• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "BERLIN: Streit um Pflegesätze" (02.11.1978)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "BERLIN: Streit um Pflegesätze" (02.11.1978)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AUCH NACH

36 STUNDEN DIENST

WERDE ICH .3)0Ch NOCE-}

EINE

SAU13E2E

HINt<2EGEK1-••

Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BAYERN

Ärztekammer erprobt Fortbildungsnachweise

Für die Dauer von zwei Jahren werden nach einem Beschluß des 31. Bayerischen Ärztetages zwei Möglichkeiten eines Fortbildungs- nachweises für Ärzte erprobt wer- den.

Wahlweise können die bayeri- schen Ärzte entweder einen in zwei Teile gegliederten Fortbil- dungsnachweis benutzen, enthal- tend ein Kalendarium mit Zweijah- resübersicht für Eigenriotizen über Ort, Zeit und Themen selbst- gewählter Fortbildungsveranstal- tungen sowie Stempelfelder für den Beleg der Teilnahme durch Stempeldruck. Oder aber, die Ärz- te können einen Fragebogen aus- füllen, der nach dem Multiple- choice-Verfahren aufgebaut ist und sich mit notfallmedizinischen Themen befaßt, wie sie als Beila- gen im „Bayerischen Ärzteblatt"

veröffentlicht und voraussichtlich im Frühjahr 1979 gesammelt her- ausgegeben werden.

Nach Ablauf von zwei Jahren soll die Bayerische Akademie für ärzt- liche Fortbildung dem Bayeri- schen Ärztetag über die Erfahrun-

gen berichten. Während der Er- probungsphase bleibt es jedem Arzt überlassen, für welche der beiden Möglichkeiten er sich ent- scheidet oder ob er einen freien Nachweis seiner Fortbildung (per- sönliche Auflistung von Teilnah- mebelegen, Literatur- und Zeit- schriftenbezug und s9 weiter) wählt. Auf jeden Fall enthält die seit 1. Januar 1978 gültige Berufs- ordnung für die Ärzte Bayerns die Forderung, der Arzt müsse „eine entsprechende Fortbildung ge- genüber der Bayerischen Landes- ärztekammer nachweisen kön- nen." NJ

BERLIN

Streit

um Pflegesätze

Zwischen den Krankenkassen und dem Senator für Gesundheit und Umweltschutz, Erich Pätzold, ist ein Streit um die Erhöhung der Pflegesätze in den Kliniken ent- brannt. Die Krankenkassen, voran die Allgemeine Ortskrankenkasse, kritisieren die städtischen Kran- kenhäuser, die Erhöhungen der Pflegesätze bis zu 28 Prozent ver- langen; im Durchschnitt sehen die Pflegegeldforderungen eine Stei- gerung um zwölf Prozent vor. Der

Krankenkassenverband monierte:

„Nach Meinung der Berliner Kran- kenkassen können diese Aus- wüchse nur dadurch zustande- kommen, daß eine auf Wirtschaft- lichkeit bedachte Führung dieser.

Krankenhausbetriebe nicht exi- stiert."

Gesundheitssenator Erich Pätzold erwiderte: „Im übrigen übersehen die Kassen, daß die Pflegesatzstei- gerung nur eine rechnerische Grö- ße darstellt, aus der keine wesent- liche Aussage über die Wirtschaft- lichkeit und Leistungsfähigkeit ei- nes Krankenhauses abgeleitet werden kann. Vielmehr kommt es auf die Kosten pro Behandlungs- fall an."

Die Klinikleitung des Krankenhau- ses Moabit wehrte sich gegen den Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit mit dem Hinweis, daß die Einfüh- rung der Dialyseverfahren den täg- lichen Pflegekostensatz um 5 DM und das Einsetzen von Herz- schrittmachern nochmals um 1,60 DM erhöht habe.

Die 40 privaten und freigemeinnüt- zigen Krankenhäuser werden von dem Streit nicht berührt; sie schlossen mit den Krankenkassen bereits Vereinbarungen über eine Pflegesatzsteigerung für 1979 von 9,2 Prozent ab. zel

KirotTOL

heoznuP 1,5,EL HELD

2568 Heft 44 vom 2. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Danach kann bei der Festsetzung der Pflegesätze bestimmt werden, „daß zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen- de Personalkostenänderungen in nicht unerheblichem Umfang, die

Nach Angaben von Sozialminister Armin Clauss werden diese Mittel — mit Ausnah- me der Neubauprojekte bei den Städtischen Kliniken Wiesbaden, dem Evangelischen Schwestern-

Die Ärztekammer Nordrhein will durch einen Arbeitskreis Program- me und Strategien dafür entwik- keln lassen, daß sich die Kranken- häuser „mehr an den Bedürfnis- sen des

Dezember 1979 sollen diese Sätze dann nach den Vorschriften der Bundespflege- satzverordnung für jedes Kranken- haus einzeln vereinbart und fest- gesetzt werden.. Dabei

Ihren Hin- weis auf das Risiko, ein Arzt könne in der Annahme, ZAK ® sei vollständig, ein zugelassenes Arzneimittel bei der Verordnung nicht berücksichtigen, haben wir bereits auf

Pfleger trat in einem sogenannten Uhrenhandicap gegen zwölf hoch motivierte Berufskollegen an, die auf einen Sieg gegen den Internationalen Großmeister hofften.. Pfleger hatte

Hierbei muß aber als selbstverständlich angese- hen werden, daß dem Stati- stischen Bundesamt be- kannt ist, daß dieser Höchstbetrag derzeit nahe- zu 25 000 DM ist, und hinzu

Der Bun- desverband nimmt sicherlich mit Recht für sich das Verdienst in Anspruch, daß in der födera- tiv gegliederten Bundesrepublik Deutschland im Öffentlichen Ge-