• Keine Ergebnisse gefunden

VA-120227-FAM-AM-RL-Anlage-XII-Ticagrelor

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-120227-FAM-AM-RL-Anlage-XII-Ticagrelor"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 27. Februar 2012

Foto: iStockphoto.com

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)/Anlage XII: Ticagrelor

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII um den Wirkstoff Ti- cagrelor zu ergänzen. Der Beschluss trat am 20. Januar 2012 in Kraft.

Zum Ticagrelor wurde nach der Übergangsregelung gemäß § 10 Abs.1 und 2 der Arzneimit- tel-Nutzenbewertungsverordnung das Dossier beim G-BA eingereicht. Der G-BA-Beschluss wurde auf Basis der Nutzenbewertung des IQWiG1 gefasst und berücksichtigt die Ergebnisse des schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahrens.

Zusammenfassend wird der Zusatznutzen (jeweils im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie) wie folgt bewertet:

Für die instabile Angina pectoris (IA) und den Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung (NSTEMI) liegt ein Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen vor.

Für die Indikation Myokardinfarkt mit ST-Strecken-Hebung (STEMI) mit perkutaner Koronar- intervention ist kein Zusatznutzen belegt mit Ausnahme für

die Gruppe der Patienten über 75 Jahre, die nach einer individuellen Nutzen-Risiko- Abwägung nicht für eine Therapie mit Prasugrel + ASS infrage kommen.

für Patienten mit transitorischer ischämischer Attacke oder ischämischem Schlaganfall in der Anamnese.

Für diese beiden Gruppen wurde jeweils ein auf Anhaltspunkten basierender nicht quantifi- zierbarer Zusatznutzen festgestellt.

Für die Indikationen Myokardinfarkt mit STEMI, medikamentös behandelt und mit STEMI mit aortokoronarer Bypass-Operation ist kein Zusatznutzen belegt.

Der Beschluss bildet die Grundlage für die Verhandlungen zwischen pharmazeutischen Un- ternehmen und dem GKV-Spitzenverband über einen Erstattungsbetrag.

Den Beschlusstext finden Sie hier.

1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Insgesamt wird je nach Zahl der betroffenen Gefäße und der regio- nalen Wandveränderungen des linken Ventrikels die jährliche Sterblichkeitsrate der stabilen An- gina pectoris

Die Todesrate war bei den aggressiv behandelten Patienten sowohl bei Entlassung aus der Klinik (4,6 versus 1,3 Pro- zent) als auch nach einem Monat (fünf versus zwei Pro- zent) und

Schließlich hat neben den etablierten Verfahren des chirurgischen portosystemischen Shunts (ChiPS) in den vergangenen fünf Jahren die Technik der transjugulären Anlage

Der G-BA hat festgestellt, dass für Bromfenac im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichs- therapie kein Zusatznutzen belegt werden konnte.. Als zweckmäßige Vergleichstherapie

Der G-BA stellt für die Patientengruppen der therapieerfahrenen und der therapienaiven Pa- tienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Virus-Infektion einen Zusatznutzen fest.. Das

Deswegen gilt ein medizinischer Zusatznutzen für Azilsartan medoxomil (als Kaliumsalz) gegenüber den anderen Wirkstoffen der bisherigen

Für Cabazitaxel gab es bei Patienten mit hormonrefraktärem metastasiertem Prostatakarzi- nom, die während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind und für

Glatirameracetat bei Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Skle- rose (RRMS), die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise min- destens