7.2 Ergebnisse
7.2.2 Die aktuelle Situation in der sektorenübergreifenden Versorgung und
7.2.2.1 Auswertung der Erhebung
Bis 100.000 Bis 500.000 Bis 1.000.000
Bis und mehr als 1.500.000
Gesamt
Anzahl 0 1 0 4 5
Ersatz-kassen % von
Krankenkassenart 0,00 % 20,00 % 0,00 % 80,00 % 100,00 %
Anzahl 25 15 7 1 48
BKK % von
Krankenkassenart 52,10 % 31,20 % 14,60 % 2,10 % 100,00 %
Anzahl 0 1 1 3 5
AOK % von
Krankenkassenart 0,00 % 20,00 % 20,00 % 60,00 % 100,00 %
Anzahl 2 5 1 0 8
IKK % von
Krankenkassenart 25,00 % 62,50 % 12,50 % 0,00 % 100,00 %
Anzahl 27 22 9 8 66
Kranken-kassenart
Gesamt
% von
Krankenkassenart 40,90 % 33,30 % 13,60 % 12,10 % 100,00 % Quelle: Eigene Darstellung
7.2.2 Die aktuelle Situation in der sektorenübergreifenden Versorgung und Universitätskliniken als Vertragspartner
7.2.2.1 Auswertung der Erhebung
Im ersten Abschnitt des Fragebogens befanden sich Fragen zur aktuellen Situation. Hier sollten die Auswertungen einen Trend für den Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung aufzei-gen. Der Stellenwert für die neuen Versorgungsformen ergibt zusammen mit den theoretischen Untersuchungen die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach einem strategischen Han-delsansatz für Universitätskliniken. Je bedeutender Krankenkassen die sektorenübergreifende Versorgung bewerten, desto mehr versuchen sie auch, diese auszuweiten. Im Umkehrschluss heißt das, je unbedeutender die Kassen sektorenübergreifende Versorgung bewerten, umso weniger werden Anstrengungen unternommen, Verträge zu diesen Versorgungsformen zu schließen. Universitätskliniken haben sich hier nach Porters Aussagen auf ihre Abnehmer ein-zustellen. Die wettbewerbsstrategische Entscheidung nach einer Positionierung in diesem Be-reich hängt also zunächst davon ab, ob sich die Kassen im zukünftigen Gesundheitsmarkt in diese Richtung entwickeln. Gegebenenfalls müssen Universitätskliniken andere Arten der Ver-netzung suchen.
In diesem Abschnitt sind insgesamt vier statistische Tests durchgeführt worden. Daher wird für das multiple Testen ein Signifikanzniveau α* von 0,05/4 = 0,0125 festgelegt.
Die Antworten auf die Frage nach der Bedeutung von Selektivverträgen zur sektorenübergrei-fenden Versorgung ergaben, dass die erwartete Häufigkeit sich von der beobachteten unter-scheidet (siehe Tabelle 7). Der p-Wert ist mit 0,000 kleiner als das Signifikanzniveau α* von 0,0125. Demnach ist die Nullhypothese H0 (Gleichverteilung der Werte) zugunsten der Alterna-tivhypothese abzulehnen, da sich die Ergebnisse signifikant unterscheiden.
Tabelle 7: Chi²-Test, Bedeutung von Selektivverträgen
Beobachtetes N Erwartete Anzahl Residuum
Sehr bedeutend 16 13,8 2,2
Ziemlich bedeutend 35 13,8 21,2
Mittelmäßig bedeutend 10 13,8 -3,8
Wenig bedeutend 4 13,8 -9,8
Nicht bedeutend 4 13,8 -9,8
Gesamt 69
Bedeutung von Selektivverträgen
Chi² 47,884a
df 4
Asymptotische Signifikanz ,000
Punkt-Wahrscheinlichkeit ,000
a. Bei 0 Zellen (,0%) werden weniger als 5 Häufigkeiten erwartet. Die kleinste erwartete Zellenhäufigkeit ist 13,8.
