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VA-120503-WIS-AM-RL-Anlage-XII-Cabazitaxel

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 3. Mai 2012

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Cabazitaxel (Jevtana®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Cabazitaxel zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 29. März 2012 in Kraft.

Jevtana® ist in Kombination mit Prednison oder Prednisolon zur Behandlung von Patienten mit hormonrefraktärem metastasiertem Prostatakarzinom angezeigt, die mit einem Doceta- xel-basierten Therapieschema vorbehandelt sind.

Für Cabazitaxel gab es bei Patienten mit hormonrefraktärem metastasiertem Prostatakarzi- nom, die während oder nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient sind und für die eine erneute Behandlung mit Docetaxel nicht mehr infrage kommt, einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen. Als Vergleichstherapie wurde die palliative Behandlung mit Dexamethason, Prednison, Prednisolon oder Methylprednisolon sowie "Best Supportive Ca- re" (z. B. adäquate Schmerztherapie) herangezogen.

Bei Patienten für die aber grundsätzlich noch eine adäquate Docetaxel-haltige Chemothera- pie infrage kommt, gilt der Zusatznutzen von Cabazitaxel, im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt, da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vor- gelegt worden sind. Die zweckmäßige Vergleichstherapie war Docetaxel in Kombination mit Prednison oder Prednisolon (Docetaxel-Retherapie).

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird im nächsten Schritt des Verfahrens der GKV- Spitzenverband Preisverhandlungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen führen.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Eine Kurzzusammenfassung der Nutzenbewertung des IQWiG* finden Sie hier.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

* Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Referenzen

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