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Archiv "Elektronische Gesundheitskarte im Krankenhaus: Erst allmählich im Fokus" (07.03.2008)

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A500 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 107. März 2008

P O L I T I K

Höhe von 20 Prozent. Die Min- desthöhe des Zuschusses wurde auf zehn Euro monatlich festgelegt.

Dies ist als zusätzlicher Anreiz für die Investition in Eigenvorsorge an- zusehen.

Mit dem Tarifvertrag abgestimmt ist die Gesundheitsrente, entwickelt von der Deutschen Ärzteversiche- rung und der Apobank, unter Betei- ligung der Tarifparteien der Ärzte- und Zahnärzteschaft und des Ver- bands medizinischer Fachberufe.

Die Gesundheitsrente wurde aus der Selbstverwaltung heraus mitent- wickelt, um den ärztlichen Arbeit- gebern eine orientierende Entschei- dungshilfe für die Durchführung der Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu bieten. Bei der Umsetzung der Betriebsrente hilft ein vereinfachtes Anmeldeverfahren per Liste. Das Produkt bietet wie ein Gruppenver- sicherungsvertrag alle Vorteile hin- sichtlich Beiträgen, Verwaltungs- kosten, Logistik und Beratung so- wie Ablaufleistung. Die Tabelle 2 zeigt die angenommene Wert- bezie- hungsweise Überschussentwicklung für eine 25-jährige Praxismitarbei- terin, die den maximalen Betrag von 56 Euro anlegt zum Zeitpunkt der Altersgrenze mit 67 Jahren. Ange- boten werden sowohl eine fondsge- bunde als auch eine konventionelle Rentenversicherung. I Rosemarie Bristrup, AAA Uwe Brandt, Deutsche Ärzteversicherung

D

ie Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte (eGK) beschäftigt nicht mehr nur den am- bulanten Sektor, sondern hat – wenn auch mit einiger Verzögerung – als Thema inzwischen auch den Kran- kenhausbereich erreicht. So war das eGK-Projekt eines der Schwerpunkt- themen der von der Deutschen Ge- sellschaft für Medizinische Infor- matik, Biometrie und Epidemiolo- gie e.V. ausgerichteten IT-Fachta- gung* in Dortmund. Fest steht, dass die Krankenhäuser allmählich aus der Rolle des stillen Beobachters herauskommen und sich aktiv auf die Gesundheitskarte vorbereiten müs- sen, denn nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums soll der bundesweite Rollout der eGK noch im Jahr 2008 beginnen. Nach- dem Sachsen es abgelehnt hatte, als Einführungsregion zu fungieren, ist hierfür jetzt die Region Nordrhein im Gespräch. Zu welchem Zeitpunkt alle Krankenhäuser bundesweit die neuen Karten verarbeiten können müs- sen, ist derzeit allerdings noch unklar.

„Ich bin davon überzeugt, die eGK wird kommen“, sagte Rudolf Henke, Erster Vorsitzender des Mar- burger Bundes, in seinem Eingangs- referat. Allerdings müsse man die Ärzteschaft als wichtigste Multipli- katoren mitnehmen und überzeu- gen. Zugleich forderte er: „Es muss darüber nachgedacht werden, wie das eGK-Projekt aus ärztlicher Sicht optimiert werden kann.“ Ei- nen Schritt in die richtige Richtung sieht er in den Prüfkriterien, die die Bundesärztekammer in ihrem Dis- kussionsentwurf zur Telematik im Gesundheitswesen erarbeitet und Anfang Februar veröffentlicht hat (siehe DÄ, Heft 5/2008, sowie

www.aerzteblatt.de/plus0508). Eine Verweigerungshaltung, wie sie eini- ge Gruppierungen in der Ärzte- schaft fordern, ist für ihn dagegen keine Lösung, denn „das lässt ande- ren die Vorfahrt“.

Für die überwiegende Zahl der stationären Einrichtungen geht es bei der eGK-Einführung zunächst dar- um, die Pflichtanwendung „Stamm- datenerfassung“ umzusetzen. Das heißt, sie müssen zumindest in der stationären Aufnahme die eGK off- line – in der Funktionalität der bishe- rigen Krankenversichertenkarte mit zusätzlich aufgebrachtem Passfoto – verarbeiten können, um die Daten in das Krankenhausinformationssys- tem (KIS) zu importieren. Hierfür sind eGK-fähige Kartenterminals er- forderlich. Sollen die neuen Karten beispielsweise auch auf den Statio- nen eingelesen werden können, muss das Haus mehrere solcher Kartenle- ser anschaffen. Im Gegensatz dazu müssen sich die Krankenhäuser, die an der Erprobung der eGK in den sie- ben Testregionen teilnehmen, bereits intensiv mit der technischen Anbin- dung an die Telematikinfrastruktur und den Onlineanwendungen der eGK beschäftigen. Das umfasst zum Beispiel bereits die Integration netz- werkfähiger Kartenterminals nach der SICCT(Secure Interoperable Chip Card Terminal)-Spezifikation.

