• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Trotz steigender Kosten: Vorsichtiger Optimismus bei der privaten Krankenversicherung" (20.03.1975)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Trotz steigender Kosten: Vorsichtiger Optimismus bei der privaten Krankenversicherung" (20.03.1975)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES Leserdienst

ÄRZTE B LATT

Hinweise • ..Anregungen

Trotz steigender Kosten:

Vorsichtiger Optimismus bei der privaten

Krankenversicherung

WIRTSCHAFT:

Trotz steigender Kosten:

Vorsichtiger Optimismus bei der privaten

Krankenversicherung Bürgschaften von der Lastenausgleichsbank auch für freie Berufe Bei Ratenkäufen auf das Datum achten!

Sparbriefzinsen gesenkt

REISE:

Schafe, Gletscher und Vulkane

PRAXIS UND HAUS:

Grillkorb Elektrische Schreibmaschine Idealgewichtswaage

AUTO:

Selbst die ältesten Rolls-Royce fahren heute noch Autoreisen in die DDR

Dreizonen-Kopfstütze

Die in diesen Wochen vorgeleg- ten Abschlüsse der Unternehmen der privaten Krankenversicherung stimmen in einem Punkt weithin überein: Die Zuwachsraten bei den Versicherungsleistungen übertref- fen die Steigerungsraten bei den Beitragseinnahmen. Die Erträge sinken also, denn durch Rationali- sierung (sprich vor allem: Perso- nalabbau) läßt sich diese Entwick- lung nur sehr begrenzt stoppen.

Aber nicht alle Krankenversicherer sitzen in dieser Klemme. Doch ob Kostenklemme oder nicht, man glaubt den Geschäftsberichten all- gemein einen vorsichtigen Optimis- mus entnehmen zu können, be- dingt vermutlich durch den relativ positiven Trend im Neugeschäft.

Die sozialpolitische Entwicklung verläuft offensichtlich nicht so sehr zu Lasten der Privatversicherer, wie man in der Branche noch vor kurzem befürchtete, doch sie führ- te zu einer Umstrukturierung im Versicherungsbestand. Nehmen wir drei Beispiele:

Die Continentale-Volkswohl-Kran- kenversicherung auf Gegenseitig- keit mit Beitragseinnahmen von 461 Millionen DM im Jahr 1974 eins der größeren Unternehmen der Branche, berichtet von einer Stei- gerungsrate bei den Beitragsein- nahmen von fünf Prozent. Die Ver- sicherungsleistungen nahmen da- gegen um neun Prozent (auf 334 Millionen DM) zu. Dennoch be- scheidener Optimismus: „Trotz der für die private Krankenversiche- rung allgemein erschwerten Bedin- gungen konnte wieder ein befriedi-

gendes Neugeschäft erzielt wer- den."

Beispiel Nummer zwei: ein Kran- kenversicherer mittlerer Größe, die

Hanse-Merkur-Krankenversiche- rung auf Gegenseitigkeit. Die Bei- tragseinnahmen stiegen sogar überdurchschnittlich, nämlich um 13,3 Prozent (absolut auf 150 Mil- lionen DM). Und welche Überra- schung, die Schadenausgaben blieben mit 12,1 Prozent sogar un- ter dieser Rate. Auch hier keine Unkenrufe: „Die gesetzliche Neure- gelung im Krankenhaus hat dank umfassender Information der Versi- cherten keine negativen Folgen ge- habt. Auch bei den Krankheitsko- stenversicherungen wurden 1974 entgegen dem langjährigen Trend in der Privatkrankenversicherung ein Zugang, insbesondere bei jun- gen Versicherten erzielt."

Beispiel Nummer drei: ein kleine- rer Spezialist auf dem Markt, die Allgemeine Private Krankenversi- cherung AG, die zur Deutschen Be- amten-Versicherung gehört. Die Beitragseinnahmen stiegen um den beachtlichen Satz von 50 Prozent auf rund 35 Millionen DM. Freilich, noch beachtlicher ist der Anstieg der Versicherungsleistungen um 65 Prozent (auf 26 Millionen DM abso- lut). Was das Geschäftsvolumen angeht, heißt es: „Die starke Ex- pansion der Vorjahre konnte auch in 1974 fortgesetzt werden."

