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Archiv "CSU-Gesundheitskongreß: Kompromißlos auch gegen „Sozialisierung in kleinen Schritten“" (22.07.1976)

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Bericht und Meinung

73. Jahrgang/Heft 30 22. Juli 1976

Postverlagsort Köln

Redaktion:

Dieselstraße 2 Postfach 40 04 30 5000 Köln 40 (Lövenich) Ruf: (0 22 34) 70 11 -1 Fernschreiber 8 89 168

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

CSU-Gesundheitskongreß

Kompromißlos

auch gegen „Sozialisierung in kleinen Schritten"

Der Fünfte Gesundheitspolitische Kongreß der CSU — am 2. und 3. Juli 1976 in Erlangen — war ein Wahlkongreß. Niemand machte daraus ein Hehl. Im Gegenteil: Die Diskussionen im Plenum und in fünf Arbeitskreisen sowie nicht zuletzt eine Ansprache des CSU- Vorsitzenden Dr. h. c. Franz Josef Strauß machten die Absicht deutlich, das vom Gesundheitspolitischen Arbeitskreis der CSU formulierte, am 26. März 1976 verabschiedete und von Strauß vor der Presse in Erlangen ausdrücklich noch einmal autorisierte Ge- sundheitspolitische Programm der CSU („Gesundheitspolitik in Freiheit und Selbstverantwortung", dokumentiert im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT Heft 15/1976) handfest und bevölkerungsnah zu ak- zentuieren. Dennoch: Die fachlichen Details der Gesundheitspolitik kamen nicht zu kurz, wenn sie auch eingebettet waren in die grund- sätzliche Auseinandersetzung „Freiheit oder Sozialismus", wie sie wohl den gesundheitspolitischen Part des Bundestagswahlkampfes nicht nur in Bayern beherrschen wird.

So begann die Eröffnungsrede des Vorsitzenden des Gesundheits- politischen Arbeitskreises der CSU, Dr. med. Hartwig Holzgartner (München), mit einer klaren Kampfansage vor allem an den Sozia- lismus marxistisch-leninistischer Prägung: „Es gibt für sozialisti- sche Ideologen und Umstürzler kaum ein günstigeres Tätigkeitsfeld als das Gesundheitswesen. Nirgends finden sie so gute Gelegen- heiten, unter dem Vorwand notwendiger oder wünschenswerter Verbesserungen, mittels leerer Versprechungen, aber auch durch pseudowissenschaftliche Theorien sozialistisches Ideengut in das Denken der Menschen einzuschleusen, ohne daß diese ihre Absicht sofort erkennen können. Ähnliches geschieht zwar auch in anderen Bereichen unseres öffentlichen Lebens, vor allem im Bildungs- bereich (totale Verschulung zwecks totaler Einflußnahme und Kon- trolle) und in der Rechtspflege, wie zum Beispiel in der Aufwei- chung des Strafrechts, in der Freigabe des Ungeborenen zur Tötung und in der Hoffähigmachung der Pornographie. Es ist aber im Gesundheitswesen wegen dessen unmittelbaren Persönlichkeits-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 30 vom 22. Juli 1976 1957

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Bericht und Meinung

CSU-Gesundheitskongreß

bezugs besonders wirksam und auch besonders leicht zu tarnen."

Demgegenüber arbeiteten die Ge- sundheitspolitiker der CSU in Er- langen noch einmal die Vorstellun- gen freiheitlicher Gesundheitspoli- tik heraus, die von den Menschen Eigenverantwortung und gesund- heitsbewußtes Verhalten fordert, von allen in den Heil- und Gesund- heitsberufen Tätigen selbständiges, unabhängiges, an den ethischen Werten unserer christlich-abend- ländischen Kultur orientiertes Den- ken und Handeln erwartet und da- mit jedem einzelnen Bürger die ihm am besten entsprechende gesund- heitliche Betreuung gewährt. Holz- gartner: „Die Erhaltung eines mög- lichst weiten persönlichen Frei- heitsraumes im Gesundheitsbereich ist für uns die Hauptvoraussetzung einer optimalen Gesundheitspoli- tik."

