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Archiv "Elektronische Gesundheitskarte: Karte mit Gesicht" (04.09.2009)

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A 1706 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 36

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4. September 2009

P O L I T I K

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

Karte mit Gesicht

Ab Oktober wollen die gesetzlichen Krankenkassen in der Region Nordrhein mit der Ausgabe der neuen Karten an ihre Versicherten beginnen – eine logistische Herausforderung.

K

assen müssen um Fotos bet- teln“, meldete das Magazin

„Focus“ bereits Mitte 2008. „Wer es versäumt, seiner Krankenkasse ein Foto von sich zu schicken, kann sei- nen Versicherungsschutz verlieren“, berichtete die „Rheinische Post“ im Juni 2009. Dramatisierungen und Falschinformationen wie diese sind beim Thema elektronische Gesund- heitskarte (eGK) an der Tagesord- nung. Dagegen gehen die gesetzli- chen Krankenkassen das Thema Bildbeschaffung und Kartenausgabe bislang eher geschäftsmäßig an, zu- mal sich der bundesweite Rollout der eGK immer wieder verzögert hat.

„Wir wären startklar“, sagt Tanja Koch von der Barmer, ähnlich äußern sich beispielsweise auch die DAK, die KKH – Kaufmännische Kranken- kasse – und der BKK-Bundesver- band. Im Klartext heißt das: Sobald die für die neuen Karten geeigneten Lesegeräte in den Arztpraxen stehen, kann auch die Ausgabe der Gesund- heitskarte beginnen.

Startschuss für die Bildbeschaffung

Die meisten Kassen in der Region Nordrhein haben sich auf den 1. Ok- tober 2009 als offiziellen Starttermin für die Kartenausgabe verständigt.

Gemeint ist damit zunächst nur, dass sie zu diesem Zeitpunkt mit dem Ver- sand der Infobriefe an ihre Versicher- ten beginnen wollen, um diese zum Einsenden der Passfotos aufzufor- dern. Einzig die Techniker-Kranken- kasse (TK) legt mehr Ungeduld an den Tag und prescht vor. „Wir wer- den in der ersten Septemberwoche mit den Infomailings und der Bildbe- schaffung in Nordrhein beginnen“, verkündete Günter von Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung Nordrhein- Westfalen, bei einer Fachtagung in

Düsseldorf. Von dem ursprüngli- chen Konzept, zunächst eine In- stallationsquote von 85 bis 90 Prozent von installierten Lese- geräten in den Praxen vor dem Start der Kartenausgabe abzu- warten, ist man damit abgerückt.

Knapp 31 Prozent der Praxen im Rheinland hätten inzwischen eGK- fähige Lesegeräte geordert, berichte- te Dr. med. Leonhard Hansen, Vor- standsvorsitzender der Kassenärztli- chen Vereinigung (KV) Nordrhein.

Am 31. Oktober endet die Frist, bis zu der die nordrheinischen Ärzte und Psychotherapeuten die Erstattung der Pauschalen für den Kauf von zuge- lassenen Kartenterminals bei ihrer KV beantragen können. Nach schlep- pendem Start stieg die Nachfrage zu- letzt deutlich an: Allein im Monat Ju- li haben mehr als 1 500 Praxen neue Geräte installiert und die Pauschalen dafür abgefordert. Eine weitere Frist- verlängerung für den Abruf der Pau- schale schloss Hansen aus.

Der Zeitplan für den Basisrollout (= das bundesweite „Ausrollen“ von Lesegeräten und Karten) sieht vor, dass die meisten der circa 15 000 niedergelassenen Ärzte und Psycho- therapeuten in der Startregion Nord-

rhein bis Ende Oktober mit eGK-fä- higen Lesegeräten ausgestattet sind.

Die weiteren Ausgabegebiete für die Gesundheitskarte sind zwiebelscha- lenartig um die Region gruppiert.

Bis Mitte 2010 sollen bundesweit al- le Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken mit Lesegeräten ausge- stattet und – zeitlich etwas versetzt – bis Ende 2010 die bundesweite Aus-

gabe der eGK

an die Versicherten abge-

schlossen sein. Erst dann kann die alte Krankenversichertenkarte tat- sächlich ausgemustert werden.

Soweit der Plan. Dennoch ist das Einholen von Passfotos bei den mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherten eine große logistische Herausforderung, noch dazu verbun- den mit erheblichen finanziellen Aufwendungen. So hatten die Kran- kenkassen für die Einführung der eGK, die ursprünglich bereits Mitte des Jahres starten sollte, für das Jahr 2009 einen Betrag von rund 655 Millionen Euro eingeplant, mit dem unter anderem Lichtbildbeschaf-

fung und Kartenproduktion finan- ziert werden sollen.

