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Höhe von 20 Prozent. Die Min- desthöhe des Zuschusses wurde auf zehn Euro monatlich festgelegt.
Dies ist als zusätzlicher Anreiz für die Investition in Eigenvorsorge an- zusehen.
Mit dem Tarifvertrag abgestimmt ist die Gesundheitsrente, entwickelt von der Deutschen Ärzteversiche- rung und der Apobank, unter Betei- ligung der Tarifparteien der Ärzte- und Zahnärzteschaft und des Ver- bands medizinischer Fachberufe.
Die Gesundheitsrente wurde aus der Selbstverwaltung heraus mitent- wickelt, um den ärztlichen Arbeit- gebern eine orientierende Entschei- dungshilfe für die Durchführung der Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu bieten. Bei der Umsetzung der Betriebsrente hilft ein vereinfachtes Anmeldeverfahren per Liste. Das Produkt bietet wie ein Gruppenver- sicherungsvertrag alle Vorteile hin- sichtlich Beiträgen, Verwaltungs- kosten, Logistik und Beratung so- wie Ablaufleistung. Die Tabelle 2 zeigt die angenommene Wert- bezie- hungsweise Überschussentwicklung für eine 25-jährige Praxismitarbei- terin, die den maximalen Betrag von 56 Euro anlegt zum Zeitpunkt der Altersgrenze mit 67 Jahren. Ange- boten werden sowohl eine fondsge- bunde als auch eine konventionelle Rentenversicherung. I Rosemarie Bristrup, AAA Uwe Brandt, Deutsche Ärzteversicherung
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ie Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte (eGK) beschäftigt nicht mehr nur den am- bulanten Sektor, sondern hat – wenn auch mit einiger Verzögerung – als Thema inzwischen auch den Kran- kenhausbereich erreicht. So war das eGK-Projekt eines der Schwerpunkt- themen der von der Deutschen Ge- sellschaft für Medizinische Infor- matik, Biometrie und Epidemiolo- gie e.V. ausgerichteten IT-Fachta- gung* in Dortmund. Fest steht, dass die Krankenhäuser allmählich aus der Rolle des stillen Beobachters herauskommen und sich aktiv auf die Gesundheitskarte vorbereiten müs- sen, denn nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums soll der bundesweite Rollout der eGK noch im Jahr 2008 beginnen. Nach- dem Sachsen es abgelehnt hatte, als Einführungsregion zu fungieren, ist hierfür jetzt die Region Nordrhein im Gespräch. Zu welchem Zeitpunkt alle Krankenhäuser bundesweit die neuen Karten verarbeiten können müs- sen, ist derzeit allerdings noch unklar.„Ich bin davon überzeugt, die eGK wird kommen“, sagte Rudolf Henke, Erster Vorsitzender des Mar- burger Bundes, in seinem Eingangs- referat. Allerdings müsse man die Ärzteschaft als wichtigste Multipli- katoren mitnehmen und überzeu- gen. Zugleich forderte er: „Es muss darüber nachgedacht werden, wie das eGK-Projekt aus ärztlicher Sicht optimiert werden kann.“ Ei- nen Schritt in die richtige Richtung sieht er in den Prüfkriterien, die die Bundesärztekammer in ihrem Dis- kussionsentwurf zur Telematik im Gesundheitswesen erarbeitet und Anfang Februar veröffentlicht hat (siehe DÄ, Heft 5/2008, sowie
www.aerzteblatt.de/plus0508). Eine Verweigerungshaltung, wie sie eini- ge Gruppierungen in der Ärzte- schaft fordern, ist für ihn dagegen keine Lösung, denn „das lässt ande- ren die Vorfahrt“.
Für die überwiegende Zahl der stationären Einrichtungen geht es bei der eGK-Einführung zunächst dar- um, die Pflichtanwendung „Stamm- datenerfassung“ umzusetzen. Das heißt, sie müssen zumindest in der stationären Aufnahme die eGK off- line – in der Funktionalität der bishe- rigen Krankenversichertenkarte mit zusätzlich aufgebrachtem Passfoto – verarbeiten können, um die Daten in das Krankenhausinformationssys- tem (KIS) zu importieren. Hierfür sind eGK-fähige Kartenterminals er- forderlich. Sollen die neuen Karten beispielsweise auch auf den Statio- nen eingelesen werden können, muss das Haus mehrere solcher Kartenle- ser anschaffen. Im Gegensatz dazu müssen sich die Krankenhäuser, die an der Erprobung der eGK in den sie- ben Testregionen teilnehmen, bereits intensiv mit der technischen Anbin- dung an die Telematikinfrastruktur und den Onlineanwendungen der eGK beschäftigen. Das umfasst zum Beispiel bereits die Integration netz- werkfähiger Kartenterminals nach der SICCT(Secure Interoperable Chip Card Terminal)-Spezifikation.
