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VA-121005-WIS-AM-RL-Anlage-XII-Nutzenbewertung-Belimumab

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 5. Oktober 2012

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Belimumab (Benlysta®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Belimumab zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 02. August 2012 in Kraft.

Benlysta® ist indiziert als Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten mit aktivem, Autoanti- körper-positiven systemischen Lupus erythematodes (SLE), die trotz Standardtherapie eine hohe Krankheitsaktivität (z. B. positiver Test auf Anti-dsDNA-Antikörper und niedriges Kom- plement) aufweisen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde die optimierte Standardtherapie (Chloro- quin/Hydroxychloroquin, nichtsteroidale Antirheumatika (NSAIDs), Glukokortikoide, Azathi- oprin, ggf. Cyclophosphamid) unter Berücksichtigung der zugelassenen Dosierungen und des jeweiligen Zulassungsstatus der Wirkstoffe festgestellt.

Der G-BA sieht für Belimumab einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen ge- genüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere die Vermeidung von Schüben bei der Behandlung von SLE-Patienten.

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird im nächsten Schritt des Verfahrens der GKV- Spitzenverband Preisverhandlungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen führen.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

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