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VA-120402-WIS-AM-RL-Anlage-XII-Boceprevir

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 2. April 2012

Foto: iStockphoto.com

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)/Anlage XII:

Boceprevir (Victrelis®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII um den Wirkstoff Boceprevir zu ergänzen. Der Beschluss trat am 01. März 2012 in Kraft.

Der G-BA stellt für die Patientengruppen der therapieerfahrenen und der therapienaiven Pa- tienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Virus-Infektion einen Zusatznutzen fest. Das Aus- maß ist jedoch nicht quantifizierbar. Der Zusatznutzen kann deshalb nicht in eine der Ka- tegorien zum Ausmaß des Zusatznutzens eingestuft werden.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine Behandlung ausschließlich mit Peginterfe- ron alfa und Ribavirin herangezogen.

Der Hersteller von Victrelis® und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen müs- sen nun einen Erstattungsbetrag aushandeln. Bei einer Nichteinigung innerhalb von sechs Monaten entscheidet das Schiedsamt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt alle Informationen zu diesem Nutzenbewertungs- verfahren hier zur Verfügung.

Persönliche Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

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