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rofessor Dr. Christoph Fuchs und Dr. Rainer Hess, die Haupt- geschäftsführer von Bundesärz- tekammer und Kassenärztlicher Bun- desvereinigung, sind sich in der Be- wertung des DGN einig: Der Online- dienst ist die geeignete Kommunikati- onsplattform der Zukunft. Während Fuchs aus Sicht der Ärztekammern vor allem die Möglichkeiten des Net- zes für die ärztliche Fortbildung und Qualitätssicherung betonte, verwies Hess gleich auf ein ganzes Spektrum von Anwendungsmöglichkeiten für die niedergelassenen Ärzte.Über die Organisation von Qua- litätszirkeln hinaus könne das Netz den Arzt in seiner täglichen Arbeit entscheidend unterstützen, sagte der KBV-Hauptgeschäftsführer auf der Medica. Beispielhaft nannte Dr. Hess das Einholen von Zweitmeinungen, den Einsatz von Patientenbegleitbrie- fen und elektronischen Arztbriefen, die Übermittlung von Patientendaten und Bilddaten, das elektronische Re- zept und – nicht zuletzt – die kas- senärztliche Abrechnung. Mit dem DGN sei auch eine bessere Kommuni- kation zwischen Krankenhausärzten und Vertragsärzten möglich.
Voraussetzung für den angestreb- ten Datenaustausch ist allerdings ein hoher Sicherheitsstandard, den das DGN bis August nächsten Jahres ver- wirklicht haben will. Das Kernstück des Sicherheitskonzepts besteht nach Darstellung von Helmut Huber, Ge- schäftsführer beim DGN-Partner o.tel.o, in sogenannten Trust-Centern, die den Empfängern von Nachrichten einen individuellen Schlüssel zuwei- sen. Damit werde jede einzelne Nach-
richt im Netz chiffriert. Von Mitte Au- gust 1998 an werde damit das gesamte Spektrum der modernen Telekommu- nikation für die DGN-Teilnehmer ver- fügbar sein. Huber: „Ärztliches Wis- sen und Informationen werden in ei- nem Umfang und einer Geschwindig- keit bereitgestellt und transportiert, die den klinischen und praktischen Alltag immens entlasten werden.“
Seit April dieses Jahres testen rund 300 Ärzte im Großraum Köln das DGN. Vor wenigen Monaten sind die Ballungsräume Hamburg, Berlin, Düsseldorf und München hinzuge- kommen. Ende dieses Jahres will das DGN 28 Einwahlknoten bereitstellen – im August 1998 sollen es dann be- reits 50 sein.
Landgericht urteilte gegen das DGN
Die weitere Entwicklung des On- linedienstes könnte allerdings von ei- nem Urteil des Kölner Landgerichts empfindlich beeinträchtigt werden.
Das Gericht war von einem privaten Unternehmen der Telekommunikati- on angerufen worden und hatte im November in mündlicher Verhand- lung erkennen lassen, daß Bundes- ärztekammer und KBV als öffentlich- rechtliche Einrichtungen mit dem DGN in unzulässiger Weise in den privatrechtlichen Leistungsverkehr eingriffen und sich damit wettbe- werbswidrig verhielten. Das DGN dürfe deshalb von Bundesärztekam- mer und KBV nicht betrieben wer- den. Das schriftliche Urteil liegt je- doch noch nicht vor. Josef Maus A-3322 (22) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 49, 5. Dezember 1997
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