Wer nach einem Unfall Scha- denersatzansprüche geltend machen möchte, wurde bisher durch unterschiedliche Be- richtsformulare der Versiche- rungen an einer raschen und sorgfältigen Abwicklung ge- hindert. Der Gesamtverband
der Deutschen Versicherungs- wirtschaft (GDV) schafft nun Abhilfe. Unter der Webadres- se www.gdv-online.de/cubus/
wurde mit Cubus (Compu- terunterstütztes Berichtswe- sen Unfall/Schaden) eine win- dowsbasierte Lösung zum Download ins Internet ge- stellt.
Das Formular umfasst 16 Bausteine, die die wichtig- sten und häufigsten Scha- densformen umfassen und vom behandelnden Arzt einfach angeklickt werden müssen. Die Software lei- tet den Mediziner so durch das Programm, dass wichti- ge Fragen nicht mehr über- sehen und vergessen wer- den können. Für besonders schwierige Schadensitua-
tionen stehen Hilfetexte zur Verfügung.
Wurden alle Einzelheiten beantwortet, wird das Pro- gramm mit der so genannten
„Liquidationsmaske“ beendet.
Der Arzt muss seinen Bericht dann nur noch ausdrucken und in Papierform nebst Abrech- nung an das jeweilige Versiche- rungsunternehmen weiterlei-
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Ärztliche Berichte
Kostenfreies Formular zum Download
Versicherungen
PKV
Im Sinne des Versicherten
Untersucht ein Arzt einen Patienten, der sich privat kranken- versichern will, muss er der Versicherungsgesellschaft nur die von ihm erhobenen Diagnosen mitteilen; ein bloßer Verdacht (hier: auf eine Fettleber) kann unerwähnt bleiben. Erkrankt der (inzwischen) Versicherte an dem Vedachtsleiden, darf sei- ne Versicherung den Vertrag nicht aufheben. (Oberlandesge- richt Koblenz, Az.: 10 U 187/00)
Sagt der Versicherungsagent einer privaten Krankenver- sicherung einem Patienten telefonisch zu, dass die Kosten für eine bestimmte Prothese übernommen werden („Ja, der Versicherungsschutz gibt das her“), kann sich die Versiche- rung nicht gegen die Übernahme wehren, wenn der Lei- stungskatalog dies nicht vorsieht. Für den Versicherten lag durch die Auskunft ein „Vertrauenstatbestand“ vor. (Ober- landesgericht Koblenz, Az.: 10 U 1162/99) EB