmittelalterli-chen und
frühneuzeitlichen Stadtgeschichteden
höchstenRang ein. So
wirddie
Entwicklung themengebundener Öffentlichkeiten
–
konfessioneller oder kommu-nalpolitischer–
untersucht, die sichje
nach Handlungsfeld auch durch „Zugäng-lichkeit“
auszeichneten.2 Spätmittelalterlicheund
frühneuzeitliche Prozessionen werdenals
„repräsentierende Öffentlichkeit“im
Sinnevon Kommunikationsräu-men
verstanden,in
denen Ordnung, Herrschaftund
Hierarchiein
bestimmtenSi-tuationen hergestellt, bestätigt
und in der
Interaktion ausgehandelt wurden.3Die
konfessionellen Gruppen bildetensich
geradeim
„Wettstreit“ , 4 den sie
immer demonstrativer untereinander austrugen. Durch diesen Wettstreit entstandim 17.
Jh. in
mehrkonfessionellen Städten eine zwischenkonfessionelle Öffentlichkeit.In ihr war der
„sakrale Raum“ 5
jeder einzelnen Konfessionauf die
sakralen Räumeder
anderen Glaubensgruppen bezogen.Um die
Polocker Geschichtein
ostmittel-europäische Zusammenhänge einzuordnen, sind diese Fragenkomplexeaufzugrei-fen.
Abgesehen etwavon den
preußischen Städtenmit
einer überwiegend deutschsprachigen Bevölkerung6 sinddie
Formendes
gemeindlichen Zu-sammenlebens religiöser Gruppen jedoch auchfür die
wenigen großen Städte Po-len-Litauensin der
Regelnur in
Überblicksdarstellungen umrissen.Mit
Aus-nahme Wilnasund
Lembergsgilt
dies ganz besondersfür die in der
östlichen Reichshälfte gelegenen Städtemit
einer überwiegend ostslawischen Bevölke-rung.7Wegen schwacher Königsherrschaften
und
mächtiger regionalerStändegre-mien
wirdin der
ostmitteleuropäischen Geschichtsregion allenfalls eine „dezen-traleund
pluralistische“
„Konfessionalisierung“
beobachtet,8 willman an dem
Konzept der „Konfessionalisierung“
festhalten.9Das
kirchliche und staatliche1 HECKER (1991), S.186; KRÜGER (1992), S.28; CONZE (21993), S.100–104; DLUGOBORSKI (1988), S.268.
2 Einen auf „Zugänglichkeit“basierenden Öffentlichkeitsbegriff in der Kommunalpolitik ent-wirft: GIEL (1998), S.29–38.
3 U. a. gehörten ihr im Gegensatz zu „repräsentativer Öffentlichkeit“im Sinne von HABER-MAS nicht ausschließlich Herrschaftsträger an. LÖTHER (1998), S.443. Grundlegende theo-retische Überlegungen zu politischer Kommunikation in der frühneuzeitlichen Stadt:
SCHLÖGL (2004). Vgl. in diesem Band: ROHDEWALD (2004).
4 FRANÇOIS (1991), S.239f. Mit der Abgrenzung gegenüber anderen Konfessionen „wuchs
der nach außen gerichtete, demonstrative Charakter von Frömmigkeit.“SCHLÖGL (1998), S.168.
5 Vgl. FROESCHLÉ-CHOPARD (1994), S.11.
6 MÜLLER (1997).
7 Vgl. WERDT, V. (1994; BARDACH (1992); vgl. das Projekt zu Wilna von D. FRICK (Berke-ley); jetzt: WÜNSCH / JANECZEK (Ed.) (2004).
8 EBERHARD (1999), S.102f.
9 Hier zunächst nur noch Angaben zum westlichen Europa: SCHMIDT (1992); REINHARD (1995); REINHARD (1997); SCHILLING (1999); REINHARD (1999). Zur anfechtbaren teleo-logischen Verschränkung des Konfessionalisierungskonzeptes mit einem in erster Linie zentralstaatlich-obrigkeitlich entworfenen „Fundamentalprozess“der
„Sozialdisziplinie-Drängen
auf
konfessionelle Einheitlichkeit bliebin der
frühen Neuzeit auchin
anderen europäischen „Zonen geringer Herrschaftsverdichtung
und
konkurrie-render Ansprüche“
wenig erfolgreich.1 Dennoch besteht auchfür die
Städte Ostmitteleuropaskein
Zweifelan
einer starken Verflechtungvon
Religionund
Politik.Bei der
Untersuchung gerade dieser Regionenist der Blick auf
interkon-fessionelle Vorgänge,auf
trans- oder überkonfessionelle Interaktionund
hybride, heterogene Entwicklungenzu
richten.2Für das
kommunale Handlungsfeld bleibt dabeifür das 17. Jh.
