• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Mangel an ausgebildeten Schwestern" (26.06.1975)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Mangel an ausgebildeten Schwestern" (26.06.1975)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

hin, daß die richterliche Zustim- mung zur Zwangsernährung mit Si- cherheit zu spät kommen werde, da der Übergang von der Agonie zum Tod beim Hungerstreik zu schnell eintrete. Der Ausschußvor- sitzende, der SPD-Bundestagsab- geordnete Dr. Adolf Müller-Emmert, vertrat die Ansicht, daß ein Richter immer ja zur Zwangsernährung sa- gen würde, um nicht Leben zu ge- fährden. Der Vorschlag der Oppo- sition löse daher das Problem nicht, weil er dem Richter keinen Maßstab für seine Entscheidung gebe. WZ/CK

Rentenversicherung:

Nachentrichtung bis Jahresende möglich

Selbständige und Freiberufler ha- ben noch bis spätestens zum .31.

Dezember 1975 die Möglichkeit, freiwillige Rentenversicherungsbei- träge für die Zeit vom 1. Januar 1956 bis zum 31. Dezember 1973 nachzuentrichten. Diese Möglich- keit wurde durch das Rentenre- formgesetz vom Oktober 1972 für alle jene Personenkreise eröffnet, die bisher noch nicht der Renten- versicherung angehörten. Von der außerordentlichen Nachversiche- rungsmöglichkeit machten insbe- sondere Ärzte, Zahnärzte und Apo- theker regen Gebrauch. Nachzah- lungen sind in Höhe bis zu 42 000 DM möglich. DÄ

Keine Doppelbezahlung im Krankenhaus

Verwaltungen der Krankenhäuser dürfen privatärztliche Leistungen ihrer Ärzte nicht in ihre Pflegesatz- abrechnungen aufnehmen. Weder das Krankenhausfinanzierungsge- setz noch die neue Bundespflege- satzverordnung können als Rechts- grundlage dafür herangezogen werden. Vergütungsansprüche für private ärztliche Wahlleistungen können ausschließlich jene Kran- kenhausärzte selbst geltend ma- chen, die den Patienten während

des stationären Aufenthaltes auf privatärztlicher Vertragsbasis be- handelt haben. Die Vertragsfrei- heit für rein ärztliche Tätigkeit und das damit verbundene persönliche Liquidationsrecht muß für alle voll ausgebildeten Krankenhausärzte gelten.

Zu diesen Ergebnissen kommt Pro- fessor Dr. Wolfgang Gitter, Direktor des Instituts für Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum, in einem jetzt veröffentlichten Rechtsgutach- ten, das der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) in Köln einholte.

Von besonderer Bedeutung ist diese Expertise im Zusammen- hang mit der neuen Bundes- pflegesatzverordnung. Bekanntlich schließen danach die geltenden Krankenhauspflegesätze sämtliche Kosten des stationären Aufenthal- tes, also auch die notwendigen Arztkosten, ein. Nach Auffassung des PKV-Verbandes haben Patien- ten, die einen privaten Behand- lungsvertrag mit einem Kranken- hausarzt schließen, Anspruch auf eine entsprechende Kürzung der Pauschalsätze, da sonst eine Dop- pelbezahlung der ärztlichen Lei- stung vorliege. Durch das Gutach- ten von Professor Dr. Gitter sieht sich der Verband in dieser Auffas- sung bestätigt. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt auch das Gut- achten von Ministerialdirigent Wal- ter Weissauer, München (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT, Heft 22/1975, Seite 1722 ff.).

