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Archiv "„Täuschung der Versicherten”" (13.10.1977)

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ZITAT -

„Täuschung der Versicherten”

„Seit Wochen informiert die Bundesregierung die Bürger per Anzeigen, Flugblatt und Broschüre über die Auswirkun- gen des Krankenversicherungs-

Kostendämpfungsgesetzes (KVKG). Das ‚großartige Gesetz' wird viel gelobt. Die Aufklärung der Bevölkerung — welche be- reits durch zahlreiche Mißver- ständnisse in der Praxis drin- gend notwendig wurde — ist je- doch insofern wertlos, als auch hier nicht in sachlich richtiger Form informiert wird, sondern die Unsicherheit unter der Be- völkerung und den Kranken- kassen durch politisch ver- brämte Erklärungen nur noch vergrößert wird. Beinahe in je- der Veröffentlichung des Bun- desministeriums für Arbeit und Sozialordnung lassen sich Ver- drehungen von Auswirkungen zum KVKG feststellen. Von ei- ner ‚stabilen Rentenversiche- rung und einer gesunden Kran- kenversicherung' (Faltblatt des BMA) kann ebensowenig die Rede sein, wie von einem ,Durchbruch zur Kostendämp- fung'. Alle bisherigen Erfahrun- gen haben gezeigt, daß durch dirigistische Gängelei nur der bürokratische Apparat aufge- bläht und somit weitere Kosten verursacht werden. Im übrigen hatte sich schon 1976 eine Ab-

flachung der Kostenent- wicklung in der Krankenversi- cherung ergeben.. .

In höchstem Maße unverant- wortlich dem Bürger gegen- über sehe ich die Aussagen des ,Leitfadens zum 20. Rentenan- passungsgesetz und Kranken-

versicherungs-Kostendämp- fungsgesetz' aus dem BMA.. . Es wird (in dieser Broschüre — Die Red.) auch behauptet, daß der Versicherte bei Abnahme von verordneten Arznei-, Ver- band- und Heilmitteln (ein- schließlich Brillen) 1 DM zu zahlen hat. Die Einbeziehung der Brillen als Heilmittel in die Rezeptgebühr ist jedoch noch nicht geklärt. § 182 RVO sieht sie auf jeden Fall nicht vor.

Ebenso ist die Behauptung, daß Serienverordnungen des glei- chen Heilmittels als ein Heilmit- tel unabhängig von der Zahl der Anwendungen gelten, nicht un- widersprochen.

. . . Die bewußte Negierung der bestehenden Auslegungspro- bleme, die sich bei der Anwen- dung des KVKG ergeben, be- deutet — wenn die Kassen sich mit ihrer Meinung durchsetzen

— eine bewußte Täuschung der Versicherten durch die Bundes- regierung. Ein solches Vorge- hen ist politisch untragbar."

Dr. Hanna Neumeister, MdB, in:

Deutschland-Union-Dienst Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

SCHLESWIG-HOLSTEIN

„Unvernunft des Gesetzgebers erzwingt höheren Krankenkassenbeitrag`

Vertreterversammlung der In- nungskrankenkasse Ostholstein in Eutin beschloß, den allgemeinen Beitragssatz von bisher 11,6 Pro-

zent ab 1. Oktober 1977 auf 13 Prozent anzuheben. In der Be- gründung erklärten der Vor- standsvorsitzende Heinz Beuth und Direktor Günter Freese: „Die Unvernunft hat gesiegt, die Beiträ- ge zur gesetzlichen Rentenversi- cherung wurden nicht erhöht. Der Gesetzgeber, der sich um diese Erhöhung herumgedrückt hat, bürdet seine Verantwortung für die Sanierung der Rentenversi-

cherung nun praktisch den Selbst- verwaltungsorganen der Kranken- kassen auf." Das Krankenversi- cherungs-Kostendämpfu ngsge- setz bringe der IKK Eutin für das zweite Halbjahr 1977 einen Ein- nahmeverlust von fast 300 000 DM.

Auch bei der Vertreterversamm- lung der Betriebskrankenkasse der Hansestadt Lübeck wiesen der Vorsitzende, Senator Egon Hilpert, und der Geschäftsführer, Heinz Meußler, darauf hin, daß die Bei- träge zur gesetzlichen Kranken- versicherung als direkte Folge des KVKG in Kürze beträchtlich erhöht werden müßten. Die Beitragserhö- hungen könnten 10 bis 12 Prozent ausmachen. Einige Krankenkas- sen müßten, wie Senator Hilpert es nannte, schon jetzt „ans Einge- machte gehen". yn

Wiederzulassung Hackethals

abgelehnt

Der Zulassungsausschuß für Ärzte in Schleswig-Holstein hat den An- trag des Lauenburger Chirurgen Professor Julius Hackethal auf Wiederzulassung als Kassenarzt abgelehnt. Wie der Sprecher des Ausschusses mitteilte, hatte der paritätisch aus Ärzten und Kran- kenkassenvertretern zusammen- gesetzte Ausschuß insbesondere zu prüfen, ob die Eignung Hacke- thals zur Teilnahme an der kassen- ärztlichen Versorgung vorliege.

Dabei habe sich der Ausschuß an

„der zur Frage der Eignung erlas- senen höchstrichterlichen Ent- scheidung des Bundessozialge-

richts orientiert".

Die Erklärung Hackethals, er sei bereit, sich künftig an den Kassen- arztvertrag zu halten, habe den Ausschuß nicht überzeugen kön- nen. Sie stehe im Widerspruch zu seiner „unveränderten Grundein- stellung zum System des Kassen- arztrechts."