Das Lichtbild als ein Merkmal, durch das sich die elektronische Ge- sundheitskarte äußerlich sichtbar von der bisherigen Krankenversicherten- karte (KVK) unterscheidet, ist jedoch nicht nur ein Kostenfaktor. Es soll da- zu beitragen, den Kartenmissbrauch zu verhindern, der das Gesundheits-

Wir gehen von einer hohen Rücklaufquote bei den Passfotos aus, weil die Karte einen Mehrwert für den Versicherten hat.

Tanja Koch, Barmer

Infokampagne der GBK – Gemeinsame Betriebskranken- kasse Köln. Wie ei- nige andere Kassen auch hatte die GBK bereits im August 2008 einen ersten Anlauf zur Bildbe- schaffung unter- nommen.

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wesen nach Schät- zungen mit Kosten von rund einer Milli- arde Euro jährlich be- lastet. Darüber hinaus versprechen sich die Kassen Kosteneinspa- rungen, da die Versicher- tenstammdaten auf der Karte künftig online ak- tualisiert werden sollen.

Derzeit muss beispielswei- se die TK nach eigenen An- gaben für jeden fünften Ver- sicherten einmal jährlich eine neue Krankenversichertenkar- te ausstellen, weil sich dessen Daten geändert haben. Aller- dings ist diese Onlinefunktiona- lität der eGK vorerst noch Zu- kunftsmusik, weil sie noch inten- siv getestet werden muss. Eine Nutzung jenseits der Testregionen kommt nach Meinung von Exper- ten frühestens 2011 infrage.

Positive Erfahrungen in den Testregionen

„Wir haben natürlich die Testregio- nen benutzt, um zu sehen, wie die Akzeptanz bei den Versicherten ist, uns ein Passfoto zur Verfügung zu stellen“, sagt der Pressesprecher der TK, Hermann Bärenfänger. „90 Pro- zent der Testteilnehmer haben uns ih- re Bilder sofort geschickt. Bei dem Rest haben wir telefonisch nachge- fasst.“ Allerdings seien hierbei im Echtbetrieb durchaus Überraschun- gen möglich, räumt er ein. Ähnliche Erfahrungen hat auch die AOK Rheinland/Hamburg gemacht: „Die Fotobeschaffung in den Testregionen hat uns keine Probleme bereitet“, be- richtet Pressesprecher André Maß- mann. Die meisten Versicherten stün- den dem Projekt positiv gegenüber.

Bei der Barmer lag die Rücklaufquo- te in den Testregionen zwischen 80 und 90 Prozent. „90 Prozent beim Roll out wären traumhaft“, sagte die Sprecherin der Barmer. So kam es auch in den Testregionen vor, dass Bilder von den Versicherten trotz Teilnahmezusage verspätet oder gar nicht übermittelt wurden. Als Gründe wurden zum Beispiel Krankheit oder kein Geld für die Passfotoerstellung genannt. Genau diese Fälle sind für die Kassen jedoch besonders aufwen-

dig und teuer, weil sie die Säumigen mehrfach anschreiben oder aufwen- dig per Telefon erinnern müssen. Ei- ne wirksame Handhabe, ihre Versi- cherten dazu zu bewegen, ihnen ein Foto zur Verfügung zu stellen, haben sie nicht.

„Ihr Foto ist gefragt“, wirbt denn auch der BKK-Bundesverband auf seiner Website und erläutert die An- forderungen, die das Passfoto erfül- len muss: „Ein Schnappschuss vom letzten Urlaub reicht als Foto für die elektronische Gesundheitskarte ge- nauso wenig aus wie ein Gruppen- oder Familienfoto. Jeder Versicherte muss ein aktuelles Passbild einsen- den, bei dem das Gesicht von vorn, zentral platziert aufgenommen, un- verdeckt und klar erkennbar sein soll- te.“ Auch die DAK zeigt im Internet detailliert, wie das Passfoto aussehen sollte beziehungsweise keinesfalls aussehen darf (www.dak.de/content/

dakegk/foto.html). Die für die Ein- führung der eGK verantwortliche Be- triebsgesellschaft Gematik verweist in ihrer Spezifikation zur äußeren Gestaltung auf die Passmusterverord- nung als Orientierung – allerdings ist im Unterschied zu dieser ein biome- trisches Foto für die eGK nicht erfor- derlich. Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder unter 16 Jahren sowie Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, wie etwa Pflege- bedürftige. Akzeptierte Ausnahme- fälle sind auch Entstellungen oder re- ligiöse Gründe (Kasten). Wenn eine Gesundheitskarte ohne Bild vor Voll- endung des 15. Lebensjahres ausge- geben worden ist, bleibt sie auch nach der Vollendung des 15. Lebens- jahres bis zum Ablauf des allgemein festgelegten Ablaufdatums gültig.