Besondere Anforderungen Grundsätzlich müssen stationäre Einrichtungen aufgrund der großen Zahl von Berufsgruppen, die mit- einander kommunizieren, und auf- grund ihrer ausgeprägten Speziali- sierung und Aufgabenteilung ande- re, weitaus komplexere Anforderun- gen berücksichtigen als der nieder- gelassene Bereich. Entsprechend umfangreiche und langwierige Pla- ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE IM KRANKENHAUS
Erst allmählich im Fokus
Hinweise zur Umsetzung
>Gehen Sie bald auf Ihre Mitarbeiter zu, klären Sie die Wahl ab und organisieren Sie eine Beratung durch die ausgewählten Finanzdienstleister.
>Möglichst jetzt schon komplett auf betriebliche Altersver- sorgung setzen, denn zum Jahresende 2014 läuft der tarifliche Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen für Neuverträge sowieso aus. Ein bereits bestehender VWL-Ver- trag kann auch ohne Arbeitgeberbeitrag mit staatlicher Förde- rung weiter bespart werden. Wird der (höhere) Betrag in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt, fließen bis Ende 2014 mehr als 2 900 Euro zusätzlich in die Altersvorsorge (aufaddier- ter Unterschiedsbetrag zwischen Variante A und B, bezogen auf eine Vollzeitkraft).
>Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter, durch zusätzliche Entgelt- umwandlung steuer- und sozialabgabenfrei ihre Versorgungs- lücke zu minimieren. Der Arbeitgeberzuschuss finanziert sich aus ersparten Sozialabgaben.
Weitere Informationen bei den Vertriebspartnern:
Deutsche Ärzte- versicherung, www.gesundheitsrente.de Telefon: 0 18 03/21 22 71 E-Mail: service@gesund heitsrente.de MLP – Finanzdienst- leitungen AG, www.mlp-mediziner.de Telefon: 0 18 03/55 44 16 E-Mail: competence centermed@mlp.de Apobank www.apofinanz.de Telefon: 02 11/59 98-2 64 E-Mail: info@apofinanz.de
* 13. KIS-Tagung „Praxis der Informationsverarbeitung im Krankenhaus und in Versorgungsnetzen“
TELEMATIK
Die Einführung der elektronischen Ge-
sundheitskarte spielt in den meisten Kran-
kenhäusern noch keine Rolle. Dabei stellt
die Vorbereitung darauf hohe organisato-
rische und technische Anforderungen.
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nungen technischer und organisato- rischer Art sind erforderlich. Darauf verwies unter anderem Prof. Dr.
Anke Häber, Westsächsische Hoch- schule Zwickau. „Vor allem die Vor- bereitung auf die freiwilligen An- wendungen, wie etwa die Arznei- mitteldokumentation oder die elek- tronische Patientenakte, wird für die Krankenhäuser schwierig“, meinte Häber, zumal diese Anwendungen teilweise von der Betriebsgesell- schaft Gematik noch nicht spezifi- ziert worden seien.
Die Anbindung der Häuser an die Telematikinfrastruktur erfolgt über die Konnektoren. Diese enthalten die Sicherheitslogik und stellen die Dienste der Infrastruktur, wie etwa die Online-Gültigkeitsprüfung der eGK, zur Verfügung. Darüber hin-
aus muss jeder Arzt mit einem elek- tronischen Heilberufsausweis (HBA) ausgestattet werden. Weitere Kom- ponenten der Telematikinfrastruktur sind sogenannte Security Module Cards (SMC) in zweierlei Ausprä- gung: Typ A ist für die HBA-Fern- nutzung innerhalb einer Einrich- tung, Typ B wird fest im Konnektor installiert und identifiziert die je- weilige Institution gegenüber der Telematikinfrastruktur.
