B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 34–35½½½½26. August 2002 AA2275
§ 8 Fortführung der Versorgungsanwartschaft
Bei Einstellung von Arzthelferinnen, die bereits über eine Versorgungsanwart- schaft in der Pensionskasse verfügen, soll der Arbeitgeber auf Verlangen der Arzt- helferin die Entgeltumwandlung in der Pensionskasse fortführen.§ 9
Sofortige Unverfallbarkeit
Die Anwartschaft aus Entgeltum- wandlung ist sofort unverfallbar.§ 10
Informationspflichten
Der Arbeitgeber informiert die Arzt- helferin über die Grundzüge der ange- botenen Altersversorgung durch Ent- geltumwandlung. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Informa- tionen der Pensionskasse, insbesonde- re Auskünfte über die gezahlten Bei- träge, den Stand der Anwartschaft so- wie die zu erwartenden Leistungen der Arzthelferin unverzüglich zugeleitet werden.
§ 11 Ausschlussfristen
Abweichend von § 20 Manteltarifver- trag, sind Ansprüche aus diesem Tarif- vertrag innerhalb einer Frist von 36 Mo- naten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.
§12
In-Kraft-Treten und Laufzeit
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. 1. 2002 in Kraft. Unabhängig vom Gehaltstarifver- trag kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. 12. 2004 gekündigt werden. Bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages gelten die Bestim- mungen des gekündigten Tarifvertrages weiter, soweit zwischen den Tarifvertrags- parteien nichts anderes vereinbart wird.(2) Sofern durch gesetzliche Regelun- gen im Rahmen der gesetzlichen Renten- versicherung, des BetrAVG oder anderer Vorschriften eine Änderung des Tarifver-
trages zu den Regelungen zur Entgeltum- wandlung notwendig wird, werden die Ta- rifvertragsparteien hierzu in Verhandlun- gen mit dem Ziel eintreten, die Entgelt- umwandlung entsprechend den gesetzli- chen Vorgaben weiterhin zu ermöglichen.
(3) Bei In-Kraft-Treten dieses Tarif- vertrages bestehende Betriebsvereinba- rungen oder Individualvereinbarungen zur Entgeltumwandlung sowie zur be- trieblichen Altersversorgung sowie An- wartschaften aus solchen bleiben durch diesen Tarifvertrag unberührt und gelten unverändert weiter, können jedoch im ge- genseitigen Einvernehmen umgewandelt werden. Berlin, 23. 1. 2002
Kongressleitung: Prof. Dr. med. Dr. phil. Johannes Ring, München, sowie Prof. Dr. med. Dr. phil. Siegfried Borelli, München/Davos Veranstalter: Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergolo- gie am Biederstein, TU München, Biedersteiner Straße 29, 80802 München; Deutsche Klinik für Dermatologie und Allergie Davos (Alexanderhausklinik), Tobelmühlestraße 2, CH-7270 Davos Platz Programm/Vorträge/Seminare/Workshops: Grundlagen der Aller- gie; Allergie-Diagnostik; Klinische Allergologie; Allergie und Um- welt; neue therapeutische Aspekte, vor allem in der Immuntherapie und Hyposensibilisierung; neue therapeutische Aspekte, insbeson- dere Ultraviolett-Therapie; neue topische Immunsuppressiva und Fumarsäure.
Parallelveranstaltung: Seminar zur Berufsdermatologie; Festvortrag am 4. September 2002, ab 18 Uhr: Prof. Dr. med. Klaus Wolff, Wien:
„Melanom und Immuntherapie“
Organisation: Prof. Dr. med. Jürgen Rakoski, Klinik und Poliklinik der Dermatologie und Allergologie am Biederstein, TU München Anmeldung und Auskunft: N. Enderlein, Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie am Biederstein, Biedersteiner Straße 29, 80802 München; Fax: (00 49) (0) 89-41 40-35 76. ✮
9. Fortbildungsseminar der Bundesärztekammer, in Würzburg in der Fachhochschule Münzstraße 12, vom 6. bis 14. September 2002
Grundkurs „Evidenzbasierte Medizin“
– nach dem Curriculum der Bundesärztekammer – Eine gemeinsame Veranstaltung von Bundesärztekammer, Bayeri-
scher Landesärztekammer und Deutschem Netzwerk EbM e.V.
Kursbeginn: Freitag, 6. September, 14 Uhr; Kursende: Sonntag, 8. September, 13 Uhr; Zielgruppe: alle Ärztinnen und Ärzte, die sich für ihre ärztliche Tätigkeit mit den Methoden der evidenzbasierten Medizin vertraut machen wollen.
Jeden Tag werden Ärzte in Klinik und Praxis wie auch Entschei- dungsträger im Gesundheitssystem mit Fragen zur Wirksamkeit von präventiven und therapeutischen Maßnahmen, der korrekten Inter- pretation von diagnostischen Tests oder mit Fragen der Prognose konfrontiert. Mit der evidenzbasierten Patientenversorgung bzw. ei- ner evidenzbasierten Gesundheitsförderung werden Ärzten und Entscheidungsträgern Techniken zur Verfügung gestellt, mit denen sie diesen Anforderungen besser gerecht werden können.
Das detaillierte Programm erhalten Sie bei der Bundesärzte- kammer, Dezernat Fortbildung und Gesundheitsförderung, Post- fach 41 02 20, 50862 Köln, Telefon: 02 21/40 04-4 15, -4 16, Fax:
02 21/40 04-3 88, E-Mail: cme@baek.dgn.de ✮
18. Fortbildungskongress „Fortschritte der Allergologie, Immunologie und Dermatologie“
in Davos vom 4. bis 7. September 2002
Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Rege- lung der Arbeitsbedingungen der Arzthelfe- rinnen, Herbert-Lewin-Straße 1, 50931 Köln, und dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V., Bissenkamp 12–16, 44135 Dortmund, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, wird folgender Er- gänzungstarifvertrag abgeschlossen:
1. Der Manteltarifvertrag vom 12. 9.
1997 erhält folgende Fassung:
§ 12 a
Altersversorgung, Entgeltumwandlung
Die Altersversorgung wird in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt. DieArzthelferin hat die Möglichkeit zur Ent- geltumwandlung nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zur betrieblichen Alters- versorgung.
2. Der Gehaltstarifvertrag vom 23. 1.
2002 erhält folgende Fassung: