• Keine Ergebnisse gefunden

VA-120503-WIS-AM-RL-Anlage-XII-Regadenoson

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-120503-WIS-AM-RL-Anlage-XII-Regadenoson"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 3. Mai 2012

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Regadenoson (Rapiscan®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII um den Wirkstoff Regadenoson zu ergänzen. Der Beschluss trat am 29. März 2012 in Kraft.

Dieses Arzneimittel ist ein Diagnostikum. Rapiscan® ist ein selektiver koronarer Vasodilatator und wird als pharmakologischer Stressauslöser für Myokardperfusionsaufnahmen (myocar- dial perfusion imaging, MPI) mit Radionukliden bei erwachsenen, nicht ausreichend körper- lich belastbaren Patienten angewendet.

Der pharmazeutische Unternehmer hat die für die Nutzenbewertung von Regadenoson er- forderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt. Damit gilt im Verhältnis zur zweckmäßi- gen Vergleichstherapie (Adenosin) der Zusatznutzen als nicht belegt.

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird im nächsten Schritt des Verfahrens der GKV- Spitzenverband Preisverhandlungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen führen.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Deswegen gilt ein medizinischer Zusatznutzen für Azilsartan medoxomil (als Kaliumsalz) gegenüber den anderen Wirkstoffen der bisherigen

Glatirameracetat bei Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Skle- rose (RRMS), die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise min- destens

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Telaprevir zu ergänzen.. Der

Für Patientinnen, die nach einer Taxan oder Anthrazyklin-haltigen Chemotherapie progre- dient sind und für die eine erneute Behandlung mit Taxanen oder Anthrazyklinen nicht mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff mikrobielle Collagenase aus

In der OTC-Übersicht (Nr. 4) besteht bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Azidosetherapeutika für die Erkrankung Neoblase. Bei den Krankheiten lIeumconduit,

Dies kann unter spezifischen Vorausset- zungen funktionell der chronisch, exokrinen Pankreasinsuffizienz gleichgestellt werden und ist daher einer schwerwiegenden Erkrankung im

Gegenüber dieser handelt es sich beim Endpunkt Gesamtüberleben um eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des the- rapierelevanten Nutzens, da eine moderate Verlängerung