Mitte Juni hatte Professor Hacke- thal seinen Kassenarztvertrag und

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2426 Heft 41 vom 13. Oktober 1977

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Die Information:

Bericht und Meinung

die Mitgliedschaft bei der Kassen- ärztlichen Vereinigung Schleswig- Holstein zum 1. Juli gekündigt und dem „Krankheitszwangsverarz- tungs-Versicherungssystem" den Kampf angesagt. Anfang August hatte er dann in einem Brief an den Zulassungsausschuß für Ärzte in Schleswig-Holstein seine Wie- derzulassung als Kassenarzt für die gesetzlichen Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen beantragt, später jedoch erneut mit heftiger Kritik das geltende Kassenarztrecht angegriffen. yn

Fieber-Teststreifen nicht verboten

Die sogenannten Fieber-Schnell- teststreifen sind in Schleswig-Hol- stein nicht verboten und dürfen weiterhin in Apotheken verkauft werden. Im Gegensatz zur Berliner Eichverwaltung, die die Schnell- teststreifen verboten hat, ist die Eichverwaltung in Schleswig-Hol- stein der Auffassung, daß die der- zeitigen gesetzlichen Vorschriften ein Verbot der Teststreifen nicht rechtfertigen. yn

NIEDERSACHSEN

Mutter-Kind-Stationen

Dem sogenannten „Trennungs trauma", das bei einer Trennuni von Mutter und Kind infolge eine-, Krankenhausaufenthaltes eintre- ten kann, will Sozialminister Her- mann Schnipkoweit (CDU) entge- gentreten. Die Landesregierung befürwortet deshalb die Einrich- tung von „Mutter-Kind-Stationen"

in Kinderkrankenhäusern und Krankenhäusern mit Kinderabtei- lungen, sofern die räumlichen Ver- hältnisse und die sonstigen Um- stände eine derartige Maßnahme zulassen.

Ein Arbeitskreis „Kind im Kran- kenhaus", dem unter anderem Kinderärzte, Psychologen, Kinder- krankenschwestern, Vertreter der Sozialversicherungen und der

Krankenhäuser angehören wer- den, soll eine Lösung für die Pro- bleme finden, die mit der gemein- samen Unterbringung von Mutter und Kind in pädiatrischen Abtei- lungen verbunden sind. So sollen etwa bei Einrichtungen von „Mut- ter-Kind-Stationen" nicht nur das Alter des Kindes und die Art und Dauer seiner Erkrankung, sondern auch die Bereitschaft zur aktiven Pflege seitens der Mutter und ihre Bereitschaft zur Einordnung in den Krankenhausbetrieb Berück- sichtigung finden.

Um den Aufenthalt des Kindes im Krankenhaus erträglicher zu ge- stalten, will der Sozialminister nach der Auswertung entspre- chender Modellversuche anregen, die Einführung von Ganztagsbe- suchszeiten oder die Verlänge- rung der bisher üblichen Besuchs- zeiten für Eltern kranker Kinder zu prüfen. DÄ-N

HESSEN

Rettungshubschrauber Frankfurt

flog 4381 Einsätze

In den ersten fünf Jahren seit der Inbetriebnahme hat der beim Be- rufsgenossenschaftlichen Unfall- krankenhaus in Frankfurt a. M.

stationierte Rettungshubschrau- ber „Christoph 2" 4381 Einsätze geflogen und dabei 3545 Patienten betreut. Für das Jahr 1977 wird mit fast 1000 Einsätzen gerechnet.

Der hessische Sozialminister Ar- min Clauss erklärte in diesem Zu- sammenhang, der Hubschrauber habe die in ihn gesetzten Erwar- tungen voll erfüllt, und der Luftret- tungsdienst mit Hubschraubern sei zu einem wichtigen Bestandteil des gesamten Unfallhilfs- und Ret- tungswesens geworden.

Clauss appellierte an die Bundes- regierung, auch künftig die Luft- rettung zu unterstützen und damit zur finanziellen Entlastung der

Krankenkassen beizutragen. Im Rahmen der von der Bundesregie- rung vorgesehenen Erhöhung der Zahl der Rettungshubschrauber- stationen von 14 auf 18 werde es hoffentlich möglich sein, auch den oberhessischen Raum mit einem Hubschrauber in Gießen oder Mar- burg sowie in Osthessen mit der Stadt Fulda als Standort zu be- rücksichtigen. WZ

NORDRHEIN-WESTFALEN

Sonderkrankenhaus für geistig behinderte Rechtsbrecher

Ein Sonderkrankenhaus für gei- stig behinderte Straftäter, die eine intensive heilpädagogische Be- treuung brauchen, will der Land- schaftsverband Westfalen-Lippe in Unna am Ostrand des Ruhrge- bietes bauen. Zur Zeit sind insge- samt etwa 400 psychisch kranke und geistig behinderte Straftäter im Westfälischen Landeskranken- haus Eickelborn untergebracht.

Diese Einrichtung soll durch das neue Projekt in Unna entlastet werden.

Das neue Krankenhaus soll 100 Plätze haben und wird voraus- sichtlich 14,6 Millionen DM ko- sten. Die Landesregierung hat sich bereits zu einer Beteiligung an den Kosten bereit erklärt. Für die fer- nere Zukunft plant der Land- schaftsverband den Bau eines weiteren derartigen Sonderkran- kenhauses im Raum Ostwestfalen- Lippe. LVWL

Krankenhausdefizit

beim Landschaftsverband

Im Verwaltungshaushalt des Land- schaftsverbandes Westfalen-Lippe für das laufende Jahr wird bei ei- nem Gesamtvolumen von knapp zwei Milliarden DM mit einer Dek- kungslücke von etwa 56 Millionen DM gerechnet. Neben einem Defi- zit von 30 Millionen DM beim Stra-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vom 13. Oktober 1977 2427

Referenzen

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