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VA-120309-FAM-AM-RL-Anlage-XII-Bromfenac

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 9. März 2012

Foto: iStockphoto.com

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)/Anlage XII: Bromfenac

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII um den Wirkstoff Bromfenac zu ergänzen. Der Beschluss trat am 24. Februar 2012 in Kraft.

Der G-BA hat festgestellt, dass für Bromfenac im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichs- therapie kein Zusatznutzen belegt werden konnte. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurden Dexamethason Augentropfen festgelegt.

Bromfenac (Yellox®) wurde zum 01. August 2011 mit der Indikation „Behandlung postopera- tiver Entzündungen des Auges nach Kataraktextraktionen bei Erwachsenen“ in Verkehr ge- bracht. Ein Dossier wurde seitens des Herstellers nicht eingereicht. Damit gilt der Zusatznut- zen als nicht belegt.

Der Apothekenverkaufspreis für Bromfenac liegt mit 24,53 €1 über dem der zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Dexamethason (günstigstes Präparat: 13,59 €1).

Persönliche Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

1 Stand Lauer-Taxe: 01.03.2012

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