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VA-120823-WIS-AM-RL-Anlage-I-Pankreasenzyme

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 23. August 2012

Foto: iStockphoto.com

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage I (OTC-Übersicht):

Pankreasenzyme – Indikation ergänzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage I der Arzneimittel-

Richtlinie (OTC-Übersicht) Nr. 36 Pankreasenzyme um die Indikation „funktionellen Pankre- asinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe „ zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 11. August 2012 in Kraft.

Die OTC-Übersicht (Nr. 36) sieht bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Pankreasenzymen bei chronisch exokriner Pankreasinsuffizienz und Mukoviszidose vor.

Als Folge einer Gastrektomie kann es zu schwerer Steatorrhoe kommen, bedingt durch funk- tionelle Störung der exokrinen Pankreasfunktion. Dies kann unter spezifischen Vorausset- zungen funktionell der chronisch, exokrinen Pankreasinsuffizienz gleichgestellt werden und ist daher einer schwerwiegenden Erkrankung im Sinne des § 12 Abs. 3 der Arzneimittel- Richtlinie vergleichbar. In diesen Fällen entspricht der Einsatz von Pankreasenzymen dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse und gilt als Therapiestandard.

Die Gründe zum G-BA-Beschluss finden Sie hier.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

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