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Archiv "Börsebius: Rund um die Börse: Aus dem Nähkästchen" (19.02.1993)

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LESERDIENST

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

Ein halbes Prozent vom ermittelten Nettovermögen verlangt Vater Staat von je- dem, dessen Vermögen die festgelegten Freibeträge und Freigrenzen übersteigt. Noch keine Vermögensteuer wird im übrigen bis Ende 1994 in den fünf neuen Bundeslän- dern berechnet.

Ein bewußtes oder auch unbewußtes „Vergessen" der Steuererklärung kann teuer werden: anhand der ausge- stellten Freistellungsaufträge für die Zinsabschlagsteuer kann das Finanzamt grund- sätzlich sehr genau feststel- len, welche Steuerzahler al- lein mit ihrem Kapitalvermö- gen in Kategorien hineinge- wachsen sind, die eine Ver- mögensteuer-Zahlung ange- zeigt erscheinen lassen.

Vier Vermögensarten Vier Vermögensarten kennt unser Steuerrecht: Das Grundvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermö- gen, Betriebsvermögen und schließlich — als größte Grup- pe — das „Sonstige Vermö- gen", zu dem auch Aktien und Wertpapiere gerechnet werden. In den einzelnen Gruppen gelten unterschied- liche Freibeträge und Frei- grenzen. So wird Grundver- mögen nicht mit dem realen Kaufpreis oder Zeitwert an- gesetzt, sondern — zumindest bisher noch — lediglich nach der Formel „Einheitswert plus 40 Prozent".

Bei Betriebsvermögen — das unter bestimmten Vor- aussetzungen auch bei einem Arzt bestehen kann — erfolgt der Wertansatz entsprechend der Steuerbilanz. Allerdings zeigt sich Vater Staat hier be-

sonders großzügig: 500 000 DM bleiben künftig vom Steuerabzug verschont, bei darüber hinausgehenden Vermögenswerten erfolgt ein Bewertungsabschlag von 25 Prozent. Es kann sich mithin durchaus lohnen, Privatver- mögen in Betriebsvermögen überzuführen.

Freibeträge gibt es auch beim „Sonstigen Vermögen":

Bei Spareinlagen, Bankgutha- ben und inländischen Zah- lungsmitteln sind generell 1000 DM steuerfrei, weiter- hin 10 000 DM für das gesam- te Kapitalvermögen, also et- wa festverzinsliche Wertpa- piere oder Aktien. Freigren- zen gibt es bei Edelmetallen und Münzen (1000 DM), Schmuckgegenständen (10 000 DM) sowie Kunstge- genständen und Sammlungen (20 000 DM): Werden diese Freigrenzen auch nur gering- fügig überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Ver- mögensteuer. Die Bewertung erfolgt dabei stets nach dem

„gemeinen Wert". Oftmals unbekannt ist auch die Tatsa- che, daß Kunstwerke seit dem 1. Januar 1986 dann gänzlich vermögensteuerfrei sind, wenn sie zu Lebzeiten des Künstlers angeschafft wer- den.

Freibeträge

Vom ermittelten Vermö- gen können die Verbindlich- keiten abgezogen werden, die mit dem Vermögen in Zu- sammenhang stehen. Weiter- hin sind pro Person 70 000 DM steuerfrei, bei Verheira- teten — die generell zusam- men veranlagt werden — also 140 000 DM. Auch Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt

sind, werden zusammen mit ihren Eltern veranlagt, bei Kindern in Ausbildung er- höht sich die Altersgrenze auf Antrag bis zum 27. Lebens- jahr. Kompliziert wird die

Regelung für ältere Mitmen- schen: Nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei ei- ner voraussichtlichen Er- werbsunfähigkeit von minde- stens drei Jahren sind weitere 10 000 DM steuerfrei, wenn das Gesamtvermögen 150 000 DM nicht übersteigt. Werden beide Ehegatten zusammen veranlagt und ist ein Ehegatte älter als 60 Jahre, sind bei ei- nem Gesamtvermögen bis 300 000 DM bis zu 150 000 DM steuerfrei, sind beide über 60 Jahre alt, sind 160 000 DM frei. Weitere

Nach dem jüngsten Zins- schritt der Bundesbank mag bei dem einen oder anderen das Börsenherz nun doch hö- her schlagen. Wer also Lust auf Aktien hat, kann sich hier ein wenig umsehen.

Die Konsumaktie Douglas wird gleich von 2 renommier- ten Adressen dringend zum Kauf empfohlen: CS First Bo- ston und die Bank in Liech- tenstein (Frankfurt GmbH).

Michael Zlotnik von der BIL gibt der Aktie „sichere 15 Prozent in drei Monaten".

„Weg mit Mannesmann", verlauten erste Analysten- stimmen. Doppelter Grund für die Ablehnung: Der neue Konkurrent Thyssen/Veba mit dem soeben genehmigten El-Netz und die allgemeine Diskussion über mögliche Strahlenschäden. Guido Lloch von der mannesmann mobilfunk GmbH wiegelt ab.

„Warten wir's ab. Wir neh- men solche Befürchtungen grundsätzlich ernst, aber für uns gibt es keinen Grund zum Ausstieg."

Der El Konkurrent müsse erst einmal seine Leistungsfä- higkeit beweisen, und bei den vermuteten Strahlenschäden

Freibeträge gibt es für über 65jährige, wenn die Versor- gungsbezüge unter 4800/9600 DM pro Jahr liegen.

Auch wenn die Hauptver- anlagung zum 1. Januar 1993 stattfindet, ist das ermittelte Vermögen keineswegs bin- dend für die nächsten drei Jahre: Auch innerhalb dieses Zeitraums kann die Vermö- gensteuer neu festgelegt wer- den, wenn sich wichtige Eck- daten ändern. Voraussetzung für eine Nachveranlagung ist eine Abweichung entweder um mehr als ein Fünftel oder um mindestens 150 000 DM, wobei eine Abweichung nach oben mindestens 50 000 DM betragen muß, nach unten in- des nur mindestens 10 000 DM. pj

prüft die Forschungsgemein- schaft Funk sehr intensiv. Bis- lang gebe es keinerlei Hin- weise auf ernsthafte Proble- me, so der Pressesprecher.

Aus Frankfurter Bank- kreisen hört man, daß Asko ziemlich klamm sein soll.

„Ein brandheißes Spekulati- onspapier", so urteilt ein Frankfurter Banker.

Obwohl der Kaufhof-Kon- zern erste Zahlen über das Geschäftsjahr 1992 erst in der 2. Märzwoche bekanntgeben wird, sickert jetzt schon durch, daß beim Umsatz die 20-Milliarden-Grenze über- sprungen wurde.

Beim angepeilten Ertrags- zuwachs sieht die Situation da- gegen nicht so gut aus. Diesen Schluß wagt man zumindest in Analystenkreisen. Die Lage scheint in der Tat ernster als die Jubelprognosen zu sein. In einer noch unveröffentlichten Studie rät die Düsseldorfer WestCapital, eine Tochter der WestLB, bei Kaufhof zur Vor- sicht. „Die Aktie ist für flexibel

operierende Anleger derzeit gut bezahlt", lautet die

Ver- kaufsbotschaft.

Börsebius

Vermögensteuer:

Neue Hauptveranlagung

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde der 1. Januar 1993 zu einem wichtigen Termin: Die neue Vermögensteuer-Hauptveranlagung kommt.

Börsebius: Rund um die Börse

Aus dem Nähkästchen

A1

-

468

(96) Dt. Ärztebl.

90,

Heft 7, 19. Februar 1993

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