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Archiv "Elektronische Gesundheitskarte: Welches Schutzniveau genügt?" (22.05.2009)

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A1032 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 21⏐⏐22. Mai 2009

P O L I T I K

E

s gibt gute Argumente, die in der gegenwärtigen Situation dafür sprechen, die elektronische Gesundheitskarte nicht zu blockie- ren, weil nämlich Alternativen nicht unbedingt attraktiver sind“, meinte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei einem Symposium zum Telematikprojekt in Hanno- ver.* Schaar ist überzeugt: „Wir ha- ben viel erreicht im Hinblick auf die gesetzliche Gewährleistung des Da- tenschutzes bei der Gesundheitskar- te.“ So seien Datensouveränität und ein großes Maß an Freiwilligkeit weitgehend durchgesetzt worden.

Seine Unterstützung des Projekts begründete Schaar unter anderem auch mit einer Verbesserung des Da- tenschutzes durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gegenüber der heutigen Krankenversicherten- karte. Diese enthält zusätzlich zu den Verwaltungsdaten Kennzeichnungen für die Teilnahme an Disease-Ma- nagement-Programmen sowie des letzten Kostenträgers bei Sozialhilfe- leistungen. „Der Arzt kann erkennen, ob jemand Sozialhilfeempfänger ist“, kritisierte Schaar. Mit dem Übergang zur eGK werden diese Daten verschlüsselt, was ein höheres Maß an Schutz bedeute. „Ein Mo- ratorium heißt Perpetuierung der ungesicherten, unverschlüsselten Speicherung“, erläuterte Schaar.

Nicht mehr Daten verfügbar

Die Vorstellung, erst durch die Ge- sundheitskarte würden bestimmte Gesundheitsdaten etwa für die Kran- kenkassen verfügbar, wies der Da- tenschützer zurück. „Es gibt bereits massenweise die Erfassung perso- nenbezogener Daten, etwa bei den Kassen, den Apotheken, den Pra- xen.“ Zu verzeichnen sei dagegen ein starker Druck im Hinblick auf die Datenspeicherung im Web. Diese sei ohne technischen und rechtlichen

Schutz, wie etwa den Beschlag- nahmeschutz. Als Erfolg bewertete Schaar, dass es gelungen sei, diesen Schutz auf die gesamte mit der eGK verbundene Telematikinfrastruktur (= ein eigenes, vom Internet entkop- peltes Netz) zu übertragen.

Zwar könne es einen 100%igen Schutz bei IT-Systemen niemals ge- ben, betonte Schaar. „Die Frage ist aber: Welches Schutzniveau erreicht man, und welche Alternativen gibt es?“ So ist für Schaar der USB-Stick als Alternative zur eGK problema- tisch, etwa im Hinblick auf die Frage des Backups. Die eGK ist zudem ei- ne Smartcard mit Signaturfunktion, beim USB-Stick müsste diese Funk- tion erst implementiert werden.

Auch wäre auszuschließen, dass der USB-Stick als möglicher Träger von Schadprogrammen mit ihm verbun- dene Systeme infiltriert. Schaar:

„Ich bin zwar dafür, dass solche Möglichkeiten gestetet werden, aber eher skeptisch, dass die USB-Lö- sung wirklich tragfähig ist.“ Sein Fa- zit: „Wir haben ein hohes Maß an Datenschutz erreicht. Ob das aus- reicht, ist eine Frage, die letztlich ge- sellschaftlich entschieden werden muss.“ Das Datenschutzargument sei jedoch kein besonders gutes Ar- gument gegen das eGK-Konzept.

„Das Gesundheitswesen geht längst online“, betonte der Telema- tikexperte Dr. med. Philipp Stach- witz. Beispiele dafür sind von privat- wirtschaftlichen Unternehmen im In- und Ausland und von einigen Kran- kenkassen angebotene elektronische Gesundheitsakten. Hinzu kommen Projekte wie die elektronische Fall- akte oder die im Rahmen von Haus- arztverträgen geführte elektronische Patientenakte. Gerade vor dem Hin- tergrund einer drohenden Kommer- zialisierung von Gesundheitsdaten sei das eGK-Projekt sinnvoll und richtig. Es bringe nicht mehr Unsi-

cherheit ins Gesundheitswesen, son- dern bedeute im Gegenteil die Chan- ce auf eine Telematik im sicheren Rechtsrahmen und mit einem hohen technischen Schutz. Voraussetzung aus Sicht der Ärzte sei allerdings, dass bestimmte Bedingungen, wie umfassende Tests und Evaluierung des Projekts und – als zentrale Forde- rung – die Freiwilligkeit der Online- Anbindung, erfüllt seien, so Stach- witz.

Streit um Freiwlligkeit

Die Freiwilligkeit ist derzeit einer der größten Streitpunkte zwischen Ärz- ten und Krankenkassen. „Wir haben ein Interesse daran, möglichst schnell eine Online-Anbindung zu erreichen.

Die Freiwilligkeit administrativer Anwendungen ist nicht möglich. Für alle medizinischen Anwendungen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit“, erklärte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstands- vorsitzende des GKV-Spitzenver- bands. Hier müssten Ärzte und Pati- enten durch den Nutzen zur Teilnah- me bewegt werden.

Eine sachliche Information über das Projekt forderte Dr. Stefan Bales, Bundesgesundheitsministerium. Ge- gen das Argument der Speicherung sensibler Patientendaten auf zentra- len Servern verwies er darauf, dass auch bei Einführung der eGK die medizinischen Einrichtungen nach wie vor ihre eigene medizinische Do- kumentation führen und lokal spei- chern werden. Neu sei, dass der Pati- ent, sofern er das wolle, Kopien sei- ner Daten vom Arzt auf der eGK und/oder verteilten Servern spei- chern lassen könne. Die mittels eGK verschlüsselten Daten könnten und dürften zudem nur nach dem Zwei- schlüsselprinzip, das heißt unter Ein- satz eines Heilberufsausweises, gele- sen werden. „Einen Generalschlüssel gibt es dabei nicht“, sagte Bales. I Heike E. Krüger-Brand

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

Welches Schutzniveau genügt?

Der Datenschutz tauge nicht als Argument gegen das Telematikprojekt, meint der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

*„Elektronische Gesund- heitskarte – mehr Transpa- renz im Gesundheits- wesen?!“, veranstaltet vom Institut für Rechts- informatik, Leibniz-Uni- versität Hannover, und vom Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin, Medizinische Hochschule Hannover

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