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Archiv "Hymenorrhaphie: Eine Täuschung" (24.08.2009)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 34–35

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24. August 2009 A 1669 trotzdem durchaus medizinisch auf-

gehoben fühlen. Ich stamme nicht aus den letzten Jahrhunderten, in denen für die Deutschen Gehorsam und Unterordnung erste Bürger- pflicht waren. Ich bin Europäer und werde meine Meinung durchaus äu- ßern, zumal wenn existenzbedro- hende Veränderungen sich abzeich- nen. Es geht nicht darum zu mani- pulieren, sondern klar Stellung zu beziehen. Und dies nehmen die Pa- tienten mir nicht übel und wissen dies durchaus zu schätzen. Natür- lich machen die Wähler nicht ihre Entscheidung allein von der Ge- sundheit abhängig – ich bin ja nicht blöd . . . Plakative Äußerungen sind ein Anstoß für die politische Kommunikation in der Arztpraxis mit den Patienten und somit nichts Anstößiges und legitim . . .

Dr. med. Volker Kubitza, Pfaffengasse 9, 63739 Aschaffenburg

KREBSREGISTER

Ein Bundesgesetz soll Lücken schlie- ßen (DÄ 24/2009:

„Bundeskrebsregis- ter: Gesetz bringt den Durchbruch“

von Eva Richter- Kuhlmann).

Fragwürdig

Frau Dr. Richter-Kuhlmann stellt dankenswerterweise auf Seite eins die Krebsregistrierung als zentrales Instrument für die Bewertung des Krebsgeschehens in Deutschland vor, dessen Bedeutung für onkolo- gische Forschung und Versorgung nicht zu unterschätzen sei. Inwie- weit das kürzlich verabschiedete Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) aber hier eine bahnbre- chende Wirkung zeitigt, erscheint bei näherer Betrachtung zumindest fragwürdig.

Entgegen der Schlagzeile entsteht durch das BKRG kein „Bundes- krebsregister“. Eine solche Instituti- on, die zentral und flächendeckend für 82 Millionen Einwohner qualita- tiv hochwertige Daten erfasst, gibt es weltweit nicht und wäre auch zum Scheitern verurteilt. Erfolgreiche na-

tionale Krebsregister werden in deut- lich bevölkerungsärmeren Staaten wie etwa Norwegen (4,6 Millionen), Finnland (5,3 Millionen) oder Island (0,3 Millionen) geführt, während die Vereinigten Staaten, Frankreich, Ita- lien und die Schweiz jeweils nur in ausgewählten Regionen flächende- ckende Registrierung betreiben . . . In Deutschland erfassen epidemiologi- sche Register in neun Bundesländern seit über 20 Jahren bösartige Neubil- dungen, weitere fünf können auf mindestens zehn Jahre Datenerhe- bung zurückblicken, und seit 2007 ist die flächendeckende Krebsregis- trierung überall gesetzlich verankert.

Die internationale Publikation der Daten von sieben deutschen Regis- tern durch die „International Agency for Research on Cancer“ (IARC) be- legt die bereits erreichte Qualität der Daten hierzulande.

Zu den von Frau Dr. Richter-Kuhl- mann erwähnten vermeintlichen Schwierigkeiten mit aussagekräfti- ger Kennziffern ist anzumerken, dass die Gesellschaft epidemiologi- scher Krebsregister in Deutschland e.V. (www.GEKID.de), die 2004 die bis dahin bestehende Arbeitsge- meinschaft Bevölkerungsbezogener Krebsregister ablöste, zusammen mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) bereits seit 1997 alle zwei Jahre einen Bericht zu Häufigkeiten und Trends von Krebserkrankungen veröffentlicht. Auch die im BKRG festgeschriebene jährliche Daten- übermittlung der Landesregister an das RKI, die Prüfung der Vollzäh- ligkeit und die Harmonisierungsak- tivitäten der deutschen Krebsregis- ter werden seit mehr als zehn Jah- ren betrieben.

Unbestritten ist, dass in einigen Re- gistern, für einige Jahrgänge, einige Lokalisationen und einige Variablen qualitativer und quantitativer Ver- besserungsbedarf weiterhin und auch in Zukunft bestehen wird. Die Erfahrungen der Landeskrebsregis- ter zeigen jedoch, dass gesetzliche Verpflichtungen zur Vollzähligkeit alleine, ohne Bereitstellung entspre- chender Ressourcen und ohne Dar- stellung von Sanktionen bei Nicht- erfüllung, keine flächendeckende, vollzählige und qualitativ hochwer- tige Registrierung und Datenbasis

sicherstellen können. Eine nationale Krebsdokumentation, bei der alle Kosten und Verantwortlichkeiten bei den Ländern verbleiben, wäh- rend die Außendarstellung und Inte- ressensvertretung von einer Institu- tion übernommen werden, die sel- ber keine Registrierung durchführt, wird Schwierigkeiten haben, die an- gegebenen Aufgaben zu erfüllen.

Literatur bei der Verfasserin

Dr. Alice Nennecke, MPH, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG), Hamburgisches Krebsregister, Billstraße 80, 20539 Hamburg

HYMENORRHAPHIE

Bei Gynäkologen steigt die Zahl der Anfragen (DÄ 8/

2009: „Rekonstrukti- on des Hymens: Zur Ethik eines tabui- sierten Eingriffs“

von Verina Wild, Hinda Poulin und Nikola Biller-Andorno).

Eine Täuschung

Den Autorinnen und dem Institut für Biomedizinische Ethik sollen nur zwei Fragen gestellt werden:

1. Wollen wir hier in der EU eine Kultur medizinisch unterstützen, die die Moral und das weitere Schick- sal einer Frau von einem intakten Hymen abhängig macht? Das ähnelt der Billigung von Ehrenmorden . . . 2. Mit keinem Wort – ich wiederho- le – mit keinem Wort wird darauf hingewiesen, dass die Operation ei- nen eklatanten Betrug an dem künf- tigen Ehemann darstellt. Es ist ein gigantisches Täuschungsmanöver mithilfe von Ärzten gleich am Be- ginn einer auf Lebenszeit geplanten Beziehung. Genauso gut könnte ein genetisches Labor ein falsches Va- terschaftsgutachten ausstellen, um völlig einseitig einen der Betroffe- nen vor psychologischen und sozia- len Konsequenzen zu schützen.

Empathie für die betroffenen Frau- en ist gut. Der Versuch einer wis- senschaftlichen Betrachtungsweise ist aufgrund der Parteilichkeit ge- scheitert . . .

Dr. med. Dirk Feike, Georgenstraße 55, 80799 München

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B s A 2 o E s von Verina Wild Hind

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