Das Plus bei den Beitragseinnah- men ist allerdings bei den meisten Versicherern nicht auf das echte

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 12 vom 20. März 1975 845

(2)

Leserdienst

Hinweise • Anregungen WIRTSCHAFT

Neugeschäft, sondern vor allem auf Beitragsanpassungen zurückzufüh- ren, und hier vor allem auf die An- passungen bei der Krankenhaus- versicherung. Diese ist bei weitem der bedeutendste Zweig. Bei der Hanse-Merkur entfallen auf sie zum Beispiel rund 70 Prozent der Bei- tragseinnahmen. Doch sieht die Branche offenbar auch in der Krankheitskostenversicherung in- zwischen wieder Chancen. Das zei- gen die derzeit intensivierten Be- mühungen um jüngere Leute. Für diese, vor allem, wenn sie ohne Fa- milie sind, ergeben sich zweifellos günstigere Beitragssätze als in der gesetzlichen Krankenversicherung, zumal wenn man zu einer relativ geringen Selbstbeteiligung bereit ist. Die PKV-Werbung verfehlt zu- dem nicht, an das Prestigebewußt- sein zu appellieren: günstiger Bei- trag, und dennoch Privatpatient, ist

die Devise. NJ

Bürgschaften von der Lastenausgleichsbank auch für freie Berufe

Wie der Bundesverband der freien Berufe mitteilte, übernimmt die La- stenausgleichsbank im Einverneh- men mit dem Amt des „Hohen Flüchtlingskommissars der Verein- ten Nationen" mit dem von ihr ver- walteten „IRO-Fonds" als Haf- tungsgrundlage Bürgschaften für Kredite, die von den Kreditinstitu- ten an nichtdeutsche Flüchtlinge gewährt werden. Antragsberechtigt sind heimatlose Ausländer nach dem Gesetz über die Rechtsstel- lung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, Asylberechtigte nach § 28 des Ausländergesetzes und im Ausland als ausländische Flüchtlinge nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flücht- linge vom 28. Juli 1951 anerkann- ten Personen, die zum ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder Berlin (West) berechtigt sind.

Es können Investitions- und Be- triebsmittelkredite auch an An- tragsberechtigte freier Berufe ver- bürgt werden. Die Übernahme der

Bürgschaften richtet sich nach den von der Lastenausgleichsbank ver- abschiedeten Richtlinien vom 6.

September 1974. Richtlinien und die diesen Richtlinien entsprechen- den Allgemeinen Bedingungen können bei der Lastenausgleichs- bank, 5300 Bonn-Bad Godesberg, Lessingstraße 4, angefordert wer- den. DÄ

Bei Ratenkäufen

auf das Datum achten!

Nach dem neuen Abzahlungsge- setz müssen Ratenkäufe schriftlich abgeschlossen werden. Neben dem Preis für Barzahlung muß der Teilzahlungspreis sowie Höhe, An- zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen vermerkt und dem Käufer eine Vertragsabschrift aus- gehändigt werden. Nach dem Ab- zahlungsgesetz muß der Verkäufer den Käufer über das ihm zustehen- de Widerrufsrecht informieren, wo- nach er innerhalb einer Woche ohne jeden Grund schriftlich von dem Ratenkauf zurücktreten kann.

Der Kunde muß durch seine Unter- schrift bestätigen, daß er entspre- chend unterrichtet wurde. Bei Aus- händigung des Abzahlungsformu- lars ist unbedingt darauf zu achten, daß das Datum vermerkt ist. Denn ohne Datum — keine Frist — keine Rücktrittsmöglichkeit. Außerdem muß das Datum stimmen! Inzwi- schen haben Erfahrungen gezeigt, daß vor allem drei Tricks über die Datierung zu Lasten des Käufers angewendet werden können:

1. Die Datumszeile bleibt frei und wird später vom Verkäufer mit ei- nem zurückliegenden Datum verse- hen.

2. Ein zurückliegendes Datum wird, wenn der Kunde nicht aufpaßt, so- fort eingesetzt.

3. Das Datum stimmt, aber alle Unterlagen einschließlich der Ver- tragsdurchschrift, die sofort dem Käufer ausgehändigt werden muß, werden ihm erst nach einer Woche geschickt.