Bei einem Kassenwechsel darf die bisherige Krankenkasse das Lichtbild nur mit Zustimmung des Versicher- ten an die neue Krankenkasse weiter- reichen.

Die Anschreiben an die Versicher- ten enthalten in der Regel einen fran- kierten Rückumschlag mit einem er- läuternden Anschreiben und einem vom Versicherten auszufüllenden

„Bildbeschaffungsbogen“, auf den das Passfoto aufgeklebt werden muss. Innerhalb einer bestimmten Frist muss der Versicherte diesen Bo-

gen an seine Versicherung zurück- schicken. Eine grundsätzliche Schwachstelle in den Augen mancher Kritiker ist die fehlende Identitäts- prüfung des Karteninhabers: Die Krankenkassen sind nicht verpflich- tet zu prüfen, ob ein für die Karte ein- geschicktes Passfoto auch tatsächlich den Versicherten zeigt.

Aus Sicht der Kassen genügt es, dass der Versicherte mit seiner Unter- schrift auf dem Bildbeschaffungsbo- gen bestätigt, dass die Person auf dem Foto mit den Daten identisch ist.

Außerdem muss er bei Auslieferung der Karte nochmals per Unterschrift auf der Karte bestätigen, dass er der rechtmäßige Besitzer der Karte ist.

Plausibilitätsprüfungen bei den Dienstleistern für die Kartenproduk- tion sorgen zudem dafür, dass Un- stimmigkeiten wie falsches Ge- schlecht, hohe Altersunterschiede, Bilder von Comicfiguren oder Haus- tieren erkannt werden. „Darüber hi- naus findet die nächste Kontrolle in der Arztpraxis statt“, erläutert Ma-

nuela-Andrea Pohl, Sprecherin des Verbandes der Ersatzkassen e. V.

Denn der Arzt sei verpflichtet, vor je- der Leistungserbringung die Identität des Versicherten anhand der Identi- tätsdaten der Karte zu prüfen und sich im Zweifelsfall zusätzlich den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument zeigen zu lassen.

Einige Kassen ermöglichen neben dem Papierverfahren auch ein On - lineverfahren, bei dem die Versicher- ten ihre digital vorhandenen Passbil- der direkt vom eigenen Rechner per Die Antwortbogen

der Versicherten werden komplett eingescannt und die Passfotos für den Druck auf die Karte vorbereitet.

Fotos: Techniker-Krankenkasse

Quelle:

www .gbk-koeln.de

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4. September 2009 Internet an die Kasse übermitteln

können. Außerdem wollen einige Krankenkassen, wie etwa die AOK Rheinland, auch Fotoautomaten zur Bildanfertigung in den Geschäftsstel- len aufstellen.

Das Lichtbildmanagement und die Kartenproduktion übernehmen in der Regel externe Dienstleister für die Kassen, teilweise laufen ent- sprechende Ausschreibungen noch.

Der Bildbeschaffungsprozess um- fasst beispielsweise den Versand des Initialmailings und der Erinnerungs- schreiben, die Digitalisierung der Kartenanträge, die Bildbeurteilung und etwaige Nachbearbeitung, den Versand von Korrekturanforderun- gen, die Archivierung der digitalen Daten und der Originalbelege, die Bildbeschaffung über Internet up - load, die Einbeziehung eines Call- centers einschließlich Hotline sowie die sichere Übermittlung der Bild- daten zur Kartenproduktion. Für die TK etwa erledigt die PAV Card in Lütjensee das gesamte Bildmanage- ment. Im Sicherheitsbereich des Un- ternehmens wird das komplette Do- kument eingescannt und das Licht- bild nachbearbeitet, bevor die Daten digital wieder an die Kasse übermit-

telt werden. Diese speichert das Bild als Teil der Versichertenakte, die Originale werden vernichtet. Über eine abgeschirmte Verbindung wer- den die digitalen Daten anschlie- ßend an den Kartenproduzenten ver- schickt, der auch die Auslieferung übernimmt. Die langfristige Spei- cherung der Passbilder durch die Kassen ist zulässig, damit diese bei Verlust oder Beschädigung der eGK schnell eine neue Karte ausstellen können. Darüber hinaus kann der Versicherte auch der Weitergabe sei- nes Bildes zustimmen, sodass er bei einem Kassenwechsel nicht erneut ein Lichtbild beibringen muss.

