Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
hin, daß die richterliche Zustim- mung zur Zwangsernährung mit Si- cherheit zu spät kommen werde, da der Übergang von der Agonie zum Tod beim Hungerstreik zu schnell eintrete. Der Ausschußvor- sitzende, der SPD-Bundestagsab- geordnete Dr. Adolf Müller-Emmert, vertrat die Ansicht, daß ein Richter immer ja zur Zwangsernährung sa- gen würde, um nicht Leben zu ge- fährden. Der Vorschlag der Oppo- sition löse daher das Problem nicht, weil er dem Richter keinen Maßstab für seine Entscheidung gebe. WZ/CK
Rentenversicherung:
Nachentrichtung bis Jahresende möglich
Selbständige und Freiberufler ha- ben noch bis spätestens zum .31.
Dezember 1975 die Möglichkeit, freiwillige Rentenversicherungsbei- träge für die Zeit vom 1. Januar 1956 bis zum 31. Dezember 1973 nachzuentrichten. Diese Möglich- keit wurde durch das Rentenre- formgesetz vom Oktober 1972 für alle jene Personenkreise eröffnet, die bisher noch nicht der Renten- versicherung angehörten. Von der außerordentlichen Nachversiche- rungsmöglichkeit machten insbe- sondere Ärzte, Zahnärzte und Apo- theker regen Gebrauch. Nachzah- lungen sind in Höhe bis zu 42 000 DM möglich. DÄ
Keine Doppelbezahlung im Krankenhaus
Verwaltungen der Krankenhäuser dürfen privatärztliche Leistungen ihrer Ärzte nicht in ihre Pflegesatz- abrechnungen aufnehmen. Weder das Krankenhausfinanzierungsge- setz noch die neue Bundespflege- satzverordnung können als Rechts- grundlage dafür herangezogen werden. Vergütungsansprüche für private ärztliche Wahlleistungen können ausschließlich jene Kran- kenhausärzte selbst geltend ma- chen, die den Patienten während
des stationären Aufenthaltes auf privatärztlicher Vertragsbasis be- handelt haben. Die Vertragsfrei- heit für rein ärztliche Tätigkeit und das damit verbundene persönliche Liquidationsrecht muß für alle voll ausgebildeten Krankenhausärzte gelten.
Zu diesen Ergebnissen kommt Pro- fessor Dr. Wolfgang Gitter, Direktor des Instituts für Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum, in einem jetzt veröffentlichten Rechtsgutach- ten, das der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) in Köln einholte.
Von besonderer Bedeutung ist diese Expertise im Zusammen- hang mit der neuen Bundes- pflegesatzverordnung. Bekanntlich schließen danach die geltenden Krankenhauspflegesätze sämtliche Kosten des stationären Aufenthal- tes, also auch die notwendigen Arztkosten, ein. Nach Auffassung des PKV-Verbandes haben Patien- ten, die einen privaten Behand- lungsvertrag mit einem Kranken- hausarzt schließen, Anspruch auf eine entsprechende Kürzung der Pauschalsätze, da sonst eine Dop- pelbezahlung der ärztlichen Lei- stung vorliege. Durch das Gutach- ten von Professor Dr. Gitter sieht sich der Verband in dieser Auffas- sung bestätigt. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt auch das Gut- achten von Ministerialdirigent Wal- ter Weissauer, München (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT, Heft 22/1975, Seite 1722 ff.).
Solche Abschläge zur Vermeidung von Doppelzahlungen sind im Krankenhausfinanzierungsgesetz ausdrücklich vorgesehen, werden bisher aber nur in Bayern auch tat- sächlich praktiziert. Ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt-Höchst bestätigte kürzlich erstmals, daß stationäre ärztliche Leistungen nicht zweimal berechnet werden dürfen, sondern die Pflegesätze um ihre Anteile für ärztliche Leistun- gen zu kürzen sind, wenn an Stelle allgemeiner krankenhausärztlicher Leistungen privatärztliche in An- spruch genommen werden (DA 23/
1975, Seite 1741). In den Fällen, in denen Krankenhäuser bei Privatpa- tienten für Arztleistungen sogar ei- nen Pauschalsatz zuzüglich zum Pflegesatz berechnen, will der PKV gerichtliche Schritte einleiten. DÄ
Mangel
an ausgebildeten Schwestern
Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenorganisation der Kran- kenhausträger in der Bundesrepu- blik, besteht nach wie vor ein spür- barer Mangel an ausgebildeten Krankenpflegepersonen, aber auch an Personal in den gemeindepfle- gerischen Diensten, die das Kran- kenhaus entlasten sollen. Mit die- ser Feststellung dementierte die DKG gleichzeitig eine Feststellung der Generaloberin der DRK- Schwesternschaften, Gisela Bohl- ken, die kürzlich in München er- klärte, der jahrelange Schwestern- mangel in deutschen Krankenhäu- sern sei behoben. Die DRK-Zentra- le in Bonn korrigierte inzwischen ebenfalls die Thesen von Frau Bohlken.
Die DKG fordert nachdrücklich, die Kapazität der pflegerischen Ausbil- dungsstätten an den Krankenhäu- sern „in jedem nur vertretbaren Maße" auszuweiten. Dadurch soll den zahlreichen Interessenten an pflegerischen Berufen, die heute bis zu drei Jahre auf einen Ausbil- dungsplatz warten müssen, eine Ausbildungs- und Berufschance gegeben werden. Nach Angaben der DKG arbeiten an den rund 3500 Krankenanstalten rund 15 000 aus- ländische Pflegekräfte, vor allem aus Ostasien. Die DKG appellierte deshalb an das Bundesgesund- heitsministerium und die für das Gesundheitswesen zuständigen Länderministerien, die Ausbil- dungskapazitäten zu erweitern, um so in naher Zukunft sowohl die of- fenen Stellen in den pflegerischen Diensten voll zu besetzen als auch den hohen Anteil ausländischer Pflegekräfte abzubauen.
WZ/DÄ
1918