Verordnung Aktuell
Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel
Stand: 3. Mai 2012
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Frühe Nutzenbewertung von Azilsartan Medoxomil (als Kaliumsalz) (Edarbi®)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Azilsartan Medoxomil (als Kaliumsalz) zu ergänzen. – Der Beschluss trat am 15. März 2012 in Kraft.
Edarbi® ist zugelassen zu Behandlung der essenziellen Hypertonie bei Erwachsenen.
Der pharmazeutische Hersteller verzichtete auf die Einreichung eines Dossiers. Deswegen gilt ein medizinischer Zusatznutzen für Azilsartan medoxomil (als Kaliumsalz) gegenüber den anderen Wirkstoffen der bisherigen Festbetragsgruppe "Angiotensin-II-Antagonisten, Gruppe 1, Stufe 2" als nicht belegt. Die Einordnung in die Festbetragsgruppe mit pharmako- logisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln wird daher vorbereitet.
Der G-BA stellt Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.
Persönliche Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.