Quelle: Eigene Darstellung
Im Anschluss erfolgte eine Häufigkeitsanalyse, welche hier als Balkendiagramm mit prozentua-len Werten dargestellt ist (siehe
Abbildung 7-4
). Es ist erkennbar, dass insbesondere in den Ausprägungen 'sehr bedeutend' und 'ziemlich bedeutend' hohe Werte ausgewiesen wer-den. Die Krankenkassen messen der Bedeutung von Selektivverträgen zur sektorenübergrei-fenden Versorgung eine hohe Relevanz bei.23,2 %
50,7 %
14,5 %
5,8 % 5,8 %
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Sehr bedeutend Ziemlich bedeutend Mittelmäßig bedeutend
Wenig bedeutend Nicht bedeutend
Ausgewertete Fragebogen = 69
Abbildung 7-4: Bedeutung von Selektivverträgen zur sektorenübergreifenden Versorgung Quelle: Eigene Darstellung
Die nächste Analyse umfasste einen Binomial-Test (siehe Tabelle 8). Der Test prüft, ob eine signifikante Mehrheit der Kassen der Meinung ist, dass die Fragestellung eine 'hohe Bedeutung' hat.
Das Ergebnis zeigt, dass 74 % der Krankenkassen Selektivverträge im Bereich 'hohe Bedeu-tung' sehen. Das ist signifikant mehr als 50 % p < 0,0125.
Tabelle 8: Binomial-Test, Bedeutung von Selektivverträgen
N Beobachteter
Anteil Testanteil Asymptotische Signifikanz
(2-seitig)
Hohe Bedeutung 51 0,74 0,5 ,000a
Keine hohe Bedeutung 18 0,26 Bedeutung von
Selektivverträgen
Gesamt 69 1
a. Basiert auf der Z-Approximation.
Quelle: Eigene Darstellung
Für die Prüfung, ob ein Zusammenhang zwischen der Krankenkassenart und der Frage nach der Bedeutung von Selektivverträgen besteht, ist neben der Darstellung in einer Kreuztabelle der Exakte-Fisher-Test durchgeführt worden (siehe Tabelle 9).
Tabelle 9: Bedeutung von Selektivverträgen nach Krankenkassenart, inkl. Exakte-Fisher-Test Bedeutung von Selektivverträgen
Hohe
Bedeutung Keine hohe
Bedeutung Gesamt
Anzahl 5 0 5
Ersatzkassen % von
Krankenkassenart 100,00 % 0,00 % 100,00 %
Anzahl 37 11 48
BKK % von
Krankenkassenart 77,10 % 22,90 % 100,00 %
Anzahl 4 2 6
AOK % von
Krankenkassenart 66,70 % 33,30 % 100,00 %
Anzahl 5 3 8
IKK % von
Krankenkassenart 62,50 % 37,50 % 100,00 %
Anzahl 51 16 67
Kranken-kassenart
Gesamt % von
Krankenkassenart 76,10 % 23,90 % 100,00 %
Wert Exakte Signifikanz (2-seitig)
Exakte-Fisher-Test 2,616 0,445
Anzahl der gültigen Fälle 67
Quelle: Eigene Darstellung
Alle Kassenarten weisen Werte von über 60 % im Bereich der 'hohen Bedeutung' auf. Bei den Ersatzkassen liegt der Wert sogar bei 100 %. Die statistische Untersuchung nach einem Zu-sammenhang zwischen der Art der Krankenkasse und der Bedeutung von Selektivverträgen er-gab einen p-Wert von 0,445 mit dem Exakten-Fisher-Test. Das ist p > 0,0125, daher ist kein Zusammenhang zwischen den Krankenkassenarten und der Bedeutung von Selektivverträgen erkennbar.
Die Untersuchung mit einer Kreuztabelle bzgl. der Frage der Bedeutung, nach Krankenkassen-größe, zeigt über alle Größen hinweg eine 'hohe Bedeutung' von mehr als 60 % (siehe Tabelle 10).