weiterhindie
Frage bestimmend, inwieferndie
Vorstellungenund
Verfahren kollektiven Handelnsdem in
westlichen Städten gelebten Kommu-nalismus (BLICKLE) gleichkamen.Während
bei der
Betrachtung frühneuzeitlicher mitteleuropäischer Städteoft
entweder konfessionellen oder kommunalpolitischen Auseinandersetzungen nachgegangen wird,
soll
hiermit den
aufeinander folgenden Interpretationenpri-mär
konfessionellerund
primär kommunalpolitischer Konfliktedas
Verhältnisvon
Religionund
Kommunalpolitik herausgearbeitet werden.Eine
Einordnungvon
Polockin
ostmitteleuropäische Zusammenhänge kann erstauf
dieserGrund-lage im
Vergleichmit
anderen, ebenfallsvon der
Obrigkeit einer einzigen Kon-fession beherrschten Städtenmit
religiösen MinderheitenOst- und
Westmitteleu-ropas erfolgen. Neuere Forschungenzur
politischen Kultur deutscher frühneuzeit-licher Städte sindfür
dieses Kapitel wichtig.31772
wurde Polockdem
Russländischen Reich zugeschlagen.Für das
ge-samte Zarenreich fehlen befriedigende Untersuchungen
zu
Städten vergleichbarer Größe.Auch die
Gouvernementshauptstädteund
selbstdie
beiden Hauptstädte sind bisher lediglichin
Teilbereichen untersucht worden– von
Polock ganzzu
schweigen.4
Von
besonderem Interesseist für
diesen Zeitraumdie
nach1785
beginnende Teilhabeder
Judenan den
Einrichtungender
Gemeinde. Dieser kom-plexe Prozessist
bishernur in
Überblicksdarstellungenund
eher beiläufigzur
Sprache gekommen, aberfür
keine Stadtder
Region genügend untersucht wor-den.5 Auchdie
Frage, inwiefernsich
Polockin der
ersten Hälftedes 19. Jh. we-gen der
Gestaltungder
lokalen Selbstverwaltungund des
Assoziationenwesens aufgrunddes
frühneuzeitlichen ostmitteleuropäischen historischen Erbesvon
ver-gleichbaren zentralrussischen Städten unterscheiden lässt,ist
letztlichden
For-rung“und einer frühneuzeitlichen „Modernisierung“: GREYERZ, V. (2000), S.71–82, S.102– 110.
1 MAURER (1999), S.103.
2 Vgl. GREYERZ, V. (2003) (Hg.); darin zur Konfessionalisierung der Juden: LAUER (2003).
3 GIEL (1998), S.29–38; vgl. SCHWERHOFF (1994); ROGGE (1994); SCHREINER (1991). Mit Prozessionen, insbesondere, falls der Magistrat an ihnen teilnahm, konnte das Ideal der kom-munalen Eintracht oder auch eine „Sakralgemeinschaft“inszeniert werden. Der Begriff steht
für die Verflechtung von Politik und Religion, von der in der Historiographie zur frühen Neu-zeit in der Regel ausgegangen wird. LÖTHER (1999), S.1f. Tatsächlich war aber der Zusam-menhang sakraler und kommunaler Handlungsfelder zumindest in multikonfessionellen Städten mit einer rechtlich fragmentierten Bevölkerungsstruktur komplexer.