Franz Josef Strauß unterstrich die Gegensätzlichkeit der von der CSU vertretenen Politik zum Sozialis- mus nicht nur in einer Grußadresse an den Fachkongreß, sondern auch in einer dynamischen, den politi- schen Gegner keineswegs pau- schal abwertenden, in der Sache aber kompromißlosen (Wahlkampf-) Rede vor 5000 Erlangern auf dem Rathausplatz. Die Alternative „Frei- heit oder Sozialismus" habe nicht er oder Dregger oder Filbinger „er- funden", sondern sie sei bereits vor Jahrzehnten eindringlich durch den Nationalökonomen Friedrich von Hayek in seinem Buch „Der Weg zur Knechtschaft" beschrie- ben worden. Als Wahlparole richte sie sich auch nicht gegen soziale Demokraten, sondern vielmehr ge- gen die Politik all jener kleinen Schritte, die den Sozialisierern ge- lingen und zu einem Punkt führten, von dem es keine Umkehr mehr gebe. Sie richte sich selbstver- ständlich auch gegen jeden Ver- such, die freiheitliche Ordnung im Gesundheitswesen zu zerstören.

Freiheit oder Sozialismus heiße auch im Gesundheitswesen nichts weiter als Liberalität oder Kollekti- vismus.

Aktuelle Entschließung über das Kassenarztrecht

Konkrete Politik wurde nicht in der Sommerhitze auf dem Markte, son- dern in der klimatisierten Kühle der Sitzungen von fünf Arbeitskreisen in der Stadthalle formuliert: gera- dezu tagesaktuell im Arbeitskreis II

„Medizinische Versorgung in Frei- heit" (Die Stellung des Arztes im Gesundheitswesen), unter Leitung von Prof. Dr. med. Hans J. Sewe- ring, Mitglied des Bayerischen Se- nats, und Dr. med. 0. Schloßer (Rosenheim), und im Arbeitskreis V

„Aktuelle Probleme in der Gesund- heitspolitik", unter Leitung von Dr.

med. E. Th. Mayer (München) und Staatssekretär Dr. jur. Wilhelm Vorndran (Erlangen/München).

Nicht minder brisant waren auch die Auseinandersetzungen mit Vor- stellungen über die Versorgung psychisch Kranker im Arbeitskreis IV (Leiter Dr. med. Friedrich Wein- berger).

Der Arbeitskreis II bezog in einer Entschließung kritisch Stellung zu dem eine Woche zuvor von der SPD/FDP-Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossenen Kran-

kenversicherungs-Weiterentwick- lungsgesetz. Die Einschaltung von Krankenhäusern oder sonstigen In- stitutionen in die ambulante ärztli- che Versorgung — die Bundes- tagsmehrheit sieht sie in der Psychiatrie sowie für Lehrkranken- häuser vor — lehnt die Entschlie- ßung des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CSU klar ab, ebenso wie die Einführung der so- genannten „vorstationären Diagno- stik und nachstationären Behand- lung durch Krankenhäuser", weil dadurch weder eine Verbesserung noch eine Verbilligung der ärztli- chen Versorgung erreicht werde.

Diese Haltung, so heißt es weiter,

„schließt nicht aus, daß hauptamtli- che Krankenhausärzte für ihre Per- son dort an der kassenärztlichen Versorgung beteiligt werden, wo dies im Interesse einer Verbesse- rung der ambulanten Versorgung erforderlich erscheint, weil ent- sprechende Fachärzte in freier Praxis nicht zur Verfügung ste-

hen". Auch dies ein aktueller Hin- weis auf den absoluten Vorrang der persönlichen Beteiligung hauptamtlicher Krankenhausärzte an der kassenärztlichen Versor- gung vor jeder Form der Institutio- nalisierung!

Der CSU-Arbeitskreis stellte sich völlig auf den Boden des vom Deutschen Bundestag 1955 (nahe- zu einstimmig) verabschiedeten Kassenarztrechts. Hinsichtlich sei- ner Fortentwicklung unterstützte er die Bayerische Staatsregierung, deren Vorschläge bekanntlich vom Bundesrat übernommen worden sind, wonach unter voller Wahrung der Grundsätze des geltenden Kas- senarztrechts Bedarfspläne für die kassenärztliche Versorgung festge- legt und die Kassenärztlichen Ver- einigungen ermächtigt werden, alle Maßnahmen zur Förderung der Niederlas-sung von Ärzten in unter- versorgten Gebieten zu ergreifen.

In seiner Entschließung erklärte sich der Gesundheitspolitische Ar- beitskreis der CSU mit der Bayeri- schen Staatsregierung in der Auf- fassung solidarisch, „daß regle- mentierende Maßnahmen, wie die zeitlich begrenzte Beschränkung der Zulassung auf die im Bedarfs- plan enthaltenen Kassenarzt- und Kassenzahnarztsitze nur als letztes Mittel angewandt werden dürfen, wenn alle anderen Bemühungen versagt haben".