Besondere Anforderungen Grundsätzlich müssen stationäre Einrichtungen aufgrund der großen Zahl von Berufsgruppen, die mit- einander kommunizieren, und auf- grund ihrer ausgeprägten Speziali- sierung und Aufgabenteilung ande- re, weitaus komplexere Anforderun- gen berücksichtigen als der nieder- gelassene Bereich. Entsprechend umfangreiche und langwierige Pla- ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE IM KRANKENHAUS

Erst allmählich im Fokus

Hinweise zur Umsetzung

>Gehen Sie bald auf Ihre Mitarbeiter zu, klären Sie die Wahl ab und organisieren Sie eine Beratung durch die ausgewählten Finanzdienstleister.

>Möglichst jetzt schon komplett auf betriebliche Altersver- sorgung setzen, denn zum Jahresende 2014 läuft der tarifliche Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen für Neuverträge sowieso aus. Ein bereits bestehender VWL-Ver- trag kann auch ohne Arbeitgeberbeitrag mit staatlicher Förde- rung weiter bespart werden. Wird der (höhere) Betrag in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt, fließen bis Ende 2014 mehr als 2 900 Euro zusätzlich in die Altersvorsorge (aufaddier- ter Unterschiedsbetrag zwischen Variante A und B, bezogen auf eine Vollzeitkraft).

>Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, durch zusätzliche Entgelt- umwandlung steuer- und sozialabgabenfrei ihre Versorgungs- lücke zu minimieren. Der Arbeitgeberzuschuss finanziert sich aus ersparten Sozialabgaben.

Weitere Informationen bei den Vertriebspartnern:

Deutsche Ärzte- versicherung, www.gesundheitsrente.de Telefon: 0 18 03/21 22 71 E-Mail: service@gesund heitsrente.de MLP – Finanzdienst- leitungen AG, www.mlp-mediziner.de Telefon: 0 18 03/55 44 16 E-Mail: competence centermed@mlp.de Apobank www.apofinanz.de Telefon: 02 11/59 98-2 64 E-Mail: info@apofinanz.de

* 13. KIS-Tagung „Praxis der Informationsverarbeitung im Krankenhaus und in Versorgungsnetzen“

TELEMATIK

Die Einführung der elektronischen Ge-

sundheitskarte spielt in den meisten Kran-

kenhäusern noch keine Rolle. Dabei stellt

die Vorbereitung darauf hohe organisato-

rische und technische Anforderungen.

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nungen technischer und organisato- rischer Art sind erforderlich. Darauf verwies unter anderem Prof. Dr.

Anke Häber, Westsächsische Hoch- schule Zwickau. „Vor allem die Vor- bereitung auf die freiwilligen An- wendungen, wie etwa die Arznei- mitteldokumentation oder die elek- tronische Patientenakte, wird für die Krankenhäuser schwierig“, meinte Häber, zumal diese Anwendungen teilweise von der Betriebsgesell- schaft Gematik noch nicht spezifi- ziert worden seien.

Die Anbindung der Häuser an die Telematikinfrastruktur erfolgt über die Konnektoren. Diese enthalten die Sicherheitslogik und stellen die Dienste der Infrastruktur, wie etwa die Online-Gültigkeitsprüfung der eGK, zur Verfügung. Darüber hin-

aus muss jeder Arzt mit einem elek- tronischen Heilberufsausweis (HBA) ausgestattet werden. Weitere Kom- ponenten der Telematikinfrastruktur sind sogenannte Security Module Cards (SMC) in zweierlei Ausprä- gung: Typ A ist für die HBA-Fern- nutzung innerhalb einer Einrich- tung, Typ B wird fest im Konnektor installiert und identifiziert die je- weilige Institution gegenüber der Telematikinfrastruktur.

