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Archiv "Pflegesätze erhöht" (11.01.1979)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Eine bundeseinheitliche Regelung des Berufsbildes „medizinischer Fußpfleger" ist nach Meinung des Bundesgesundheitsrates derzeit nicht nötig. Einstweilen genüge ei- ne Länderregelung auf der Basis einer zweijährigen Ausbildung. NJ

Einheitliche Zusatzausbildung für Sanitäter im Luftrettungsdienst

Rettungssanitäter im Luftrettungs- dienst sollen in Zukunft auf einer einheitlichen Grundlage ausgebil- det werden. Das von Ärzten, Flug- technikern und Organisations- fachleuten entwickelte Ausbil- dungszusatzprogramm war ein Schwerpunkt der diesjährigen ADAC-Fachtagung von Luftret- tungsexperten im oberbayeri- schen Schliersee. In dem Ausbil- dungsprogramm für Hubschrau- ber-Rettungssanitäter, das von ei- ner auf Initiative des ADAC gebil- deten Expertengruppe ausgear- beitet wurde, sind die Erfahrungen aus über 50 000 Rettungsflügen verwertet. Es sieht vor, daß bereits fertig ausgebildete Rettungssani- täter in einem rund 50stündi- gen zusätzlichen Unterrichtspro- gramm auf ihren Einsatz im Hub- schrauber vorbereitet werden. Sie erhalten dabei Kenntnisse über Flugtechnik, Flugsicherheit und organisatorische Fragen, haupt- sächlich jedoch über die besonde- ren Einflüsse, die ein Hubschrau- bertransport für den Patienten mit sich bringt.

Eine weitere Voraussetzung für die bestmögliche Nutzung der Hubschrauber-Rettung ist die Ver- besserung des Einsatzleitstellen- systems. Nach einer Feststellung des ADAC fliegen die Maschinen hauptsächlich im 30-km-Radius, können aber einen Radius von 50 km abdecken. Deswegen sollten nach Meinung des ADAC die Zu- ständigkeitsbereiche der Einsatz- leitstellen erweitert und deren ge- genseitige Zusammenarbeit gere- gelt werden. EB

Bald Anpassung des Unterhalts- sicherungsgesetzes

Die Bundesregierung hat am 7.

Dezember 1978 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes eingebracht, dessen Ziel es ist, die Leistungen für verheiratete Grundwehrdienstleistende, grund- wehrdienstleistende Sanitätsoffi- ziere und Wehrübende der wirt- schaftlichen Entwicklung anzu- passen.

Im einzelnen sind folgende Be- stimmungen erwähnenswert: Die Wehrpflichtigen sollen in Zukunft zur Erhaltung ihrer Wohnung An- spruch auf Mietbeihilfen haben.

Weiter ist vorgesehen, daß ledigen grundwehrdienstpflichtigen Sani- tätsoffizieren künftig eine Abfin- dung in Höhe von 1600 DM zu- steht. Dieser Betrag soll sich, so- fern unterhaltsberechtigte Fami- lienangehörige vorhanden sind, auf 2500 DM erhöhen. Ferner ist geplant, die seit dem 1. Juni 1969 geltenden Höchstbeträge für Ver- dienstausfallentschädigung von 2700 DM auf 4050 DM und die seit Mai 1971 bestehenden Mindest- sätze von 2100 DM auf 3150 DM anzuheben.

Der Gesetzentwurf sieht das In- krafttreten dieser Bestimmungen rückwirkend zum 1. Januar 1979 vor. uer

Pflegesätze erhöht

Die Landesverbände der Kranken- versicherung und die Kranken- hausgesellschaft Nordrhein-West- falen haben für die Zeit vom 1.

Januar bis 30. Juni 1979 eine linea- re Erhöhung der Pflegesätze um 3,6 Prozent vereinbart. Für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1979 sollen diese Sätze dann nach den Vorschriften der Bundespflege- satzverordnung für jedes Kranken- haus einzeln vereinbart und fest- gesetzt werden. Dabei wird der

Über- oder Unterschuß des ersten Halbjahres in den Pflegesätzen des zweiten Halbjahres durch Ab- schlag oder Zuschlag berücksich- tigt.