In allen drei Fällen wird das Wider- rufsrecht ausgeschaltet. Die Frist für den Widerruf beginnt erst zu

laufen, wenn die Kopie des Vertra- ges in Händen des Käufers ist. Will jemand das Rücktrittsrecht bei Ab- zahlungskäufen in Anspruch neh- men, so ist der schriftliche Wider- ruf am besten durch einen einge- schriebenen Brief mit Rückschein vorzunehmen.

Und noch etwas: Allein durch eine Anzahlung auf eine Ware oder durch Vereinbarung einer Restzah- lung bei Lieferung entsteht kein Ratenvertrag. Das Abzahlungsge- setz mit seinen Verbraucherschutz- bestimmungen kann hier also nicht angewandt werden, denn es han- delt sich rechtlich um gewöhnliche Barkäufe. VD

Sparbriefzinsen gesenkt

Mit sofortiger Wirkung ist der Zins- satz der von den Volksbanken und Raiffeisenbanken herausgegebe- nen Sparbriefe von bisher 8,5 auf 8 Prozent gesenkt worden. Diese Maßnahme wurde durch die allge- meine Zinssenkung auf dem Kapi- talmarkt ausgelöst und steht in en- gem Zusammenhang mit der Her- absetzung des Zinssatzes für Bun- desschatzbriefe sowie dem seit kurzem zu beobachtenden allge- meinen Abwärtstrend des Zinsni- veaus im Aktiv- und im Passivge- schäft.

Wie der Bundesverband der Deut- schen Volksbanken und Raiffeisen- banken dazu ergänzend mitteilt, wird der abgezinste Sparbrieftyp der genossenschaftlichen Banken- organisation im Nennwert von 100 DM für 68 DM und im Nennwert von 500 DM für 338 DM angeboten.

Der Preis für Sparbriefe mit den Nennwerten von 1000 DM, 5000 DM bzw. 10 000 DM ist entsprechend.

Der Wertzuwachs dieser Sparbrief- typen beläuft sich auf 9,6 Prozent, während die Effektivverzinsung des Typs mit halbjährlicher Verzinsung bei 8,2 Prozent liegt. BDV 846 Heft 12 vom 20. März 1975 DEUTSCHES ÄRZTE BLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

April 2022 – Die aktuelle Datenlage zu den täglichen Neuinfektionen und den Belegungen der Intensivstationen gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus, aber noch

Weder bei den Krankenhausauf- wendungen (plus 6,6 Prozent im ersten Halbjahr), noch bei den Ausgaben für Arzneimittel (plus 5,6 Prozent), noch auch bei den Heil- und

In diesem Geschäftsfeld bereitet No- vartis vor allem der deutsche Markt Sorgen: Hexal, das seit 2005 zum Konzern gehört, und Sandoz, seit 2003 die Generika-Marke von No- vartis,

Danach durften die Kreditinstitute allgemeine Auskünfte über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Kunden an andere Bank- kunden erteilen, die ein

Voraussetzung für den angestreb- ten Datenaustausch ist allerdings ein hoher Sicherheitsstandard, den das DGN bis August nächsten Jahres ver- wirklicht haben will.. Das Kernstück

Dagegen unterstützt der Verband die Anregungen der Kommission, wo- nach der „Standardtarif“ für Senioren (ab 65 Jahren, bei einer Mindest-PKV- Versichertenzeit von zehn Jahren)

Alle, die sich mit dem Problem der Operations- kosten befassen, wissen, daß ambulantes Operieren ko- stengünstig ist und daß - be- dingt durch die Modalitäten der Kostenerstattung

Nichtig wird ein Kaufvertrag, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form- vorschrift (z. notarielle Beurkundung bei einem Grundstückskauf) verletzt wird, es sich um ein Schein-