Nachdrücklich abgelehnt wurde der von der Bundestagsmehrheit vorgesehene Rückfall des Sicher- stellungsauftrags an die Kranken- kassen mit der Maßgabe, daß diese dann Eigeneinrichtungen schaffen oder Verträge mit Krankenhäusern zu ambulanter Versorgung ab- schließen dürfen: „Eine solche Re- gelung ist von der Sache her nutz- los, zerstört den Sicherstellungs- auftrag der Kassenärzte und Kas- senzahnärzte, verändert damit die freiheitliche Struktur des Kassen- arztrechtes."

Weiter heißt es in der Entschlie- ßung: „Der Gesundheitspolitische Arbeitskreis der CSU ist der Über-

1958 Heft 30 vom 22. Juli 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

zeugung, daß die Gleichberechti- gung der Kassenärztlichen bzw.

Kassenzahnärztlichen Vereinigun- gen und der Krankenkassen, die Vertragsfreiheit, die verbindliche Schlichtung, die freie Arztwahl des Versicherten und die freie Zulas- sung zur Kassenpraxis unverzicht- bare Elemente eines freiheitlichen Kassenarztrechtes und Kranken- versicherungsrechtes sein müssen.

Er richtet deshalb an alle Beteilig- ten den nachdrücklichen Appell, an diesen Grundlagen des Kassen- arztrechtes nicht zu rütteln."

Damit wurde keineswegs nur eine wahltaktische Position aufgebaut, sondern der Appell kam zeitlich durchaus noch recht, um Bundes- rat und Vermittlungsausschuß — gegebenenfalls — zu beeindruk- ken. Ob er wirklich gefruchtet hat, wird sich an der endgültigen Fas- sung des Krankenversicherungs- Weiterentwicklungsgesetzes Ende Juli absehen lassen ...

Wo liegen die Grenzen für den Kostenanstieg?

Wenn auch nicht tagesaktuell, so doch zeitgemäß genug, waren die

„Aktuellen Probleme der Gesund- heitspolitik", mit denen sich der Arbeitskreis V zu beschäftigen hat- te. Die Diskussion und eine aus der Arbeitsgruppe resultierende Ent- schließung zeigten wieder einmal, daß unter „aktuell" derzeit vorwie- gend Kostenfragen verstanden werden; und sie zeigten zudem, daß sich die unter Pragmatikern gehandelten Lösungsvorschläge unabhängig von der politischen Richtung sehr ähneln. Auch bei der CSU war die Rede von der Trans- parenz ärztlicher Leistung, von Ra- tionalisierungen in der ärztlichen Praxis, von Verbesserung der Kom- munikation und Kooperation zwi- schen Praxis und Krankenhaus, von krankenhausentlastenden Ein- richtungen und der Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung von sachfremden Aufgaben.

In letzterem freilich gibt sich die CSU einen Deut kompromißloser

als andere Parteien. In einer Pres- sekonferenz erläuterte Prof. Hans Joachim Sewering, der sich dort ausdrücklich als CSU-Gesundheits- politiker und nicht als Bundesärz- tekammerpräsident vorstellte, was die CSU unter einer Überprüfung des Leistungskataloges versteht.

Damit werde nicht eine Reduzie- rung der Leistungen gefordert, schon gar nicht bei den ureigenen Aufgaben der Krankenversicherung („Im zentralen Bereich — da kann es keine Bremse geben"), sondern eine gründliche Neuordnung der Finanzierung. Dabei spielte er vor allem auf die Krankenversicherung der Rentner an sowie auf Belastun- gen der Krankenversicherung durch familienpolitisch bedingte Aufgaben.

Zur Sprache kam — wie bei der CSU in diesem Zusammenhang re- gelmäßig — auch die Finanzierung der Abtreibungsgesetzgebung. Von Interesse übrigens, daß der Ar- beitskreis V es für die CSU ablehn- te, in Sachen § 218 erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ge- hen. Jedoch, so wurde deut- lich, werde eine unionsgeführte Bundesregierung, wenn es nach der CSU gehe, eine Änderung des umstrittenen Paragraphen betrei- ben.

Also, wider Erwarten kein Streit um den umstrittenen und aktuellen

§ 218. Umstritten war schon eher die Frage, wie denn die von der CSU gewünschte „Stärkung der Ei- genverantwortung" des Patienten zu bewerkstelligen ist. Prof. Sewe- ring hatte in der Pressekonferenz zu überlegen gegeben, ob nicht eine Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, bei psycho- therapeutischen Leistungen und bei der Prothetik sinnvoll sein könnte.

