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Archiv "Elektronische Gesundheitskarte: „Mythen und Wahrheiten“" (02.05.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 182. Mai 2008 A931

P O L I T I K

D

ie Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte (eGK) lehnen viele Ärzte rundweg ab.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) blickt kritisch auf das Projekt, hält allerdings einen Ausstieg, wie ihn manche Stimmen innerhalb der Ärz- teschaft fordern, für den falschen Weg. „Es wäre fatal, wenn wir an der Entwicklung der Verfahren nicht mehr beteiligt wären“, sagte Dr. med.

Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzen- der des Ausschusses Telematik der BÄK, bei einem Hintergrundge- spräch in Berlin. Aus Sicht der BÄK bietet das eGK-Projekt die Chance, unter Mitsprache der Ärzte eine ein- heitliche Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen zu schaffen, die eine sichere Kommunikation er- möglicht. „Eine kritische Analyse ist notwendig“, betonte Bartmann, aber man müsse zwischen „Mythen und Wahrheiten“ trennen und nicht eine

„Pseudodiskussion“ über Behaup- tungen führen, die einer Überprü- fung nicht standhielten.

Nicht haltbare Behauptungen

So werde beispielsweise behauptet, dass durch die Einführung der eGK die Vertraulichkeit der Patient-Arzt- Beziehung außer Kraft gesetzt wer- de, weil künftig Krankenkassen, Ar- beitgeber, Industrieunternehmen und der Staat auf Patientendaten zugrei- fen könnten. „Das ist nicht richtig“, so Bartmann. Laut Gesetz dürften nur Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und unter deren Aufsicht deren Mitarbei- ter auf Daten der eGK zugreifen und dies ausschließlich zur Versorgung des Patienten und mit dessen aus- drücklicher Zustimmung. Zugriffe von Dritten sind selbst dann (strafbe- wehrt) verboten, wenn der Patient diesen zustimmen würde.

Auch die Behauptung, der Zu- griff auf die Patientendaten und de- ren Missbrauch durch Dritte sei in

der Telematikinfrastruktur nicht si- cher zu verhindern, sei falsch:

„Sämtliche Daten, die im Rahmen des eGK-Projekts gespeichert wer- den, sind so verschlüsselt, dass sie nur mithilfe des Schlüssels des Pa- tienten – das heißt mit seiner eGK – wieder entschlüsselt werden kön- nen“, stellte Bartmann klar. Zusätz- lich ist für den Zugriff ein Heil- berufsausweis erforderlich. Daher würde selbst eine einfache Geset- zesänderung nicht ausreichen, um dem Staat oder einem Dritten den Zugriff auf die Gesundheitsdaten der eGK zu ermöglichen. Denn im Ge- gensatz zu Daten bei Banken oder Versicherungen werden die Daten im eGK-Projekt einzeln verschlüsselt.

Häufig wird die Meinung vertre- ten, dass die elektronische Kommu- nikation im Gesundheitswesen nur durch den Aufbau vieler regionaler Projekte mit unterschiedlichen tech- nischen Lösungen sicher gestaltet werden kann. Dagegen spricht aus Sicht der BÄK, dass sich das notwen- dige hohe Schutzniveau durch regio- nale (Insel-)Lösungen nicht ausrei- chend umsetzen lässt und viele Ärzte nicht über das technische Know-how verfügen, um entsprechende Lösun- gen implementieren zu können.

Bartmann wandte sich außerdem gegen die Behauptung, das elektroni- sche Rezept und die eGK dienten den Krankenkassen zur Durchführung des geplanten morbiditätsorientier- ten Risikostrukturausgleichs (Morbi- RSA) und der Einteilung der Patien- ten in Risikoklassen. „Durch die Ein- führung der eGK erhalten Kranken- kassen keine neuen medizinischen Daten der Patienten. Der künftige Morbi-RSA basiert auf Abrech- nungs- und Verordnungsdaten, die den Krankenkassen bereits heute re- gelmäßig übermittelt werden“, sagte Bartmann. Auf die Daten des elektro- nischen Rezepts könnten die Kassen

zudem nicht zugreifen, da auch diese nur verschlüsselt vorlägen.

Auch die Kritik, es gebe keinen belegbaren medizinischen Nutzen, greift nicht, denn von einer sicheren Telematikinfrastruktur werden letzt- lich alle Ärzte profitieren. „Ein di- rekter Nutzen ergibt sich außerdem, wenn der geplante Notfalldatensatz auf der Karte zu einem klinischen Basisdatensatz erweitert wird, auf den Ärzte nicht nur in Notfällen zu- greifen dürfen. Davon könnten selbst die Ärzte, die noch nicht online ar- beiten wollen, profitieren“, meinte Bartmann. Daher setzt sich die BÄK für eine Änderung des bisherigen Konzepts zum Notfalldatensatz ein.

Forderungen der Ärzte

Weitere Anforderungen für den Ein- satz von Telematik hat die BÄK in ihrem Positionspapier formuliert, das beim Deutschen Ärztetag in Ulm diskutiert werden soll. Dazu zählt die Erprobung von Speichermedien in der Hand des Patienten wie auch anderer Alternativen zur Datenspeicherung auf zentralen Servern. Auch das fakultative Abschalten der PIN soll ermöglicht werden, nachdem die Tests der Gesundheitskarte in Flens- burg Probleme bei der PIN-Eingabe durch die Patienten ergeben hatten.

Der Verlust an Sicherheit sei tragbar, weil auch beim Abschalten der PIN die Verschlüsselung als entscheidende Sicherheitskomponente nicht ausge- schaltet würde, erläuterte Bartmann.

Wesentlich ist zudem die Forderung der Freiwilligkeit: „Die Entscheidung über die Onlineanbindung und die Nutzung der neuen Funktionen der Gesundheitskarte muss für die Ärzte freiwillig sein.“ Bartmann plädiert für ein „wachsendes Verfahren“, bei dem die Ärzte Telematikanwendungen nach Bedarf und medizinischem Nutzen einsetzen können. I Heike E. Küger-Brand TELEMATIK

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

„Mythen und Wahrheiten“

Vor dem Deutschen Ärztetag in Ulm ruft die Bundesärztekammer

zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Telematikprojekt auf.

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