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Archiv "Konzertierte Aktion: Ein Gutachten stellt Ansprüche" (18.08.1995)

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POLITIK

Wer als Sachverständiger gefragt wird, sollte sachverständig antworten.

So ist auch das Sondergutachten „Ge- sundheitsversorgung und Kranken- versicherung 2000" zustande gekom- men.

Manches läßt sich in zeitnahe Empfehlungen umdenken. Manches ist Empfehlung zum Nachdenken auf längere Zeit. Aber ohne Mitdenken ist weder für Politiker noch für die Akteure, noch für Journalisten die Zukunft auszumachen. Es ist immer wieder spannend, was der eine oder andere für interessant oder gar für wichtig hält — auf 325 Seiten Auf- klärung, Erörterung, Vorschlag und Vorausschau. Dabei wird fast immer außer acht gelassen: Was wirklich ge- schieht, bestimmen weder die einen noch die anderen. Aber sie bestim- men, ob und in welcher Richtung wei- tergedacht und gehandelt werden kann.

Das aber ist in der Regel nicht spektakulär, sondern sehr nahe am Alltäglichen angesiedelt. Dafür brennt es denn auch länger als Stroh- feuer. Warum sollten Sachverständige dem Populismus dienen? Warum sol- len sie Richtiges weglassen, weil es niemand gerne liest?

Die Realität von morgen soll rechtzeitig erkannt und von allen ge- meinsam im Interesse aller beeinflußt werden. Die Realität von morgen wird hier die Krankenversorgung und die gesundheitliche Betreuung von mor- gen sein. Sie wird sich, wie die Sach- verständigen verdeutlichen, ständig im Wandel befinden: im Leistungsbe- darf der Anspruchsberechtigten, indi- viduell und altersgemäß, in dem, was die medizinische Wissenschaft dazu beiträgt, und in dem, was jeder für sich und alle für jeden bezahlen müssen.

Denn: ob diese Art persönlicher Dienstleistungen aufgrund persönli- chen Schicksals „vom Staat" zu be- zahlen ist — von Ausnahmefällen ab- gesehen —, darum geht der Streit nicht mehr. Denn der Staat hat gesagt, die Selbstverwaltung soll suchen, finden und regeln. Der Gesetzgeber hat die

KOMMENTAR

Mitbestimmung der Beitragszahler in den Selbstverwaltungen auf die Wah- len zu einer Art Aufsichtsrat (Verwal- tungsrat) reduziert. Also sind neue Mitverantwortungs- und Mitbestim- mungsmechanismen erforderlich, sonst fehlt es der GKV an sozialer Substanz von innen her.

Sie wird in Zukunft über Wahl- möglichkeiten als Medium des Wett-

Sachverständiger Weinhold: Denkanstöße

bewerbs gesucht. Dazu gehört aber ein Bewußtseinswandel für alle, die sich in der GKV von übermorgen gut versichert und sozial geschützt fühlen sollen. Das "gesunde Leben" wird dann ebenso zum Solidarverhalten gehören wie das Bezahlen, mit Wahl- möglichkeiten auch dabei. Dann mag es gelingen, mit Hilfe einer qualifi- zierten ständigen Suche nach dem, was jeweils unerläßlich ist, herauszu- finden, was nicht allein bezahlbar ist und was jedem persönlich auf der Ta- sche liegt, weil kein vernünftiger Grund besteht, daß andere es bezah- len sollen.

Die sogenannte Solidarität ist nicht dazu gedacht, eine Art sekundä- rer Gleichheit zu erreichen. Die Na- tur besteht aus Ungleichheiten; also sind Eigenverantwortung und die dar- auf aufbauende Subsidarität die In- strumente.

Solidarität ist eine persönliche Einstellung, eine Geisteshaltung aus ethischen Überzeugungen, zum Bei- spiel christlichen oder anderswie so- zialen, die sich auf die eigenen Mög- lichkeiten und die jeweils zumutbaren nächsten Ebenen stützt, von denen ei- ne solidarische Reaktion erhofft oder auch verlangt werden kann (zum Bei- spiel auch Versichertengemeinschaf- ten). Der Begriff der Solidarität ist aber institutionalisiert worden, als sei er eine kollektive Qualität.

Die Verfassung verpflichtet den Staat (Bund, Länder und Gemein- den) zum sozialen Ausgleich; wie weit er dabei geht und wie er das anstellt, ist von ihm gesetzlich zu regeln. Wei- ter geht die Verpflichtung nicht. Nir- gends fordert das Grundgesetz Gleichmacherei. Die stünde auch im Widerspruch zu persönlichen Grund- rechten in der gleichen geschriebenen Verfassung.

Die dritte Stufe zur Strukturre- form im Gesundheitswesen sollte dar- auf abzielen, eine selbstverwaltete ge- setzliche Krankenversicherung auf den Weg zu bringen, die aus der Plau- sibilität ihrer Zuständigkeiten, Ver- antwortlichkeiten, Hilfsbereitschaf- ten und sozialen Versichertengemein- schaften für die Krankenversorgung und die gesundheitliche Betreuung Maßstäbe setzt. Wer danach sucht, findet im Sondergutachten 1995 des Sachverständigenrates für die Kon- zertierte Aktion im Gesundheitswe- sen Denkanstöße, Ratschläge und Vorschläge. Was er nicht findet, sind Patentrezepte, die jedermann ohne weiteres verwirklichen könnte.

Aber wer es mit den Zielen ernst meint, zu deren Realisierung die ge- setzliche Krankenversicherung auch unter sich ändernden gesellschaftli- chen, demographischen und medizini- schen Bedingungen entscheidend bei- tragen soll, der wird fündig im SVR- Gutachten „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung 2000".

Wenn die dort dokumentierte Gedan- kenvielfalt zur Vielfalt „im System"

und zu einer neuen Entscheidungsbe- reitschaft anregt, dann hat sie auf ihre Weise und mit ihrem Instrument den Wandel in Gang gebracht, der für die Zukunft notwendig sein wird.

Prof. Dr. med. Ernst-Eberhard Weinhold, Nordholz

Konzertierte Ein Gutachten

Aktion stellt Ansprüche

A-2166 (16) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 33, 18. August 1995

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