Die Information:
Bericht und Meinung
Sewering und Muschallik zur Lage
offensichtlich ist auch einer Mehr- heit der Ländergesundheitsminister bewußt geworden, auf welche po- litischen Schleichwege einer Min- derheit sie sich bis dahin hatte lok- ken lassen. Über die jetzt präsen- tierten Vorschläge läßt sich gewiß sachlich reden, auch wenn sie kei- neswegs ohne „Haken und Ösen"
sind:
• Prof. Sewering unterbreitete der Ländergesundheitsminister-Konfe- renz in seinem Badgasteiner Vor- trag den Vorschlag, wissenschaft- lich-objektiv die Krankenhausein- weisungen und deren Notwendig- keit eingehend zu analysieren. Da- bei sollten in einigen ausgewähl- ten Krankenhäusern alle Einwei- sungen zur stationären Behandlung durch eine ärztliche Kommission über einen festzulegenden Zeitraum untersucht werden.
Zum Beispiel könnten mit einem Erhebungsbogen die folgenden Fragen gestellt (und die gewonne- nen Ergebnisse entsprechend fest- gehalten) werden:
> War stationäre Einweisung überhaupt erforderlich? War sie medizinisch oder sozial begrün- det?
> Erfolgte die Einweisung zu früh?
> Hätte man Untersuchungen vor der Einweisung ambulant durch- führen können? — entweder bei einem niedergelassenen Arzt? — oder nur im Krankenhaus?
Dies wäre, wie Prof. Sewering un- terstrich, die einzige wissenschaft- lich-objektive Methode, die geeig- net erscheint, Grundlagen für et- waige organisatorische Verbesse- rungen zu liefern. Man darf jetzt gespannt sein, ob die Gesundheits- ministerkonferenz den Vorschlag Sewerings und dessen Bereit- schaftserklärung, die Ärzteschaft werde an einer solchen analyti- schen Untersuchung der Einwei- sungspraxis mitwirken, nunmehr aufgreift, nachdem alle bisher be- kanntgewordenen anderen Pläne
zu „Modellversuchen" mit soge- nannter prä- und poststationärer Behandlung im Krankenhaus bei der Ärzteschaft nur den Ver- dacht nähren konnten, lediglich ei- nen Einbruch in die freie ambulante Praxis zu bezwecken.
Insbesondere das immer noch nicht ad acta gelegte Vorhaben,
ZITAT
„Sozialisierung"
„Es ist so viel von Sozialisie- rung die Rede. Aber eine So- zialisierung unter Aufrechter- haltung von rechtsstaatlichen Grundsätzen — mit der Über- nahme aller Institutionen, Praxen, Einrichtungen, Inve- stitionen durch den Staat, mit der Übernahme aller Ärzte in den öffentlichen Dienst — käme diesem Staat viel zu teuer. Die Methoden der Aus- hungerung des ärztlichen Be- rufsstandes sind billiger und gefährlicher. Und gegen die- sen Weg wehren wir uns!"
Hans J. Sewering in einem Vortrag am 9. März 1976 in Badgastein, der auf diesen Seiten — zusammen mit ei- nem Vortrag von Hans Wolf Muschallik — verkürzt refe- riert wird.
mit sogenannten „Modellversu- chen" prä- und poststationärer Be- handlung die Verweildauer im Krankenhaus verkürzen zu wollen, gilt bei der Ärzteschaft nach wie vor als sehr durchsichtiges Manö- ver, um nicht zu sagen: Betrugsma- növer, das ein Scheinargument für Strukturveränderungen untermau- ern soll. Eine Verkürzung der Ver- weildauer der stationären Patien- ten ließe sich leicht durch interne Maßnahmen der Krankenhäuser erreichen. Ein Spareffekt wäre durch bloße Verkürzung vier Ver- weildauer ohnehin noch nicht er- reicht.
Demgegenüber erklärte Sewering nun zum wiederholten Male — und bis heute unbestritten —, daß sich wesentliche Einsparungen im Kran- kenhauswesen (bei 75 Prozent Fix- kosten durch den Personalaufwand) nur erreichen ließen durch einen Verzicht auf die Wirtschaftlichkeits- forderung nach einer 85prozentigen
Belegung, durch die befristete In- kaufnahme des dadurch eintreten- den Renditeverlustes und durch eine dem Belegungsrückgang an- gemessene Reduzierung der Bet- ten und des Personals.
„Mitbenutzung von
Krankenhauseinrichtungen" — was steckt dahinter?
Eine weitere Überlegung der Ge- sundheitsminister-Konferenz — nämlich die Benutzung von Kran- kenhaus-Einrichtungen durch nie- dergelassene Ärzte — kennzeich- nete Professor Sewering als nicht praktikabel, als reine Illusion. Ganz abgesehen davon, daß besondere Einrichtungen der Krankenhäuser über beteiligte oder ermächtigte Krankenhausärzte im Bedarfsfall auch der ambulanten Versorgung von Kassenpatienten zugänglich sind, läßt sich doch eine generelle Benutzung beispielsweise der Röntgeneinrichtung eines Kranken- hauses durch alle entsprechenden Ärzte des Landkreises gar nicht bewerkstelligen: Wenn 6 bis 8 nie- dergelassene Ärzte mit Röntgen- tätigkeit jeden Morgen mit ihren Patienten zum Röntgen ins Kran- kenhaus ziehen müßten, wie wollte der in aller Regel doch mehr als ausgelastete Kollege im Kranken- haus denn überhaupt noch seinen Aufgaben in der stationären Kran- kenversorgung gerecht werden?
Gelächter des sachverständigen Auditoriums beantwortete das Fra- gebeispiel.
Was steckt also hinter dem recht vorsichtig formulierten Vorschlag der Gesundheitsministerkonfe- renz?
Will man etwa das „Modell" Hol- land, wo alle Fachärzte ihre Ambu-
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