Tabelle 10: Bedeutung von Selektivverträgen nach der Anzahl der Versicherten, inkl. Exakte-Fisher-Test
Bedeutung von Selektivverträgen
Hohe
Bedeutung Keine hohe
Bedeutung Gesamt
Anzahl 18 9 27
Bis 100.000 % von Anzahl der
Versicherten 66,70 % 33,30 % 100,00 %
Anzahl 16 6 22
Bis 500.000 % von Anzahl der
Versicherten 72,70 % 27,30 % 100,00 %
Anzahl 9 0 9
Bis 1.000.000 % von Anzahl der
Versicherten 100,00 % 0,00 % 100,00 %
Anzahl 8 2 10
Bis und mehr als
1.500.000 % von Anzahl der
Versicherten 80,00 % 20,00 % 100,00 %
Anzahl 51 17 68
Anzahl der Versicher-ten
Gesamt % von Anzahl der
Versicherten 75,00 % 25,00 % 100,00 %
Wert Exakte Signifikanz (2-seitig)
Exakte-Fisher-Test 4,151 0,254
Anzahl der gültigen Fälle 68
Quelle: Eigene Darstellung
Im Rahmen dieser Analyse (siehe Tabelle 10) ist weiterhin untersucht worden, ob ein Zusam-menhang der beiden Variablen vorhanden ist, in diesem Fall zwischen der Krankenkassengrö-ße und der Frage nach der Bedeutung von Selektivverträgen. Es fand gleichfalls der Exakte-Fisher-Test Anwendung. Der p-Wert ist mit 0,254 > 0,0125; demnach ist hier kein Zusammen-hang nachweisbar.
Die zukünftige Entwicklung von Selektivverträgen wurde darüber hinaus mit der Frage „Plant Ih-re Krankenkasse neue Selektivverträge zur sektoIh-renübergIh-reifenden Versorgung abzuschlie-ßen?“ untersucht (siehe Tabelle 11).
Tabelle 11: Planung von Selektivverträgen
Innerhalb 2009 Häufigkeit Prozent Gültige Prozente Kumulierte Prozente
Ja 56 81,2 86,2 86,2
Nein 9 13 13,8 100
Gesamt 65 94,2 100
Keine Angabe 4 5,8
Gesamt 69 100
2010 - 2011 Häufigkeit Prozent Gültige Prozente Kumulierte
Prozente
Ja 47 68,1 88,7 88,7
Nein 6 8,7 11,3 100
Gesamt 53 76,8 100
Keine Angabe 16 23,2
Gesamt 69 100
2012 - 2013 Häufigkeit Prozent Gültige Prozente Kumulierte Prozente
Ja 39 56,5 86,7 86,7
Nein 6 8,7 13,3 100
Gesamt 45 65,2 100
Keine Angabe 24 34,8
Gesamt 69 100
Quelle: Eigene Darstellung
Die Auswertung zeigt, dass 94,2 % der Krankenkassen für das laufende Jahr 2009 eine konkre-te Vorskonkre-tellung für das weikonkre-tere Vorgehen haben. So gaben 81,2 % der Krankenkassen an, noch in 2009 Verträge abschließen zu wollen. Nur 13 % verneinten dies.
Für 2010 - 2011 haben 23,2 % der Krankenkassen keine Angabe zu dieser Frage gegeben. Da-raus ist abzuleiten, dass die Planungssicherheit für die nächsten Jahre ungewiss ist. Als Ursa-che spielen wahrsUrsa-cheinlich die Einführung des Gesundheitsfonds und/oder zukünftige Refor-men im Gesundheitswesen nach den Bundestagswahlen am 27. September 2009 eine Rolle.
68,1 % haben jedoch mit 'Ja' geantwortet. Die Auswertung ist auf Grund der hohen Anzahl von Missings kritisch zu sehen.
Für die darauf folgenden Jahre bis 2013 beträgt der fehlende Wert 34,8 %. Immer noch 56,5 % gehen davon aus, dass sie weitere Selektivverträge abschließen werden. Die Höhe des Mis-sing-Wertes zeigt allerdings deutlich, dass die Krankenkassen eine Planung bis 2013 nicht kon-kret vornehmen können. Die folgenden Ergebnisse sind daher besonders kritisch zu sehen.
Die Ergebnisse der Frage „In welcher Form plant Ihre Krankenkasse bestehende Selektivver-träge zur sektorenübergreifenden Versorgung auszuweiten?“ sind in Tabelle 12 aufgezeigt.