4 Vgl. HILDERMEIER (1998), S.140; vgl. die knappen Aufsätze im Sammelband: PETRIKOV (Red.) (21987).
5 Vgl. STANISLAWSKI (1983). Zu den Anfängen der rechtlichen Integration: REST (1975).
A.IV Forschungsstand 29
schungen
zur
deutschen Stadtgeschichte entlehnt.1In
diesem Zusammenhang wirdeine
Untersuchung auch russländischer Stadtgesellschaftenals
„lokale Veran-staltung“
gefordert. Exemplarischsei die
Gruppeder
Bürger,die im
Vereinswe-sen
aktiv waren,zu
erforschen.2 Dabeiist
nachder
„Bürgerlichkeit“
(KOCKA)des
Handelns
der
Akteurezu
fragen.3Auch
diese Fragen sindfür
Polock– wie für die
anderen
in
Russland eingegliederten Städte Polen-Litauens– noch
weitgehend unbeantwortet.Von
besonderem Interesseist die
Überlegung,ob sich im
Asso-ziationenwesennur
ethnokonfessionelle Grenzen festigten oderob
diese auch überschritten wurden.In der
Verflechtungdes
Vereinswesensmit
kommunalpoli-tischen Handlungszusammenhängen wird–
dank prosopographischer Untersu-chungen– in
mitteleuropäischen Städten eine lokale Eliteals
soziales Netzwerk fassbar.4 Ebenso sinddie
Formendes
politischen Engagements oderdie
„politi-sche
Bürgerlichkeit“
(HETTLING)der
ethnokonfessionellen Gruppender
Stadtzu
bestimmen.5
Von
Bedeutung wirdfür
diesenwie
auchfür die
anderen Zeitabschnitte sein, inwieweitdie
ethnokonfessionellen Gruppender
Stadtbevölkerungim
Zusam-menleben Interaktionsformen entwickelten,um sich
(nichtnur in
Krisensituatio-nen)auf
gemeinsame Nennerzum
kollektiven Handelnim
Interesseder
Stadtzu
einigen.
Auch
hier gilt, dass keine Kreisstädte– und
selbst Gouvernements-hauptstädte bisher lediglichin
wenigen Pionierstudien– mit
einer ähnlichen Fra-gestellung untersucht worden sind.6Auch für das
ausgehende19. Jh. ist von
unterschiedlichen Öffentlichkeitenin der
Stadt auszugehen.So
werden Kommunikationszusammenhänge innerhalbvon
Vereinen
als
„kleine Öffentlichkeit“,
Massenmedienals
„mittlere“
sowie eine übergreifende „große Öffentlichkeit“
unterschieden.7 „Patriotische“ und
revolu-tionäre Demonstrationen sind nebenmit
nationaler Bedeutung aufgeladenen reli-giösen Prozessionenund
Pogromenzu
untersuchen.Die
Darstellungsoll
darüber Aufschluss geben,ob von der
Entstehung einer gemeindlichen oder politischen Öffentlichkeit gesprochen werden kann,die
große Teileder
Stadtbevölkerung er-fassteund
ethnokonfessionelle Grenzen überwölbte. Querverweiseauf die
Vor-gängedes 17 Jh. und
Vergleichemit
zentralrussischen Städten solleneine
über-regionale Einordnung ermöglichen.Die
Untersuchungsteilezu den
unterschiedlichen Zeiträumen sollenals
De-tailstudien gelten,
die sich
ganzin die
zeitspezifischen Kontexte vertiefen.Erst die
Ergebnisse dieser Untersuchungen könnenals
Grundlage dienen, Veränderungen1 Vgl. zur Frage von Wandel und Kontinuität zwischen Tradition und Moderne in deutschen Städten: GALL (Hg.) (1991); GALL (Hg.) (1993); vgl. KOCKA (1988), S.28f. Sowohl das Frankfurter als auch das Bielefelder Projekt zur Erforschung des Bürgertums berücksichtigten den jüdischen Anteil am Bürgertum kaum. Vgl. VAN RAHDEN (2000), S.25.
2 HAUSMANN (2002a), S.33f.; HILDERMEIER (2000b); HILDERMEIER (2003a).
3 HILDERMEYER (2003b), S.90.
4 Vgl. HEIN (1993).
5 HETTLING (1999), S.3f.
6 Vgl. den Sammelband ZORIN (Otv. red.) (2000); darin: CHĖFNER (2000); HÄFNER (1996);
HÄFNER (2004); HAUSMANN (Hg.) (2002); HAUSMANN (1998); HAUSMANN (2002a);
HAUSMANN (2002b); HILDERMEIER (2003a); NARSKIJ (1995).
