Die Information:
Bericht und Meinung Arbeitsschutzgesetz
denen alle Arbeitnehmer betroffen sind. Der Entwurf geht weiterhin vom Vorrang tarifvertraglicher Re- gelungen aus, ein Tatumstand, dem sowohl dasBundessozial-als auch das Bundesarbeitsgericht in den jüngsten Rechtsstreiten, in die auch Krankenhausärzte ver- wickelt waren, Rechnung getra- gen haben.
..,. Im einzelnen kann nach § 48 des Entwurfs durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertra- ges durch Betriebs- oder Dienst- vereinbarung eine abweichende Regelung von den Vorschriften über die Höchstarbeitszeit {zehn Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich), über die Pausen und die arbeitsfreie Zeit bei Ar- beitsbereitschaft, Bereitschafts- dienst oder Rufbereitschaft getrof- fen werden. Am Ende der tägli- chen Arbeitszeit muß eine unun- terbrochene arbeitsfreie Zeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden. Ferner sieht§ 49 vor, daß Arbeitnehmer "für die geleistete Mehrarbeit von der Arbeit unver- züglich freizustellen sind, soweit die Mehrarbeit acht Stunden in der Woche überschreitet".
Abzuwarten bleibt, inwieweit an- stehende Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst {TGÖ} mit den öffentlichen Arbeitgebern ei- ne auch mit den beabsichtigten neuen Arbeitsschutzvorschriften harmonierende Regelung treffen werden oder ob die im Kranken- haus Beschäftigten weiter mit Dis- sonanzen und Rechtsunsicherhei- ten leben müssen.
Möglicherweise erledigt der im Ar- beitsschutzgesetz unternommene Versuch, das noch aus dem Jahr 1938 stammende Arbeitszeitrecht abzulösen, so en passentauch ein anderes Problem, nämlich einem beim Bundesverfassungsgericht seit 1980 anhängigen Rechtsstreit eines Hamburger Krankenhaus- arztes zur Überprüfung der zuläs- sigen Höchstzahl von Bereit- schaftsdiensten den Boden zu ent- ziehen. Dr. Harald Clade
NACHRICHTEN
Fachübergreifende Gemeinschaftspraxis:
Vor einer
Grundsatzentscheidung
Das Landessozialgericht Baden- Württemberg hat unter dem Da- tum 9. Dezember 1981 ein Urteil zur Genehmigungsfähigkeit der fachübergreifenden Gemein- schaftspraxis in der kassenärztli- chen Versorgung gefällt. Das Lan- dessozialgericht hat sich dabei aus einer Reihe rechtlicher Ge- sichtspunkte zu der Entscheidung bekannt, daß die fachübergreifen- de Gemeinschaftspraxis nach gel- tendem Recht für Kassenärzte nicht genehmigungsfähig ist.
Wegen der grundsätzlichen Be- deutung hat das Gericht die Revi- sion an das Bundessozialgericht zugelassen, die bereits angekün- digt ist.
Mit einer Entscheidung des Bun- dessozialgerichts {BSG) wird noch
Bundeskongreß der Freien Berufe am 29. April in Bonn
Der diesjährige Bundeskongreß des Bundesverbandes der Freien Berufe {BFB) wird am Donnerstag, dem 29. April 1982, im Großen Saal der Bundespressekonferenz in Sonn, Tulpenfeld, stattfinden.
"Ausgabenstreichung? Steuerer-
höhung? - Die Sanierung der öf- fentlichen Haushalte-" lautet das Thema einer vormittags stattfin- denden Podiumsdiskussion unter Leitung des BFB-Präsidiumsmit- gliedes Reinhold Geist. Teilneh- mer sind Dr. Rolf Böhme, parla- mentarischer Staatssekretär beim Bundesfinanzminister, Sonn; Dr.
Dieter Kahler, Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler, Wiesba-
den; Klaus Richter, Leiter der Ver-
bindungsstelle des Deutschen Ge- werkschaftsbundes {DGB), Sonn, und Wolfgang Schwarzhaupt, Ge-
im Jahr 1982 gerechnet. Es er- scheint deshalb zweckmäßig, die Diskussion um die fachübergrei- fende Gemeinschaftspraxis bis zum Urteilsspruch des Bundesso- zialgerichts zu verschieben.
Die Vorstände von Bundesärzte- kammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hatten sich bereits 1974 in Berlin gegen die Bildung fachübergreifender Ge- meinschaftspraxen ausgespro- chen. Der Beschlußfassung lagen rechtliche und berufspolitische Überlegungen zugrunde. Abwei- chende Beschlüsse haben beide Organisationen seitdem nicht ge- faßt. Auch der 83. Deutsche Ärzte- tag hatte 1980 in Berlin bei der Beratung und Verabschiedung der
"Gesundheits- und sozialpoliti- schen Vorstellungen der Deut- schen Ärzteschaft {Blaues Pa- pier)" Anträge, die fachübergrei- fende Gemeinschaftspraxis als ei- ne empfehlenswerte Form ärztli- cher Zusammenarbeit in das Blaue Papier aufzunehmen, mit großer Mehrheit abgelehnt. MI
schäftsführender Gesellschafter der Schwarzhaupt KG, Chemisch- Pharmazeutische Fabrik, Köln. Am Nachmittag {14 Uhr) spricht der CDU-Bundesvorsitzende Dr. Hel- mut Kohl zum Thema "Freie Beru- fe heute und morgen". Danach ist eine offene Fragestunde vorgese- hen. Die Mitgliederversammlung des BFB beginnt um 16 Uhr {Re- staurant Tulpenfeld, Sonn). EB
Berichtigung
ln dem Editorial "Im Aufwind" {DÄ Heft 7/1982, Seite 1) ist dem Ver- fasser ein Versehen unterlaufen.
Es wurde angegeben, daß 1980 bereits 6000 Gruppenpraxen in der Bundesrepublik Deutschland gezählt worden seien. Richtig muß der Text lauten: 1980 wurden be- reits 6000 in Gruppenpraxen tätige
Ärztegezählt DÄ
22 Heft 10 vom 12. März 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe AlB