Wie viele Konnektoren und Kar- tenterminals je Aufnahme- und Sta- tionsarbeitsplatz einschließlich lo- kaler Netzwerkkomponenten benö- tigt werden, hängt von den spezifi- schen Gegebenheiten jedes Hauses ab. In großen, räumlich verteilten Häusern kann die Zahl leicht in die Hunderte gehen, denn viele der ge- planten freiwilligen Anwendungen
werden auf den Stationen anfallen und dort das nötige Equipment er- fordern. Außerdem muss das KIS, damit es die Zuordnung von Karten- terminals, Konnektoren und Clients übernehmen kann, mit entsprechen- den Schnittstellen ausgestattet wer- den. Weitere Anpassungen der Soft- ware betreffen die Erweiterung des Rechtekonzepts, die interne Zu- griffsprotokollierung und die Inte- gration eines „Trusted Viewers“, der bei der Erstellung einer qualifizier- ten elektronischen Signatur die ver- trauenswürdige Anzeige der zu si- gnierenden Daten ermöglicht.
Prozesse auf dem Prüfstand Doch geht es nicht allein nur um die technische Ausstattung. Vielmehr müssen sämtliche Geschäftsprozes- se eines Hauses – angefangen von der stationären Aufnahme eines Pa- tienten bis zu seiner Entlassung einschließlich der Arztbriefschrei- bung – auf den Prüfstand. Diese Analyse und Anpassung der Ar- beitsabläufe und Prozesse muss letztlich jedes Haus für sich selbst durchführen – zu unterschiedlich sind die jeweiligen Anforderungen.
Häber: „Beispiel elektronisches Re- zept: Wo fallen diese im Kranken- haus an? Wie werden Rezepterstel- lung und elektronische Signatur im Primärsystem (= im KIS) umge- setzt? Wie ist das Handling bei der Erstellung und beim Einlösen von Rezepten unter Berücksichtigung etwa der Arzneimitteldokumentati- on?“ Ein anderes Beispiel ist die freiwillige Anwendung des Notfall- datensatzes. Häber: „Soll dieser
auch ins KIS kopiert werden? Wo und wie genau ist das zu managen?“
Die Integration der Anwendungs- fälle in klinische Prozesse und Da- tenstrukturen sei derzeit noch nicht möglich, betonte auch André Bön- nighausen, Firma Siemens. Der Grund: Bislang hätten sich die Spe- zifikationen der Komponenten vor- rangig an der Situation in der Arzt- praxis und nicht der des Kranken- hauses orientiert.
Ein Beispiel dafür ist der Mehr- komponentenkonnektor, mit dem sich mehrere Institutionsausweise (SMC-B) verwalten lassen. Bislang seien nur Einbox-Konnektoren von der Gematik zugelassen, erläuterte Kai Sierks, IT-Leiter der Augusta- Kranken-Anstalt, Bochum, eine der Teilnehmerkliniken in der dortigen Testregion. „Sie stellen für größere Krankenhäuser ein Nadelöhr in der Performance der Arbeitsabläufe dar, weil sie nur eine SMC-B verarbeiten können. Beim mandantenfähigen Mehrkomponentenkonnektor sind Anwendungs- und Netzkonnektor dagegen getrennt. Das erhöht die Flexibilität und Leistungsfähigkeit innerhalb der Infrastruktur“, meinte Sierks. Die Kartenterminals sind da- bei den Anwendungs-, nicht den Netzkonnektoren zugeordnet. Die Primärsysteme kommunizieren über das lokale Netzwerk des Kranken- hauses mit den Anwendungskonnek- toren, einer Software, die entweder auf einem eigenen Server oder zu- sammen mit dem KIS auf einem Rechner läuft. Der Anwendungskon- nektor stellt die Schnittstellen zu den Fachdiensten wie dem Versicherten- stammdatendienst zur Verfügung und unterstützt außerdem die Basis- dienste wie den Kartenzugriff und die Signatur. Die Kommunikation zwischen dem Anwendungskonnek- tor und der Telematikinfrastruktur wird dagegen durch den Netzkon- nektor, einem Router mit sicherer VPN(Virtual Private Netzwork)- Komponente, vermittelt.
Viele Fragen, einschließlich die der Finanzierung, sind somit noch
offen. „Die Krankenhausärzte trauen der IT zu, die Herausforderungen der Kommunikation im Gesundheitswe- sen zu lösen“, hatte Rudolf Henke eingangs optimistisch betont. Bis es so weit ist, haben die Krankenhäuser noch ein gutes Stück – nicht nur tech- nischer – Arbeit vor sich, denn die meisten IT-Projekte scheitern, so war zu hören, an zwischenmenschlichen Faktoren, nicht an technischen. I Heike E. Krüger-Brand
Foto:caro
Die stationäre Aufnahme kommt als Erste mit der eGK in Berührung.
Vor allem die Vorbereitung auf die freiwilligen
Anwendungen wird für die Krankenhäuser schwierig.
Anke Häber, Westsächsische Hochschule Zwickau