Solche Abschläge zur Vermeidung von Doppelzahlungen sind im Krankenhausfinanzierungsgesetz ausdrücklich vorgesehen, werden bisher aber nur in Bayern auch tat- sächlich praktiziert. Ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt-Höchst bestätigte kürzlich erstmals, daß stationäre ärztliche Leistungen nicht zweimal berechnet werden dürfen, sondern die Pflegesätze um ihre Anteile für ärztliche Leistun- gen zu kürzen sind, wenn an Stelle allgemeiner krankenhausärztlicher Leistungen privatärztliche in An- spruch genommen werden (DA 23/

1975, Seite 1741). In den Fällen, in denen Krankenhäuser bei Privatpa- tienten für Arztleistungen sogar ei- nen Pauschalsatz zuzüglich zum Pflegesatz berechnen, will der PKV gerichtliche Schritte einleiten. DÄ

Mangel

an ausgebildeten Schwestern

Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenorganisation der Kran- kenhausträger in der Bundesrepu- blik, besteht nach wie vor ein spür- barer Mangel an ausgebildeten Krankenpflegepersonen, aber auch an Personal in den gemeindepfle- gerischen Diensten, die das Kran- kenhaus entlasten sollen. Mit die- ser Feststellung dementierte die DKG gleichzeitig eine Feststellung der Generaloberin der DRK- Schwesternschaften, Gisela Bohl- ken, die kürzlich in München er- klärte, der jahrelange Schwestern- mangel in deutschen Krankenhäu- sern sei behoben. Die DRK-Zentra- le in Bonn korrigierte inzwischen ebenfalls die Thesen von Frau Bohlken.

Die DKG fordert nachdrücklich, die Kapazität der pflegerischen Ausbil- dungsstätten an den Krankenhäu- sern „in jedem nur vertretbaren Maße" auszuweiten. Dadurch soll den zahlreichen Interessenten an pflegerischen Berufen, die heute bis zu drei Jahre auf einen Ausbil- dungsplatz warten müssen, eine Ausbildungs- und Berufschance gegeben werden. Nach Angaben der DKG arbeiten an den rund 3500 Krankenanstalten rund 15 000 aus- ländische Pflegekräfte, vor allem aus Ostasien. Die DKG appellierte deshalb an das Bundesgesund- heitsministerium und die für das Gesundheitswesen zuständigen Länderministerien, die Ausbil- dungskapazitäten zu erweitern, um so in naher Zukunft sowohl die of- fenen Stellen in den pflegerischen Diensten voll zu besetzen als auch den hohen Anteil ausländischer Pflegekräfte abzubauen.

WZ/DÄ

1918

Heft 26 vom 26.Juni 1975 DEUTSCHES ÄRZTE BLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Weit verbreitet ist die Ansicht, das Retabel sei von einem in Worms tätigen Maler oder in einer dortigen Malerwerkstatt geschaffen worden; sie gründet sich auf die Notiz im Diarium

Gegen Absichten, auch die private Krankenver- sicherung (PKV) in den Risi- kostrukturausgleich der ge- setzlichen Krankenversiche- rung (GKV) einzubeziehen, hat sich der Verband

Dank des Postzei- tungsdienstes sei es zu einer flächen- deckenden Versorgung für jeder- mann und der weltweit einmaligen Pressevielfalt der Bundesrepublik Deutschland gekommen

Denn Ana- mneseerhebung, eingehende Un- tersuchung, Teststreifenuntersu- chungen, Beratungsgespräch und Dokumentation sind in die Ver- tragsleistung einbezogen worden (18). Tabelle 1

Näheres zu Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige unter Demenz > Entlastung Angehöriger und Pflegende Angehörige > Entlastung?. Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist

Hier wurde ein Mehraufwand von 7,24 Prozent in 1986 regi- striert, eine Marke, die heb- lich höher lag, als der Anstieg bei den Pflegekosten mit plus 5 Prozent (einschließlich der

Hierbei muß aber als selbstverständlich angese- hen werden, daß dem Stati- stischen Bundesamt be- kannt ist, daß dieser Höchstbetrag derzeit nahe- zu 25 000 DM ist, und hinzu

Dabei ist es sinnvoll, daß sich im Unter- nehmen die beiden Partner möglichst konkret wie auf dem Markt gegenüber verhalten: Das Rechenzentrum setzt einen Preis für seine