7 Vgl. HOFMANN / WENDLAND (2002), S.13–18; NEIDHARDT (1994), S.10f.
im
Verhältnis lokaler Geschichtezu
Geschichtsräumenzu
identifizieren.Erst
dann wirdder
Versuch einer makrohistorischen Zuordnung unternommen werden können,die
nichtvon
vornhereinvon
einerbis ins 20. Jh.
ungebrochenen longue duréeder
Strukturendes
ostslawisch-byzantinischen Erbes ausgeht.A. V
QUELLENDie
wichtigsten Quellenfür das 12. Jh.
sind Chroniken.In
ihnen wurdenu. a.
zentrale soziale Situationen „okkasioneller Öffentlichkeit
“
(THUM) (re-)kon-struiert,die in der
mittelalterlichen Gesellschaft ausschlaggebendfür das
Aushan-deln, Produzierenund
Reproduzieren herrschaftlicher Beziehungen waren.Die
älteste Chronik
ist die so
genannte Nestorchronik (PVL).In den
frühen Passagen dieseszu
Beginndes 12. Jh.
zusammengestellten Sammelwerks sind Überreste mündlicher Sagentraditionen überliefert, aber auch bereits annalistische Notizen.Von der
Mittedes 11. Jh. an
können zeitgenössische Aussagen angenommen wer-den.1Jede
Chronikist in
erster Liniedas Werk von
meist geistlichen Chronisten,die nur
selten unmittelbaran den
Ereignissen teilgenommen haben,von
denensie
berichten. Ihre stark historiographisch (heilsgeschichtlich und rhetorisch) bedingte Sichtist
aber ernstzu
nehmenals eine
Wahrnehmungsformvon
damaligen Ereig-nissen– und
nicht nur, weil kaum alternative Quellen vorhanden sind. Lediglichdie
meist ebenfallsvon
Geistlichen verfassten Urkunden,die vom 13. Jh. an
existieren, waren stärker
an der
Konstruktionvon
Handlungshorizontenin
kon-kreten Situationen beteiligt.Für das 12.
(und weniger auchfür das 15. Jh.)
berichtendie
Chroniken ver-hältnismäßig häufig über Polock (PSRL 1– 4,
17).2 Einzelne Abschnitte gabenso-gar zu
vermuten, dassin
Polock selbst Chroniken verfasst wurden.3Das ve č e des 12. Jh. ist für
Polockmit
diesen Texten vergleichsweisegut
dokumentiert.Für die
übrigen Städtedes
heute weißrussischen Gebietes fehlen vergleichbare Belegefür ve č e
währendder
Kiewer Zeit. Wichtigist
zudemdie vor der
Mittedes 13. Jh.
verfasste
Vita der
Heiligen Evfrosinija, einer Polocker Fürstentochterdes 12. Jh.4 Auch im 13. und 14. Jh.
reißtder
Quellenflussnie
ganzab. Für
dieseZeit
sind neben Chroniken Verträgemit
westlichen Partnernvon
Bedeutung (HEINRICH VON LIVLAND, SG, PRP, PG 1).Zum 15. Jh.
liegen außergewöhnlich viele schriftliche Zeugnissevor –
dankder
immer dichteren Kommunikationmit
Riga. Damit kannder
Prozessder
Kommunegenesevor und
nachder
Verleihungdes
Stadtrechts ausführlichdisku-tiert werden
– im
Gegensatzzu
vielen westslawischen Städten Ostmitteleuropas, deren entsprechende Historiographie unter Quellenmangel leidet.5Von
unschätz-barem Wertist die
Quellenedition,für die
AnnaL.
CHOROŠ
KEVIČ
verantwortlich 1 STENDER-PETERSEN (51993), S.97–117; ZERNACK (1967), S.41–44.2 Zur Quellenkritik: JABLONOWSKI (1955), S.59–72; ULAŠČIK (1985).
3 ČAMJARYCKI (1965).
4 PSRL 21, 1, S.206–219; VORONOVA (1987), S.14.; ARLOŬ(1992), S.6. Die Vita wird als
„teilweise sehr vertrauenswürdig“eingeschätzt. MÜHLE (1991), S.232, S.237, S.220.
5 LUDAT (1958), S.552.
A.
V
Quellen31
zeichnete:
Alle vom 13. Jh. bis 1511 an
Polocker Adressaten gerichteten Doku-menteund alle
Schreiben,die von
Polockern ausgestellt worden waren, fanden Eingangin die
Sammlung(PG
1– 6). Von den 331
Schriftstücken wurden110
erstmals gedruckt.
Die
erhaltenen Quellen stammen meistaus
Rigaer Archiven oderaus
Beständender
Verwaltungdes
Großfürstentums.1 Weitere Quellenzur
ersten Hälftedes 16. Jh.
sindin
Editionendes 19. Jh.