Im Arbeitskreis V wollte man sich dann aber auf einen allzu exakten Katalog in dieser Hinsicht nicht festlegen. Nicht allein aus wahltak- tischen Gründen. Staatssekretär Vorndran erklärte nämlich mit ei- ner gewissen Heftigkeit: Bei der CSU werde vorher nichts ver- schwiegen, was nachher dann doch gemacht werde. Und das galt sowohl für die Selbstbeteiligung

wie für die Begrenzung des Lei- stungskataloges. Gleichwohl — das Bestreben, die Ausgaben der ge- setzlichen Krankenversicherung in vertretbaren Grenzen zu halten, durchzog alle Diskussionsbeiträge.

Doch zeigte sich, wie schwer es ist, diese Grenzen zu bestimmen:

Während in einem Resolutionsent- wurf noch die Rede davon war, die Ausgaben dürften die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversiche- rung nicht überschreiten, wurde im Verlauf der Diskussion eine Orien- tierung der Ausgabensteigerung am Bruttosozialprodukt verfochten.

So ganz zufrieden waren manche Teilnehmer freilich mit diesem Vor- schlag nicht, da die Steigerung des Bruttosozialproduktes (wenn es überhaupt zukünftig regelmäßige Steigerungen gebe) nicht unbe- dingt Maßstab für die Entwicklung des medizinischen Fortschritts sein könne. Doch auch die derart Unzu- friedenen wußten keinen Rat, wel- che Maßstäbe anzulegen seien.

Und so blieb's .dann beim Bruttoso- zialprodukt.

Freie Arztwahl in der Psychiatrie

Somit erwies sich wieder einmal, daß auch in der Gesundheitspolitik die Schwierigkeiten oft weniger im Programm — da hat die CSU ein wohlformuliertes — als in dessen Ausfüllung mit konkretem Inhalt liegen. Das ging nicht nur den Teil- nehmern des Arbeitskreises V so;

es zeigte sich mit aller Deutlichkeit auch im Arbeitskreis IV, der die psychiatrische Versorgung zu be- handeln hatte. Im Grundsätzlichen war man sich zwar weithin einig, doch in der Ausgestaltung der Grundsätze gab es dann Differen- zen. Das zeigte sich an einem kennzeichnenden Beispiel: Einig- keit bestand über die folgende Passage einer Entschließung: „Die Möglichkeiten der Selbsthilfe und Eigenverantwortlichkeit müssen in einem dem Gesundheitszustand der Kranken entsprechenden Um- fang geachtet und gestärkt werden.

Da das persönliche Vertrauensver- hältnis gerade für den psychischen

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Die Information:

Bericht und Meinung CSU-Gesundheitskongreß

Genesungsprozeß besondere Be- deutung hat, sind die Möglichkei- ten der freien Wahl unter Ärzten, Therapeuten, aber auch Behand- lungseinrichtungen zu erhalten, zu erweitern." Doch dann folgte ein Satz, der zunächst wie eine selbst- verständliche Konkretisierung die- ser Passage anmutete: "Ein Versor- gungssystem, das kranke Men- schen bestimmten (regionalen) Be- handlungseinrichtungen zuordnet (eine ,sektorisierte Psychiatrie'), ist abzulehnen, wo vorhanden, abzu- bauen." Diese Formulierung wurde an den Vorstand zurückverwiesen, was zeigt, daß auch in der CSU nicht immer eitel Harmonie in der praktischen Politik bestehen muß - selbst nicht bei einer so eindeu- tig-brisanten politischen Frage wie

der "sektorisierten Psychiatrie"

(die ja geistig verwandt ist mit Ide- en der Linken über eine gesund- heitliche "Regionalversorgung ").

Doch wäre es verfehlt, an Hand dieses einen Beispiels auf die ge- nerelle Haltung der CSU zu schlie- ßen. Im Gegenteil, so deutlich, wie bei der CSU in Erlangen, wurden selten in letzter Zeit alle Formen eines sozialisierten Gesundheits- wesens zurückgewiesen, auch in den Arbeitskreisen, die sich mit Gesundheitserziehung in Familie und Gesellschaft (Leiterinnen: M.

Schleicher und U. Schleicher MdB) sowie mit der Zuordnung der medi- zinischen Assistenzberufe (Leiter:

Dr. Bachmann, F. Goftin und C.