Die Krankenkassen gaben hier Wertungen zu ihren Planungen in einem inhaltlichen Rahmen ab. Die Planung nach einer Ausweitung von Selektivverträgen in anderes/e Bundesländer beja-hen 72,4 % der Kassen, dagegen kommt eine Ausweitung auf Gesamt-Deutschland für 53,4 % nicht in Frage. Eine Ausweitung betrachtet nach Sektoren, wünschen 88,1 % für den ambulan-ten und nur 69 % für den stationären Bereich. Besonders viele Krankenkassen wollen Selektiv-verträge auf andere Krankheitsbilder ausweiten, nämlich 90,3 %. Ähnlich hoch liegt der Pro-zentwert für die Ausweitung auf andere Vertragspartner, hier sind es 86,4 %.
Tabelle 12: Formen der Ausweitung von Selektivverträgen Ausweitung anderes/e
Bundesländer Häufigkeit Prozent Kumulierte
Prozente
Ja 42 72,4 72,4
Nein 16 27,6 100
Gesamt 58 100
Ausweitung Gesamt-Deutschland Häufigkeit Prozent Kumulierte
Prozente
Ja 27 46,6 46,6
Nein 31 53,4 100
Gesamt 58 100
Ausweitung im
ambulanten Bereich Häufigkeit Prozent Kumulierte
Prozente
Ja 52 88,1 88,1
Nein 7 11,9 100
Gesamt 59 100
Ausweitung im
stationären Bereich Häufigkeit Prozent Kumulierte
Prozente
Ja 40 69 69
Nein 18 31 100
Gesamt 58 100
Ausweitung auf andere
Krankheitsbilder Häufigkeit Prozent Kumulierte
Prozente
Ja 56 90,3 90,3
Nein 6 9,7 100
Gesamt 62 100
Ausweitung auf andere
Vertragspartner Häufigkeit Prozent Kumulierte
Prozente
Ja 51 86,4 86,4
Nein 8 13,6 100
Gesamt 59 100
Quelle: Eigene Darstellung
Zum 31. Dezember 2008 ist die Anschubfinanzierung für Verträge nach § 140a-h SGB V weg-gefallen. An dieser Stelle war daher entscheidend zu hinterfragen, ob Verträge nur aufgrund der bestehenden Anschubfinanzierung bestanden. Wie in Tabelle 13 erkennbar ist, ist die
Vertei-lung bei der Frage „Hat Ihre Krankenkasse nach dem Wegfall der Anschubfinanzierung Integra-tionsverträge gekündigt?“ fast hälftig. Viele Krankenkassen haben folglich ihre Verträge gekün-digt, nachdem der finanzielle Anreiz nicht mehr vorhanden war.
Tabelle 13: Kündigung von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach Wegfall der Anschubfi-nanzierung
Häufigkeit Prozent Kumulierte Prozente
Ja 36 53,7 53,7
Nein 31 46,3 100
Gesamt 67 100
Quelle: Eigene Darstellung
Als nächstes sind die Erwartungen an Selektivverträgen untersucht worden (siehe Tabelle 14).
Im Bereich der Kostensenkung liegen 23,4 % der Kassen bei 'sehr hohe Erwartung', 34,4 % bei 'ziemlich hohen Erwartung'. Als Kalkulationsgrundlage werden die Verträge nicht in dem Um-fang angesehen, nur 1,6 % bewertet hier 'sehr hohe Erwartung'. Auch haben 21,3 % 'wenig Er-wartung' und 3,3 % 'keine ErEr-wartung' in dieser Hinsicht. Bezüglich der Qualitätsverbesserung in der Versorgung liegen die Werte komplett in dem Bereich 'sehr hohe Erwartung' bis 'mittelmäßig hohe Erwartung'. Etwas zögerlicher sind ebenfalls die Erwartungen, wenn es um Wettbewerbs-vorteile gegenüber anderen Krankenkassen und Einflussnahme in der Versorgung geht.
Tabelle 14: Erwartungen der Krankenkassen an Selektivverträge
Häufigkeit/
in der Versorgung durch die Krankenkasse
13 (20,3) 22 (34,4) 24 (37,5) 5 (7,8) 64 (100) Quelle: Eigene Darstellung
Bei der Gestaltung von Selektivverträgen beurteilten die Krankenkassen die Frage nach der Bedeutung von Erfolgsbeteiligungen mit 53,1 % als 'ziemlich bedeutend' (siehe Abbildung 7-5).
