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Archiv "Elektronische Gesundheitskarte: Entschleunigung beim Start" (20.03.2009)

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A538 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 12⏐⏐20. März 2009

P O L I T I K

M

it der Ausgabe neuer Lese- geräte hat der sogenannte Basisrollout der elektronischen Ge- sundheitskarte (eGK) im Rheinland begonnen. Wer das schon über meh- rere Jahre laufende Projekt verfolgt hat, wundert sich nicht, dass es gleich beim Start erneut hakt. Die rund 18 000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in der Regi- on Nordrhein können sich in den nächsten Monaten neue Kartenlese- geräte beschaffen und bis zum 31.

Juli 2009 die Pauschalerstattung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen (Kasten). Die Geräte der neuen Generation kön- nen sowohl die Gesundheitskarte als auch die derzeit gültige Kran- kenversichertenkarte lesen. Sie sei- en problemlos einsetzbar und liefen reibungslos, so die KV in einer Pres- semitteilung.

Denkpause einlegen aufgrund offener Systemfragen

Dennoch empfiehlt der Vorstand der Ärztekammer (ÄK) Nordrhein den Ärzten, zurzeit keine eGK-fähigen Lesegeräte anzuschaffen, sondern eine „Denkpause“ einzulegen, so- lange „wesentliche Systemfragen“

offen seien. So sei etwa unklar, wie die Forderung der Krankenkassen nach einer Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten mit der Vertraulichkeit der Patientendaten zu vereinbaren sei. Hier müsse es eine Trennung der administrativen Daten von den medizinischen Pa- tientendaten in der Praxis geben.

Sicherheitstechnisch unbedenklich

Für die KV Nordrhein ist dieses Ar- gument jedoch ein Vorgriff auf den zweiten, erst noch im Detail zu re- gelnden Schritt, denn zunächst wer- den die Karten ausschließlich offline zum Auslesen administrativer Daten genutzt. Darüber hinaus weist sie die Zweifel an der sicherheitstechni- schen Funktionstüchtigkeit der Lese- geräte scharf zurück. Die Geräte hät- ten die Tests des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstech- nik, der TÜV-Informationstechnik GmbH und der Betriebsgesellschaft Gematik durchlaufen. „Sie sind auf dem neuesten technischen Stand, schnell und komfortabel zu bedie- nen“, betonte Dr. med. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nord- rhein. „Anderslautende Behauptun-

gen der Ärztekammer Nordrhein sind Unfug und entbehren jeder Grundlage“, stellt er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt klar. Zwar wei- se er auf Informationsveranstaltun- gen die Ärzte auch darauf hin, dass sie nichts überstürzen müssten, aber aus einem anderen Grund. „Zurzeit sind sechs stationäre und drei mobile Lesegeräte von der Gematik zertifi- ziert und für den Basisrollout zuge- lassen. Es können in den nächsten Wochen aber weitere Geräte auf den Markt kommen, sodass sich die Aus- wahl für die Praxen noch deutlich vergrößern dürfte“, erklärte Hansen.

Die Informationsveranstaltungen in den letzten Wochen hätten zudem ge- zeigt, dass 90 Prozent der Ärzte sehr sachorientiert an dem Thema interes- siert seien. „Die Ärzte sind der In- sellösungen überdrüssig und wollen sich vernetzen. Ich sehe die KV hier in der Pflicht, die Vertrags- und Ge- schäftsfähigkeit ihrer Mitglieder zu erhalten“, so der KV-Chef.

Dagegen mahnt die Kammer wei- ter zur Vorsicht, auch wenn sie ihre Empfehlung nicht als Boykott ver- standen wissen will. „Wir wollen den Weg zur Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte entschleuni- gen, bis wir wissen, dass er sicher ist“, sagt Viktor Krön, Telematikex- perte der ÄK. Die Ärzte in Nordrhein sähen sich in besonderer Verantwor- tung, weil sie die ersten seien, denen Patienten mit Gesundheitskarten be- gegneten. Sie müssten ihren Patien- ten zusichern können, dass die Ver- traulichkeit gewahrt bleibe.

In einem vom Landesgesund- heitsministerium moderierten Ge- spräch im April sollen KV, ärztliche Verbände, Datenschützer und Kran- kenkassen über das weitere Vorge- hen beraten. Bleibt zu hoffen, dass bis zum Stichtag 31. Juli die Verun- sicherung der Ärzte ein Ende hat. I Heike E. Krüger-Brand

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

Entschleunigung beim Start

Die Empfehlung der Ärztekammer Nordrhein an ihre Mitglieder, sich vorerst keine Lesegeräte für die neuen Karten zu beschaffen, sorgt für Unruhe im Telematikprojekt.

NEUE LESEGERÄTE

Als Pauschalen wurden für die nordrheinischen Praxen vereinbart:

>Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften mit bis zu fünf Mitgliedern erhalten 430 Euro für ein stationäres Lesegerät. Bei sechs bis acht Mitgliedern erhalten sie Pauschalen für zwei, ab neun Mitgliedern für drei Geräte.

>Jede Praxis erhält eine Installationspauschale von 215 Euro.

>Wer Hausbesuche macht oder am Notdienst teilnimmt, erhält 375 Euro als Pauschale für ein mobiles Lesegerät. Das gilt auch für Ärzte, die in Fremd- praxen tätig sind, zum Beispiel Anästhesisten.

Informationen:Die KV Nordrhein hat ein ausführliches Merkblatt zur Beschaffung von geeigneten Lesegeräten einschließlich Antragsformular für die Erstattung der Pauschalen im Internet veröffentlicht (www.kvno.de/ekg) und unter der Nummer 01 80/2 66 00 10 eine Hotline eingerichtet. Darüber hinaus werden weitere Informationsveranstaltungen zur eGK durchgeführt.

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