Aus Bund und Ländern
Kompromiß für Ärzte bei Fahrtenbuch erzielt
BONN. Der Bundesbeauf- tragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, hat einen
„brauchbaren Kompromiß“
mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüg- lich des Fahrtenbuchs für steuerliche Zwecke erzielt.
Danach läßt das BMF es in Zukunft zu, daß im Fahrten- buch selbst nur „Patienten- besuch“ vermerkt wird. Na- men und Anschrift der auf- gesuchten Patienten müssen vom Arzt in einem getrenn- ten Verzeichnis festgehalten werden.
Das Finanzministerium erläutert in seinem Schrei- ben, daß das Verzeichnis nur dann verlangt werden soll, wenn Zweifel an der Richtig- keit der Eintragungen nicht anders auszuräumen sind.
Verweigere der Arzt die Vor- lage, dann werde das Finanz- amt sie nicht erzwingen, son- dern den privaten Nutzungs- wert des Kraftfahrzeugs pau- schal ansetzen.
Jacobs hatte vor mehr als einem Jahr beanstandet, daß das Finanzministerium für steuerliche Fahrtenbü- cher bei Hausbesuchen von Ärzten verlangte, Name und Anschrift des Patienten ein-
zutragen. Rie
Gesundheitsreform:
Rechtsverstöße moniert
BERLIN. Der Bundesver- band Deutscher Privatkran- kenanstalten e.V. (BDPK), Bonn, hat gegen Pläne der Bundesregierung protestiert, wonach für wettbewerbs- und kartellrechtliche Streitigkeiten aus dem Bereich des 4. Kapi- tels des Sozialgesetzbuches V (SGB V) künftig ausschließ- lich Sozialgerichte zuständig sein sollen. Einen solchen Vorstoß sieht der Gesetzent- wurf zur GKV-Gesundheits- reform vor. Der Privatkran- kenanstalten-Bundesverband wertet dies als einen juristisch bedenklichen Eingriff in die
Rechte der Leistungserbrin- ger und als einen Verstoß gegen europäisches Recht.
Sowohl die Klinikträger als auch die Krankenkassen als die Versicherungsunterneh- men müßten sich dem Wett- bewerbs- und Kartellrecht stel- len – gleichsam als ein Kor- rektiv zu den geplanten er- weiterten Kompetenzen der Krankenkassen und deren Verbände, so der BDPK.
Offenbar gehe es der Bun- desregierung darum, die Zi- vilgerichte von einer Über- prüfung von Eingriffen in den Markt durch die Kran- kenkassen oder andere Sozi- alleistungsträger abzuhalten.
Wettbewerbs- und kartell- rechtliche Streitigkeiten als Angelegenheiten des Privat- rechts dürften nach dem Prin- zip der Rechtseinheitlichkeit nicht den Sozial- oder Ver- waltungsgerichten zugewiesen werden, so ein Kommentar des BDPK-Geschäftsführers
Wolfram L. Boschke. Über- haupt nicht geklärt sei zu- dem, in welchem Verhältnis der geplante § 69 SGB V zu den einschlägigen Rege- lungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und zu europarechtlichen Vor- schriften stehe. HC
Medizin: Mehr als 90 Prozent der Kandidaten bestanden das Examen
MAINZ. Das Examen im Zweiten Abschnitt der Ärzt- lichen Prüfung wurde von 95,1 Prozent aller Kandida- tinnen und Kandidaten be- standen. Am schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts nah- men 4 169 Prüflinge teil, da- von 1 210 nach der Mindest- studienzeit von zehn Seme- stern. Am Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nah- men 5 654 Prüflinge teil, von denen 90,2 Prozent bestan-
den haben. Von den 7 277 Teilnehmern an der Ärztli- chen Vorprüfung haben 78,9 Prozent bestanden. Diese Er- gebnisse der zentralen schrift- lichen Prüfungen nach der Ap- probationsordnung für Ärz- te, die im August stattge- funden hatten, teilte jetzt das Institut für medizinische und pharmazeutische Prü- fungsfragen mit. Weitere Er- gebnisdetails können über http://www.impp.de abgerufen
werden. EB
Stärkung der Vorsorge- und Reha-Maßnahmen
SIEGBURG. Die Spit- zenverbände der Kranken- kassen und 26 Spitzenorgani- sationen der Leistungserbrin- ger haben eine „Gemeinsame Rahmenempfehlung zur am- bulanten und stationären Vor- sorge und Rehabilitation“ be- schlossen. Die Beteiligten wol- len damit gemeinsam die Be- deutung von Vorsorge und Rehabilitation innerhalb des Gesundheitswesens dokumen- tieren.
Die Rahmenempfehlung schien notwendig, nachdem die im Jahr 1997 vorgenomme- nen Leistungseinschnitte bei vielen Versicherten zu Ver- unsicherungen geführt hat- ten, welche Leistungen noch bei den Kassen beantragt werden können. Die Rahmen- empfehlung soll die nötige Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten schaffen, welche stationären und am- bulanten Leistungen in Be- tracht kommen. Zur dau- erhaften Sicherung des Vor- sorge- und Rehabilitations- erfolges sei eine engere Zusammenarbeit mit Ver- tragsärzten durch eine bes- sere gegenseitige Informati- on vorgesehen, erklärten die Spitzenverbände der gesetz- lichen Krankenkassen in ei- ner gemeinsamen Presseer- klärung. Ziel sei es, für den Patienten zum richtigen Zeit- punkt die richtige Maßnah- me auszuwählen. Bei gleicher Erfolgsaussicht sollen vor- rangig ambulante Maßnah- men erbracht werden. TG
A-2644 (24) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 42, 22. Oktober 1999
P O L I T I K NACHRICHTEN
Das Deutsche Ärzteblatt und die Pharmazeu- tische Zeitung, die offiziellen Verbandszeit- schriften der deutschen Ärzte und Apotheker, werden auch in diesem Jahr auf der Medica ein gemeinsames Gesundheitspolitisches Forum veran- stalten zum Thema
Gesundheitsreform 2000 – Was bleibt übrig?
Mittwoch, den 17. November 1999, 14.30 Uhr Messekongreßzentrum Süd, Düsseldorf, Raum 2
Unter der Moderation von Josef Maus,Deutsches Ärzteblatt Dr. Hartmut Morck,Pharmazeutische Zeitung
diskutieren Andrea Fischer Bundesgesundheitsministerin Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe
Präsident der Bundesärztekammer Dr. med. Winfried Schorre
Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Hermann Stefan Keller
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes Eintritt frei, Anmeldung nicht erforderlich