(AJuZR, ALRG,AZR)
ent-halten. Vorzüglich ediert wurdein den 20er
Jahrendes 20. Jh. ein
Polocker Lan-desgerichtsbuchaus den 30er
Jahrendes 16. Jh. (BA 2).2 Zu den
Beziehungenmit Riga bis ins 16. Jh.
sind nebenden PG die
Bändedes RLU, des HUB und des
LECUB ergiebig.Diese Dokumente ermöglichen
eine
ausgiebige Untersuchungder allmähli-chen
Festigung kollektiver Interessenvertretungin
Polockim
Kontaktmit
Riga.Nachdem
1498 der
Stadtratals
korporative Behörde institutionalisiert worden war, verschiebtsich aber das
Interessevon der
Kommunikationmit Riga auf
Interaktionsvorgänge innerhalbder
Korporationenvon
Polockund
zwischen die-sen.Magistratsbücher
des 16. Jh.
liegen heute nicht mehr vor.3Die 1905
sorgfältig herausgegebene Revisiondes
Landes Polockvon
1552(PR
1552) enthältfür die
Sozialgeschichte grundlegendes Material.4Bis 1563 ist
Polockim
Vergleichzu
anderen Städten
der
Region sehrgut mit
Quellen versorgt,die
zudem größtenteils ediert sind.Für den
Zeitraumvon 1600 bis 1772
sind Ratsbücherdie
wichtigste Quellen-gruppe. Einige Dokumenteaus den
Ratsbüchernder
Jahre 1633– 1652
wurden bereits1867
veröffentlicht(ASD 1). Die
Ratsprotokolle geben Einblickein die
kommunale Interaktionim
Rathausund
umfassen beispielsweise auch Zunft-satzungen.Bis zum
Endedes 19. Jh.
folgtedie
Editionvon 43 oft
umfangreichen Aktenaus
verschiedenen Magistratsbüchernbis zur
ersten TeilungPolen-Litau-ens; die
Jahre 1652,1668 und 1676
wurden dabei ohne ersichtlichen Grundbe-sonders berücksichtigt (IJuM 4
– 6). Die
Auswahl der Quellen war allerdingsoft von
ethnokonfessionellen Überlegungen geleitet. Dennoch sind geradedie
Doku-mentezur
ersten Hälftedes 17. Jh. von
Nutzen,da die
zugrunde liegenden Rats-bücher schonvor 1900
verloren gingen.5 Unerlässlichwar die
Sichtungder
erhaltenen Ratsbücherim
Minsker historischen Archiv (NHARB).Bis
heutesind
sechs Ratsprotokollbücherdes 17. Jh.
erhalten,die alle
eingesehen werden konn-ten.6Sie
enthaltendie
meisten Informationen,die zum
kommunalenHandlungs-feld
verfügbar sind. Diese Ratsbücher zählenzu den
ältesten,die
heutenoch für die
Städteder
Region vorliegen.Von den 44 aus dem 18. Jh. (f.
1823, vop.1)er-1 PG er-1, S.5, S.21
2 ULAŠČIK (1973) führt kritisch in die Editionen ein. Eine Durchsicht der erst allmählich edierten litauischen Metrik würde sicher weitere einzelne Dokumente hervorbringen. Ganze Polocker Stadtgerichtsbücher sind gemäß dem Inventar aber nicht zu erwarten. Vgl.
GRIMSTED / SULKOWSKA-KURASIOWA (1984).
3 Der Polocker Stadtrat führte laut einem zeitgenössischen Beleg spätestens seit den 30er Jah-ren des 16. Jh. Magistratsbücher. BA 2, Nr. 361, S.257.
4 Von der Revision im Jahre 1580 blieb nur der erste Teil erhalten: OPZ, S.III.
5 MIENICKI (1939), S.92, S.100.
6 f. 1823, vop. 1 und 2: 1650, 1654–1657, 1672, 1676, 1682, 1684.
haltenen Büchern wurden fünf
zur
Stichprobe eingesehen.1Für die
Untersuchungder
konfessionellen Auseinandersetzungen erwiesensich
nebenASD 1
trotzer-heblicher editorischer Mängel
die
Bändeder VS als
unverzichtbar. Abgesehenvon den VS
wurdenin
allen Editionendie
Quellenin
ihrer Originalsprache ediert.Zitate
aus den
Bändender VS
werden daher vermieden.Eine
Endedes 18. Jh.
abgeschriebene Satzung einer orthodoxen Jugendbruderschaft,