Ein solcher Vertragsbestandteil könnte also zukünftig eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einnehmen.
6,2 %
53,1 %
32,8 %
6,2 %
1,6 % 0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Sehr bedeutend Ziemlich bedeutend Mittelmäßig bedeutend
Wenig bedeutend Nicht bedeutend
Ausgewertete Fragebogen = 64
Abbildung 7-5: Bedeutung von Erfolgsbeteiligung bei Selektivverträgen Quelle: Eigene Darstellung
Im zweiten Abschnitt des Fragebogens sind Fragen zu Universitäten als Vertragspartner gestellt worden. Hier sollte geklärt werden, welche Wahrnehmungen Krankenkassen von Universitäts-kliniken bzgl. ihrer Preise und ihrer Leistungen haben. Diese beiden Anhaltspunkte sind im Fol-genden wichtig für erste Erkenntnisse in Richtung Differenzierung oder Kostenführerschaft.
Auf die Frage „Werden Leistungen in Selektivverträgen von Universitätskliniken zu höheren Preisen als von anderen Leistungsanbietern angeboten?“ (siehe Abbildung 7-6) gaben viele Kassen eine Wertung im Bereich 'stimmt mittelmäßig' und 'stimmt gar nicht', Die Meinungen sind also sehr unterschiedlich, so dass die Erfahrungen der Kassen wohl voneinander abwei-chen. Es liegt jedoch eher ein negativer Trend vor.
8,7 %
17,4 %
41,3 %
17,4 %
32,6 %
0%
10%
20%
30%
40%
50%
Stimmt sehr Stimmt ziemlich Stimmt mittelmäßig Stimmt wenig Stimmt nicht
Ausgewertete Fragebogen = 46
Abbildung 7-6: Preisgestaltung in Selektivverträgen durch Universitätskliniken Quelle: Eigene Darstellung
Der nächste Untersuchungsbereich war die Wahrnehmung bei der Zusammenarbeit mit Univer-sitätskliniken (siehe Abbildung 7-7). Die Beurteilung der 'Kommunikation' liegt dabei insgesamt im mittleren Bereich. 'Zuverlässigkeit' zeigt eine Tendenz zum positiven Bereich. 'Management-kompetenz' schneidet schlechter ab, hier liegen die Wertungen auch eher im mittleren Bereich.
Einen eher schlechten Trend weist die Fähigkeit zur 'Flexibilität' auf. Die 'Kooperationsfähigkeit bei der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten' liegt im 'mittleren' Bereich mit einer Ten-denz zum Negativen. Die 'Kooperationsfähigkeit bei der Zusammenarbeit mit Leistungsfinanzie-rern' sehen die Krankenkassen im 'mittleren' Bereich. Sehr gute Wertungen werden in beiden Antwortbereichen nicht vergeben.
1,9 %
Ausgewertete Fragebogen: Kommunikation = 53, Zuverlässigkeit = 50, Managementkompetenz = 54, Flexibilität = 53, Kooperationsfähigkeit bei der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten = 48, Ko-operationsfähigkeit bei der Zusammenarbeit mit Leistungsfinanzierern = 48
Abbildung 7-7: Krankenkassenbewertung der Zusammenarbeit mit Universitätskliniken Quelle: Eigene Darstellung
Ein ganz anderer Eindruck ist bei der Versorgung an sich zu beobachten. Die Tabelle 15 spie-gelt durchweg eine sehr gute bis gute Beurteilung wider. Die Durchführung 'Interdisziplinärer Behandlung' wird gut gewertet. Noch besser ist das Ergebnis bei der Nutzung 'Neuester medi-zinischer Technologien', hier liegt der Trend im sehr guten Bereich. Bei den 'Neusten Informati-onstechnologien' bewegen sich die Beurteilungen hauptsächlich von sehr gut bis mittelmäßig.
Der 'Behandlung auf höchstem medizinischem Niveau' gaben die Kassen wieder vornehmlich sehr gute bis gute Wertungen.
Tabelle 15: Krankenkassenbewertung zu Gegebenheiten in Universitätskliniken
Häufigkeit/