Im Zuge der linearen Vorweganhe- bung sind die Pflegesätze in Nord- rhein-Westfalen seit 1974 insge- samt um 25 Prozent angehoben worden. Die Verhandlungspartner waren jedoch nicht berechtigt, auch die Arztkostenabschläge an- zuheben. Dieses Recht ist der Lan- desregierung vorbehalten, die of- fenbar das Urteil des Bundesge- richtshofes abwarten will.

Auch in Hessen und Rheinland- Pfalz stiegen die Pflegesätze am 1.

Januar 1979 um 3,6 Prozent. In Ba- den-Württemberg hat man sich auf 3,95 Prozent geeinigt. Spitzen- reiter sind die Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit 4 Prozent, die in Hamburg allerdings nur den Kran- kenhäusern der Spitzenversor- gung zukommen. Die anderen müssen sich mit 3,5 Prozent be- gnügen. RL

Ende der

Pockenimpfungen?

Der Bundesgesundheitsrat hat der Bundesregierung empfohlen, in Zukunft auch auf die Wiederimp- fung gegen Pocken im 12. Lebens- jahr zu verzichten. Nach dem gel- tenden Impfgesetz ist bereits die Erstimpfung gestrichen worden;

die Wiederimpfung der bereits zum erstenmal geimpften Kinder sollte jedoch noch durchgeführt werden. Auch die Gesundheitsmi- nister-Konferenz der Bundeslän- der hat für den Verzicht auf die Wiederimpfung plädiert. Eine Dif- ferenz zwischen Bundesgesund- heitsrat und Gesundheitsminister- Konferenz besteht allerdings inso- fern, als der Bundesgesundheits- rat auf der Aufrechterhaltung des Impfschutzes für das Kranken- hauspersonal besteht.

Der Bundesgesundheitsrat bezieht sich auf eine Verlautbarung der

64 Heft 2 vom 11. Januar 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Wer bezahlt

die Sozialleistungen?

Sozialaufwand 1918 insgesarnt:398,5 Mrd. DM davon finanziert durch:

• - ...

Beiträge der

Staat Arbeitgeber

Beiträge

der Versicherten 28621' Sonstige

Quellen

Knapp zwei Drittel (61,1 Prozent) des Sozialbudgets 1978 - laut Sozialbericht der Bundesregie- rung 398,5 Milliarden DM - wer- den unmittelbar durch Beiträge der Versicherten und ihrer Ar- beitgeber aufgebracht. Der größ- te Anteil entfällt dabei auf die Ar- beitgeber: Mit 155,8 Milliarden DM haben sie 39,1 Prozent der gesamten Sozialkosten zu tragen (Versicherte: 22 Prozent). Der Staat „beteiligt" sich an der Fi- nanzierung des Sozialaufwandes mit 35 Prozent, die freilich eben- falls von den Steuerzahlern und Verbrauchern aufgebracht wer- den müssen Globus/DÄ

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Weltgesundheitsorganisation, die nach einer Expertenkonferenz in der ersten Dezemberhälfte die Empfehlung an die Mitgliedslän- der herausgab, auf die Vorlage von Pockenimpfzeugnissen bei Reisenden zu verzichten. Die Kon- ferenz, die als Weltkommission für die Überwachung der Pockenaus- rottung bereits mehrere Male ge- tagt hat, stellte nach Mitteilung der Genfer WHO-Geschäftsstelle fest, daß gegenwärtig nirgends mehr Pocken nachgewiesen seien und daß bereits mehr als 130 Länder und Territorien kein Impfzeugnis beim Grenzübergang mehr verlan- gen. Für unnötig hält die Kommis- sion auch die Routineimpfung ge- gen Pocken — ausgenommen das Gebiet des „Horns von Afrika"

(Äthiopien, Somalia, Dschibuti). In fünf Staaten kann nach Ansicht der Kommission demnächst die Feststellung getroffen werden, daß die Pocken verschwunden sind — es sind China, Kambodscha, Irak, Madagaskar und Südafrika.