Schin) befaßten. Die CSU-Politik verdeutlichte schlagwortartig noch einmal Staatssekretär Vorndran in einer kurzen Zusammenfassung des Tagungsergebnisses:

C> "Die CSU geht in ihrem gesund-

heitspolitischen Programm streng vom Subsidiaritätsprinzip aus;

C> Gesundheitspolitik muß human

sein und darf nicht zu einer Verpla- nung und damit zur individuellen Unfreiheit hinführen;

C> die CSU bekennt sich eindeutig

zur Individualität und zur freiheitli- chen Position aller Bürger - somit zur unabhängigen Freiberuflichkeit auch im Gesundheitswesen." R/WJ

DER KOMMENTAR

Partnerschaftsgesetz nicht akzeptabel

Der Deutsche Bundestag hat am 1.

Juli in 2. und 3. Lesung nach nur kurzer Debatte das zuvor vom Rechtsausschuß in seinen Grund- sätzen völlig veränderte Partner- schaftsgesetz verabschiedet. Mit diesem für alle betroffenen freien Berufe recht beachtlichen Vorgang - bei auch für Vorwahlzeiten er- staunlicher Eile - fand eine Ent- wicklung ihren vorläufigen Ab- schluß, die vor etwa sieben Jahren damit begonnen hatte, daß insbe- sondere die auf dem Bausektor tä- tigen freien Berufe eine Gesell- schaftsform mit der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung forder- ten. Der ursprüngliche Entwurf hat- te entsprechend eine Partnerschaft als juristische Person mit Haf- tungsbegrenzung vorgesehen. Er enthielt zahlreiche Sonderbestim- mungen für die einzelnen freien Berufe, so auch für die Heilberufe.

Völlig überraschend für die Betrof- fenen wurde durch den Rechtsaus- schuß des Deutschen Bundestages unmittelbar vor der 2. und 3. Le- sung diese Grundkonzeption ver- lassen und ein nahezu völlig neues Partnerschaftsgesetz eingebracht.

Dabei fiel das ursprüngliche Anlie- gen, eine Gesellschaftsform für freie Berufe mit der Möglichkeit der Haftungsbegrenzung zu schaf-

fen, völlig unter den Tisch. Von sei-

ten der Ärzteschaft war eine solche Haftungsbeschränkung allerdings schon immer abgelehnt worden, da diese das Vertrauensverhältnis zwi- schen Patient und Arzt beeinträch- tigen würde. Der Rechtsausschuß hat es jedoch nicht bei dieser Än- derung der Grundkonzeption der Partnerschaft belassen, sondern auch sämtliche Sonderbestimmun- gen für die Heilberufe gestrichen.

..,_ Damit ist dieses Gesetz insge- samt für die Ärzteschaft nicht mehr akzeptabel, weil

C> nicht ausgeschlossen ist, daß

nach dem neuen Gesetz zum Bei-

spiel Partnerschaften zwischen Ärzten und Heilpraktikern möglich sind;

C> im Namen der Partnerschaft

nicht die Namen aller in der Part- nerschaft zusammengeschlossenen Ärzte erscheinen müssen, sondern dort nur ein Arzt mit dem Zusatz

"und Partner" aufgeführt zu wer- den braucht;

C> die Eigenverantwortlichkeit des

einzelnen Arztes in der Partner- schaft für seine Berufstätigkeit nicht abgesichert ist und

C> auch in einer ärztlichen Partner-

schaft alle Ärzte gegenüber Dritten als Gesamtschuldner haften sollen.

Namensrecht unbefriedigend Die sich hieraus ergebenden Be- denken bezüglich der Wahrung der Grundsätze ärztlicher Berufsaus- übung in einer solchen Partner- schaft sind von Frau Dr. Hanna Neumeister im Deutschen Bundes- tag als Sondervotum eingebracht worden; sie konnten jedoch das Abstimmungsergebnis bedauerli- cherweise nicht mehr beeinflussen.

Bei einem lnkrafttreten des Geset-

zes in dieser Fassung würden sich

für ärztliche Partnerschaften folgen- de Konsequenzen ergeben:

Die Partnerschaft soll nach dem neuen Gesetz keine eigene Rechts- fähigkeit erhalten, sondern ledig- lich als Personengesellschaft bür- gerlichen Rechts gebildet werden können. Eine 8GB-Gesellschaft un- ter Ärzten zur gemeinsamen Be- rufsausübung ist aber heute schon möglich, so daß das Partner- schaftsgesetz insoweit keine grundsätzliche Neuerung darstellt.

Von besonder~r Problematik je- doch ist das Namensrecht in die- sem neuen Partnerschaftsgesetz.

Es wird der Forderung der Arzte- schaft nicht gerecht, wonach die Namen aller in der Gemeinschafts- praxis tätigen Ärzte für den Patien- ten deutlich erkennbar auf dem

1960 Heft 30 vom 22. Juli 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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