Die Forderung nach Kostener - stattung für die Lichtbildbeschaffung wurde von einigen Versicherten ebenso wie von der Fraktion Die Lin- ke ins Gespräch gebracht. „Die Kos- ten für Passbilder sind von vielen ein- kommensschwachen Haushalten nur schwer zu erbringen“, kritisierte etwa Sabine Zimmermann, sächsische Bundestagsabgeordnete von den Lin- ken. Selbst wenn es gelinge, im Foto- automaten ein passtaugliches Foto zu machen, koste das immer noch fünf bis acht Euro pro Kopf. Die Abgeord- nete hatte daher eine Kostenerstat-

tung für die knapp fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger gefordert, in- dem etwa die Kosten für Passfotos als einmaliger Mehrbedarf geltend gemacht werden; die Regierung hatte dies jedoch umgehend abgelehnt.

Einigkeit bei den Kassen: Kein Foto – keine Karte

Was passiert, wenn jemand kein Fo- to abgibt? „Da können wir zunächst nichts machen“, sagt Tanja Koch.

„Wir gehen aber von einer hohen Rücklaufquote aus, weil die Karte einen Mehrwert für den Versicher- ten hat.“ So sei auf der Rückseite die europäische Krankenversicherungs- karte (EHIC) untergebracht. Außer- dem erschwerten die Karten durch das Passfoto künftig den Miss- brauch. Umfragen von TK und dem Computerverband Bitkom scheinen die große Akzeptanz bei den Versi- cherten zu bestätigen. Klar ist auch:

„Ohne Bild keine Gesundheitskar- te“, so der TK-Pressechef Bärenfän- ger. Hier setzen die Kassen auf die Macht des Faktischen. Versicherte ohne Gesundheitskarte können bei einem Arztbesuch für eine Über- gangsphase zunächst ihre alte Krankenversichertenkarte weiter be- nutzen, denn die eGK-Lesegeräte können beide Karten verarbeiten.

Spätestens wenn die bisherige KVK in keiner Region mehr ausgegeben wird, verliert sie jedoch auch bei den Ärzten und Psychotherapeuten ihre Gültigkeit und darf zum Nach- weis des Leistungsanspruchs nicht mehr verwendet werden.

In diesem Fall greifen die Rege- lungen der Bundesmantelverträge

„Ärzte“ beziehungsweise „Ärzte/Er- satzkassen“ (www.kbv.de/rechtsquel len/2310.html). Hat der Versicherte keine eGK, kann er die Leistungs- pflicht der Kasse nicht mehr nach- weisen, und der Arzt ist berechtigt, eine Privatrechnung für die Behand- lung auszustellen, sofern der Versi- cherte die eGK nicht innerhalb von zehn Tagen nachreicht. Legt der Ver- sicherte jedoch vor Quartalsende ei- nen zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Nachweis seines Leis- tungsanspruchs der zuständigen Kasse vor, muss die Privatvergü- tung zurückerstattet werden. ■ Heike E. Krüger-Brand Hintergrund: Nach § 291 SGB V Abs.

2 wird die elektronische Gesundheits- karte mit einem Lichtbild des Versi- cherten ausgestattet. Nährere Bestim- mungen hat die Betriebsgesellschaft Gematik in der „Spezifikation zur äu- ßeren Gestaltung der eGK“ (Version 2.2.0, Teil 3) festgelegt. Darin heißt es:

„Als verbindliches Merkmal für die Zu- ordnung der eGK zum Karteninhaber ist auf Grund der gesetzlichen Vorgabe grundsätzlich ein aktuelles schwarz- weißes oder farbiges Lichtbild des Karteninhabers aufzubringen. Die Ver- wendbarkeit der Lichtbilder und deren Spezifikationskonformität stellt grund-

sätzlich der Kartenherausgeber sicher.

Das Aufbringen eines Lichtbildes ent- fällt bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie für Versicher- te, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist. (. . .) Das Lichtbild des Karteninhabers muss diesen zweifelsfrei erkennen las- sen. Hierzu wird zur Orientierung auf die Vorschriften der jeweils gültigen Passmusterverordnung verwiesen.

Für Angehörige von Religionsge- meinschaften und geistlichen Orden, die nach ihren Regeln gehalten sind, sich in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu zeigen, dürfen Lichtbilder verwendet werden, die den Versicherten mit der vorgeschriebenen Kopfbedeckung zeigen. Das Tragen der Kopfbedeckung darf nicht dazu führen, dass eine eindeutige Identifi- zierung des Inhabers beeinträchtigt wird.“

LICHTBILD AUF DER KARTE

Nicht zulässig sind Passfotos, die eine einwand- freie Feststellung der Personengleich- heit mit dem An- tragsteller nicht ge- statten.

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