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Archiv "Niederlande: Privatversicherer gegen Versicherungsreform" (22.09.1988)

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Niederlande: Privatversicherer gegen Versicherungsreform

kunftsländer durch Gastprofessu- ren, Übersetzungen, Kongresse reicht, entzieht sich noch einer Be- urteilung. Horst Möller schätzt, daß ungefähr 26 Prozent des Verlustes durch die „kulturelle Emigration"

(das heißt Wissenschaft, Politik, Kunst und Literatur) durch Remi- gration wettgemacht wurde und konstatiert einen großen Einfluß der Emigranten auf die Nachkriegskul- tur in der Bundesrepublik (39). Für die Medizin, die den größten Anteil an der „akademischen Emigration"

stellte, gilt das mit Sicherheit nicht.

Der eigentliche Verlust läßt sich aber nicht bilanzieren noch quantifi- zieren: Es ist ein Verlust an Men- schen, die sich engagierten, die un- sere Kultur, unsere Sprache liebten, deren Vertreibung daher eine Leer- stelle in unserem öffentlichen Leben und unserer politischen Kultur zu- rückließ. Wenigstens die Erinnerung an sie sollten wir aufrechterhalten, käme doch ein Vergessen einer zweiten Vertreibung gleich. Dieses Erinnern ist um so notwendiger in Zeiten einer zunehmenden Auslän- derfeindlichkeit, in denen das böse Wort vom „Wirtschaftsemigranten"

die Runde macht, das Asylrecht ver- schärft wird und auch in so man- chem Stellenangebot ein „deutscher Arzt" gesucht wird.

Literatur und Anmerkungen beim Sonderdruck

Anschrift des Verfassers:

Dr. Hans-Peter Kröner Institut für Theorie und Geschichte der Medizin der Westfälischen Wilhelm-Universität

Waldeyerstr. 27, 4400 Münster

Die bisher erschienenen Beiträge:

Prof. Dr. med. Gunter Mann: Biologis- mus — Vorstufen und Elemente einer Medizin im Nationalsozialismus (Heft 17/1988). Prof. Dr. phil. Gerhard Baa- der: Rassenhygiene und Eugenik — Vor- bedingungen für die Vernichtungsstrate- gien gegen sogenannte „Minderwerti- ge" im Nationalsozialismus (Heft 27/1988). Prof. Dr. Werner-Friedrich Kümmel: Die „Ausschaltung" — Wie die Nationalsozialisten die jüdischen und die politisch mißliebigen Arzte aus dem Beruf verdrängten (Heft 33/1988)

Die niederländischen Privatver- sicherer haben die Pläne der Utrech- ter Regierung für eine umfassende Krankenversicherungsreform scharf kritisiert. Die Versicherer führen drei Argumente an:

> Die Ziele der Kabinettsplä- ne, ein effizienteres Gesundheitswe- sen durch den Einbau von Marktele- menten und verstärkte Konkurrenz, würden nicht realisiert.

> Die privaten Krankenversi- cherungen kritisieren auch, daß sie in ihren bisherigen Marktpositionen beschnitten würden. Dadurch, daß der gesetzlichen Krankenversiche- rung künftig die Rolle eines Markt- führers und einer Zentralkasse zuge- wiesen werden soll, werde die Posi- tion privater Versicherungen als Ri- sikoträger unterminiert. Darüber hinaus vertrage sich ein gesetzliches Sicherungssystem nicht mit einem System, bei dem Normzahlungen an eine interne Zulassungspflicht ge- koppelt werden.

> Dritter Grund: Die privaten Versicherungen meinen, daß sie ihre Aufgabe nur dann angemessen aus- üben können, wenn sie im Prinzip vollständig mit Nominalprämien ar- beiten. Korrekturen auf Grund des Prinzips der Leistungsfähigkeit müß- ten außerhalb des Versicherungssy- stems vorgenommen werden.

Nach den Plänen der niederlän- dischen Regierung wird beabsich- tigt, spätestens 1992 eine umfassen- de Krankenversicherungsreform in Kraft zu setzen, die im wesentlichen auf den Vorschlägen der von der Re- gierung eingesetzten „Kommission Dekker" basiert. Danach soll eine gesetzlich geregelte Basishaftpflicht- versicherung für jeden Einwohner der Niederlande eingeführt werden.

Das zu versichernde „Basispaket"

soll durch gesetzliche Rahmenbedin- gungen festgelegt werden; es soll 85 Prozent der Leistungen für das Ge- sundheitswesen und verwandte ge- sellschaftliche Dienstleistungen um- fassen. Die restlichen 15 Prozent sol-

len in einer zusätzlichen Versiche- rung ohne Versicherungspflicht un- tergebracht werden. Für den Versi- cherer gilt hinsichtlich des „Basispa- ketes" eine unbegrenzte Zulas- sungspflicht für jeden Versicherten, der sich bei ihm anmeldet — auch wenn er nur von dem einen zu dem anderen Versicherer wechseln will.

Für die zusätzliche Versicherung gilt eine Zulassungspflicht unter näher festzulegenden Bedingungen.

Die Finanzierung sieht folgen- des Reglement vor: Die Prämie für die Basisversicherung wird nahezu vollkommen — erwartet wird zu 80 Prozent — anteilsmäßig über das Ein- kommen erhoben. Das Finanzamt zieht die Prämien ein und leitet sie an eine zentrale Sozialkasse weiter.

Die restliche Prämie für das „Basis- paket" wird nominal und vom Ver- sicherer selbst erhoben. Dies gilt auch für die Prämie für das Ergän- zungspaket. Die Zentralkasse muß ihre Einnahmen über die Versiche- rer verteilen. Dies geschieht über sogenannte „Normzahlungen" an die Versicherer, die auf dem Versi- chertenbestand dieser Versicherung beruhen, wobei eine Reihe von Risi- kofaktoren, wie Alter, Geschlecht, Gesundheit u. a. berücksichtigt wer- den. Die Versicherer erhalten ihre Einnahmen in Form von Normzah- lungen und einer oder zwei Nomi- nalprämien

Derzeit gibt es in den Niederlan- den einen „gespaltenen" Kranken- versicherungsmarkt• eine soziale, gesetzliche Versicherung und eine private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Versicherung sind rund 60 Prozent der Bevölkerung, vor al- lem Arbeitnehmer und Bezieher staatlicher Unterstützungen mit ei- nem Einkommen von weniger als 50 000 hfl, versichert. Die Prämie wird prozentual über das Einkom- men erhoben; das Leistungspaket ist gesetzlich festgelegt. Die restlichen 40 Prozent der Bevölkerung sind ausschließlich privat versichert. HC A-2578 (32) Dt. Ärztebl. 85, Heft 38, 22. September 1988

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