Es verbleiben dann noch Angola, Botswana, der Nordjemen und der Südjemen, Dschibuti, Äthiopien, Kenia, Lesotho, Somalia und Swa- siland — aber auch bei diesen Län- dern hofft man, das Pockenfrei- heits-Zertifikat auch im Jahre 1979 ausstellen zu können.

Die Kommission äußerte die Auf- fassung, daß das größte Pockenri- siko heute aus der Forschung mit dem Variola-Virus herrühre, die in ungenügend gesicherten Labora- torien durchgeführt wird. Eine Studiengruppe soll sich mit der Frage befassen, ob und welche Forschung in der Zukunft über- haupt noch nötig sein wird; bis diese Empfehlungen verabschie- det sind, sollte das Pockenvirus nur in den mit der Weltgesund- heitsorganisation zusammenar- beitenden Labors zur Verfügung stehen. Der Kommission gehören Wissenschaftler und Beamte aus Saudi-Arabien, den Philippinen, Indien, der Sowjetunion, Somalia, Großbritannien, Australien, den USA, Kenia, Polen, Schweden, Botswana, Iran, Frankreich, Nepal und Japan an. WHO/bt

Arzneimittelforschung behauptet Spitzenposition

Die deutsche Arzneimittelfor- schung hat ihre internationale Spitzenposition behauptet. Von den 1330 Arzneistoffen, die von 1961 bis 1977 weltweit neu entwik- kelt und auf dem Markt eingeführt worden sind, stammen 170 oder 12,6 Prozent aus der Bundesrepu- blik Deutschland. Sie liegt damit nach den USA und Frankreich an dritter Stelle. Dies ergab eine Aus- wertung der wichtigsten interna- tionalen pharmazeutischen, che- mischen und medizinischen Fach- zeitschriften, durch den Bundes- verband der Pharmazeutischen In- dustrie (BPI), Frankfurt. An erster Stelle liegen nach wie vor die Ver- einigten Staaten, die mit 315 knapp ein Viertel aller neuen Arz-

neistoffe entwickelt haben. Die französische Arzneimittelfor- schung brachte 257 neue Arznei- stoffe (19,3 Prozent Weltanteil) hervor.

In der Bundesrepublik Deutsch- land wurden 1977 rund 1,35 Mil- liarden DM für Forschung und Entwicklung in der Arzneimittelin- dustrie aufgewendet. In diesem Bereich beschäftigt die Industrie über 10 000 Mitarbeiter. Auffällig ist, daß die Zahl der jährlich erfun- denen und in die Therapie einge- führten Arzneistoffe mit kleinen Schwankungen von Jahr zu Jahr sinkt. Wurden Anfang der sechzi- ger Jahre im Durchschnitt noch mehr als 90 Stoffe entwickelt, so waren es von 1971 bis 1977 im Jahresmittel nur 68. Diese Ent- wicklung spiegelt zum Teil auch die verschärften Sicherheitsanfor- derungen der Behörden wider, mit denen die forschende Pharma-In- dustrie fertigwerden muß.

In der Bundesrepublik hat sich das Zulassungstempo im Untersu- chungszeitraum verlangsamt: Von 1961 bis 1969 waren jährlich im Durchschnitt noch 15 neue Wirk- stoffe erstmals in der Bundesrepu- blik eingeführt worden; diese Zahl ging in den Jahren 1970 bis 1977 auf durchschnittlich 7 zurück EB

Medienkatalog

zur Gesundheitserziehung

Die Bundesvereinigung für Ge- sundheitserziehung e. V. hat ihren Medienkatalog (Besprechung von Merkblättern, Faltblättern, Bro- schüren, Schallplatten, Dia-Rei- hen und Tonbildschauen) überar- beitet und neu aufgelegt. Er ist zum Preise von 6 DM bei der Bun- desvereinigung (Simrockallee 12, 5300 Bonn 2) erhältlich. Ebenso hat die Bundesvereinigung im vo- rigen Jahr (1977) ihre seit 1962 herausgegebene Filmkartei zur Gesundheitserziehung (sie enthält 16-mm-Filme) überarbeitet und zum Preis von 6 DM neu herausge- bracht. NJ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 2 vom 11. Januar 1979 65

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