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Archiv "Das ärztliche Urteil gilt" (03.07.1992)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

1 1- ZIME14111; 11.

• Wegen des anhaltenden Zu- gangs zum Medizinstudium und der jährlich um (netto) 3,5 Prozent wachsenden Zahl der neu zugelasse- nen Kassenärzte will sich die KBV einer beabsichtigten Einschränkung des Zulassungsrechtes und der Ein- führung einer Bedarfszulassung nicht widersetzen, allerdings unter der Bedingung: „solange die Politik an ihrer Zielsetzung einer stringen- ten Kostendämpfung festhält".

Gegen eine Zwangsausscheide- grenze für Kassenärzte (ab dem 65.

Lebensjahr) erhebt die KBV verfas- sungsrechtliche Einwände. Es sei ei- ne Zumutung und ein Systembruch im Kassenarztrecht, wenn der Ge- setzgeber das Ende der Freiberuf- lichkeit vorschreiben will (so Dr. Oe- singmann). Zudem sei dies für die 15 000 neu niedergelassenen Kassen- ärzte in den neuen Bundesländern ein kaum noch zu überbietender Af- front. Statt dessen sollten sich Pra- xisinhaber ab einem bestimmten Le- bensalter verpflichten, einen jünge- ren Praxispartner aufzunehmen.

Bei aller Fundamentalkritik ha- ben die Leistungserbringer auch po- sitive Elemente im Koalitionspapier entdeckt: So begrüßen Kassenärzte und Pharmaindustrie, daß künftig ei- ne prozentuale Selbstbeteiligung zum Zuge kommen soll (10 Prozent, höchstens 10 DM und mindestens 3 DM je Mittel). Allerdings gebe es bei einer einheitlichen Zuzahlungsrege- lung kaum noch eine rechtliche Grundlage zur Festsetzung von Fest- betragsgruppen durch den Bundes- ausschuß der Ärzte und Krankenkas- sen. Eine prozentuale Zuzahlung er- höhe die Transparenz der in An- spruch genommenen Arzneimittel- leistungen, könne Steuerungswir- kungen zeigen und beseitige die auch von Gesundheitsminister Seehofer als gesundheits- und ordnungspoli- tisch verfehlt erkannte Regelung des Nebeneinanders von zuzahlungsfrei- en und zuzahlungspflichtigen Arz- neimitteln (gespaltener Arzneimit- telmarkt). Dr. Harald Clade

Das ärztliche Urteil gilt

Ein britisches Obergericht hat ein Urteil gefällt, das den Ärzten des Landes für die Zukunft eine Menge juristischen Ärgers ersparen kann:

Ein Arzt kann nicht gezwungen wer- den — weder von einem Gericht noch von sonst jemandem —, etwas zu tun, was seinem ärztlichen Urteil („clinical judgment") widerspricht.

Dies sogar dann nicht, wenn andere Ärzte oder sogar Gutachter anderer Meinung sind — Hauptsache: Die Entscheidung des Arztes ist offen- sichtlich begründet.

Der Fall, berichtet vom British Medical Journal (304 [1992] 1589):

Ein Säugling war durch einen Sturz im ersten Lebensmonat schwer ge- schädigt: Mikrozephalie, epilepti- sche Anfälle, kortikale Blindheit, zerebrale Lähmung. Er wird naso- gastral ernährt Betreut wird er von Pflegeeltern. Die natürliche Mutter verlangte aber von der Krankenhaus- verwaltung, daß sie, notfalls gericht-

Die Post schlägt kräftig zu

Zum 1. Januar 1993 sollen die Preise im Postzeitungsdienst im Durchschnitt kräftig heraufgesetzt werden. Für die Zeitschriften, die im Deutschen Ärzte-Verlag erscheinen, macht die Preiserhöhung zum 1. Ja- nuar 1993 rund 15 Prozent aus oder, in absoluten Zahlen: Die Postkosten steigen um rund 1,3 Millionen DM.

Ärzte, die dazu verurteilt sind, mit der Erhöhung der Grundlohnsumme als „Kostendeckel" zu leben, können da nur staunen.

Besonders gefährlich wird die Preiserhöhung der Post für kleinere Zeitschriften, vor allem solche, de- ren Betriebsergebnis um Null schwankt Sie geraten durch derart massive Preissteigerungen in Exi- stenznot, zumal die neuen Preise ge- rade kleinere Zeitschriften überpro- portional treffen. Im Deutschen Ärz- te-Verlag steigen die Postkosten für solche kleinen Zeitschriften zwi- schen 21 und 24 Prozent.

Verständlich, wenn der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

lich, durchsetzen solle, im gegebenen Fall auch künstliche Beatmung ein- zusetzen. Der behandelnde Arzt lehnte dies ab, weil es nach seinem

„clinical judgment" keine Verbesse- rung bringen würde, im Gegenteil Komplikationen zu befürchten seien, zum Beispiel die Gefährdung durch die Aspiration vom Erbrochenem.

Eine untere Instanz hatte der Forde- rung der Mutter nachgegeben, das Berufungsgericht hob dieses Urteil auf: Ein Arzt, der bona fide im be- sten Interesse seines Kranken han- dele, könne nicht zu einem anderen Verhalten gezwungen werden.

Bisher gab es kein derartiges Ur- teil im Vereinigten Königreich. Da das britische Recht weitgehend auf Präzedenzfällen beruht, hat dieses Urteil gleichsam Gesetzeskraft; nur das Oberhaus könnte es noch aufhe- ben. Die Position der Ärzte ist da- durch sicherlich gestärkt worden; die Kollegen im prozeßwütigen US- Amerika (und wohl nicht nur dort) werden es neidvoll studieren ... bt

Alarm schlägt. Er argumentiert ge- genüber der Öffentlichkeit und der Politik: Der Postzeitungsdienst habe eine zentrale Rolle für die breitgefä- cherte Entwicklung der deutschen Presse gespielt. Dank des Postzei- tungsdienstes sei es zu einer flächen- deckenden Versorgung für jeder- mann und der weltweit einmaligen Pressevielfalt der Bundesrepublik Deutschland gekommen Die Zeit- schriftenverleger argumentieren frei- lich nicht nur kulturpolitisch, sie ma- chen darauf aufmerksam, daß der Postzeitungsdienst auch wirtschaft- lich Sinn macht: Da Presseprodukte im großen Netz der Briefe mitbeför- dert werden, können sich die verbil- ligten Tarife für die Pressebeförde- rung durchaus rechnen.

Postzeitungsdienst — bisher war das eine Sache der Fachleute. Verla- ge und Postmanager haben mitein- ander verhandelt. Es wird Zeit, daß auch die Öffentlichkeit erfährt, wie rabiat die Post zugreift und dabei of- fenbar auch in Kauf nimmt, daß zu- mal kleinere, etwa wissenschaftliche Zeitschriften, die ohnehin hart an der Existenzgrenze wirtschaften, ein- gehen. DÄ

I

Gegen Zwangspensionierung

A1-2368 (20) Dt. Ärztebl. 89, Heft 27, 3. Juli 1992

Referenzen

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