Wie viele Konnektoren und Kar- tenterminals je Aufnahme- und Sta- tionsarbeitsplatz einschließlich lo- kaler Netzwerkkomponenten benö- tigt werden, hängt von den spezifi- schen Gegebenheiten jedes Hauses ab. In großen, räumlich verteilten Häusern kann die Zahl leicht in die Hunderte gehen, denn viele der ge- planten freiwilligen Anwendungen

werden auf den Stationen anfallen und dort das nötige Equipment er- fordern. Außerdem muss das KIS, damit es die Zuordnung von Karten- terminals, Konnektoren und Clients übernehmen kann, mit entsprechen- den Schnittstellen ausgestattet wer- den. Weitere Anpassungen der Soft- ware betreffen die Erweiterung des Rechtekonzepts, die interne Zu- griffsprotokollierung und die Inte- gration eines „Trusted Viewers“, der bei der Erstellung einer qualifizier- ten elektronischen Signatur die ver- trauenswürdige Anzeige der zu si- gnierenden Daten ermöglicht.

Prozesse auf dem Prüfstand Doch geht es nicht allein nur um die technische Ausstattung. Vielmehr müssen sämtliche Geschäftsprozes- se eines Hauses – angefangen von der stationären Aufnahme eines Pa- tienten bis zu seiner Entlassung einschließlich der Arztbriefschrei- bung – auf den Prüfstand. Diese Analyse und Anpassung der Ar- beitsabläufe und Prozesse muss letztlich jedes Haus für sich selbst durchführen – zu unterschiedlich sind die jeweiligen Anforderungen.

Häber: „Beispiel elektronisches Re- zept: Wo fallen diese im Kranken- haus an? Wie werden Rezepterstel- lung und elektronische Signatur im Primärsystem (= im KIS) umge- setzt? Wie ist das Handling bei der Erstellung und beim Einlösen von Rezepten unter Berücksichtigung etwa der Arzneimitteldokumentati- on?“ Ein anderes Beispiel ist die freiwillige Anwendung des Notfall- datensatzes. Häber: „Soll dieser

auch ins KIS kopiert werden? Wo und wie genau ist das zu managen?“

Die Integration der Anwendungs- fälle in klinische Prozesse und Da- tenstrukturen sei derzeit noch nicht möglich, betonte auch André Bön- nighausen, Firma Siemens. Der Grund: Bislang hätten sich die Spe- zifikationen der Komponenten vor- rangig an der Situation in der Arzt- praxis und nicht der des Kranken- hauses orientiert.

Ein Beispiel dafür ist der Mehr- komponentenkonnektor, mit dem sich mehrere Institutionsausweise (SMC-B) verwalten lassen. Bislang seien nur Einbox-Konnektoren von der Gematik zugelassen, erläuterte Kai Sierks, IT-Leiter der Augusta- Kranken-Anstalt, Bochum, eine der Teilnehmerkliniken in der dortigen Testregion. „Sie stellen für größere Krankenhäuser ein Nadelöhr in der Performance der Arbeitsabläufe dar, weil sie nur eine SMC-B verarbeiten können. Beim mandantenfähigen Mehrkomponentenkonnektor sind Anwendungs- und Netzkonnektor dagegen getrennt. Das erhöht die Flexibilität und Leistungsfähigkeit innerhalb der Infrastruktur“, meinte Sierks. Die Kartenterminals sind da- bei den Anwendungs-, nicht den Netzkonnektoren zugeordnet. Die Primärsysteme kommunizieren über das lokale Netzwerk des Kranken- hauses mit den Anwendungskonnek- toren, einer Software, die entweder auf einem eigenen Server oder zu- sammen mit dem KIS auf einem Rechner läuft. Der Anwendungskon- nektor stellt die Schnittstellen zu den Fachdiensten wie dem Versicherten- stammdatendienst zur Verfügung und unterstützt außerdem die Basis- dienste wie den Kartenzugriff und die Signatur. Die Kommunikation zwischen dem Anwendungskonnek- tor und der Telematikinfrastruktur wird dagegen durch den Netzkon- nektor, einem Router mit sicherer VPN(Virtual Private Netzwork)- Komponente, vermittelt.

Viele Fragen, einschließlich die der Finanzierung, sind somit noch

offen. „Die Krankenhausärzte trauen der IT zu, die Herausforderungen der Kommunikation im Gesundheitswe- sen zu lösen“, hatte Rudolf Henke eingangs optimistisch betont. Bis es so weit ist, haben die Krankenhäuser noch ein gutes Stück – nicht nur tech- nischer – Arbeit vor sich, denn die meisten IT-Projekte scheitern, so war zu hören, an zwischenmenschlichen Faktoren, nicht an technischen. I Heike E. Krüger-Brand

Foto:caro

Die stationäre Aufnahme kommt als Erste mit der eGK in Berührung.

Vor allem die Vorbereitung auf die freiwilligen

Anwendungen wird für die Krankenhäuser schwierig.

Anke Häber, Westsächsische Hochschule Zwickau

Referenzen

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