• Keine Ergebnisse gefunden

VA-120503-WIS-AM-RL-Anlage-XII-Fingolimod

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-120503-WIS-AM-RL-Anlage-XII-Fingolimod"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 3. Mai 2012

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Fingolimod (Gilenya®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL)/Anlage XII um den Wirkstoff Fingolimod zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 29. März 2012 in Kraft.

Die Nutzenbewertung von Fingolimod erfolgte gegenüber

Glatirameracetat bei Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Skle- rose (RRMS), die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise min- destens ein Jahr andauernden Zyklus mit Beta-Interferonen (IFN-β) angesprochen haben mit. Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.

IFN-β 1a bei Patienten mit hochaktiver RRMS, die noch keine ausreichende Therapie mit IFN-β erhalten haben. Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.

IFN-β 1a bei Patienten mit einer rasch fortschreitenden schweren RRMS. Es liegt im Be- reich der Nebenwirkungen der grippeähnlichen Symptome ein Anhaltspunkt für einen ge- ringen Zusatznutzen vor.

Die Geltungsdauer des Beschlusses wurde aufgrund eines erhöhten Risikoprofils sowie des schwachen Nutzenbelegs auf drei Jahre befristet.

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird im nächsten Schritt des Verfahrens der GKV- Spitzenverband Preisverhandlungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen führen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt alle Informationen zu diesem Nutzenbewertungs- verfahren hier zur Verfügung.

Eine Kurzzusammenfassung der Nutzenbewertung des IQWiG1 finden Sie hier.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Deswegen gilt ein medizinischer Zusatznutzen für Azilsartan medoxomil (als Kaliumsalz) gegenüber den anderen Wirkstoffen der bisherigen

Rapiscan ® ist ein selektiver koronarer Vasodilatator und wird als pharmakologischer Stressauslöser für Myokardperfusionsaufnahmen (myocar- dial perfusion imaging, MPI)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Telaprevir zu ergänzen.. Der

Für Patientinnen, die nach einer Taxan oder Anthrazyklin-haltigen Chemotherapie progre- dient sind und für die eine erneute Behandlung mit Taxanen oder Anthrazyklinen nicht mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff mikrobielle Collagenase aus

In der OTC-Übersicht (Nr. 4) besteht bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Azidosetherapeutika für die Erkrankung Neoblase. Bei den Krankheiten lIeumconduit,

Dies kann unter spezifischen Vorausset- zungen funktionell der chronisch, exokrinen Pankreasinsuffizienz gleichgestellt werden und ist daher einer schwerwiegenden Erkrankung im

Gegenüber dieser handelt es sich beim Endpunkt Gesamtüberleben um eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des the- rapierelevanten Nutzens, da eine moderate Verlängerung