• Keine Ergebnisse gefunden

VA-120823-WIS-AM-RL-Anlage-I-Azidosetherapeutika

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-120823-WIS-AM-RL-Anlage-I-Azidosetherapeutika"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 23. August 2012

Foto: iStockphoto.com

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage I (OTC-Übersicht):

Azidosetherapeutika – weitere Indikationen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage I der Arzneimittel- Richtlinie (OTC-Übersicht) Nr. 4 Azidosetherapeutika um die Indikationen

„Ileumconduit, Nabelpouch und Harnleiterimplantation in den Dünndarm“ zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 11. August 2012 in Kraft.

In der OTC-Übersicht (Nr. 4) besteht bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Azidosetherapeutika für die Erkrankung Neoblase.

Bei den Krankheiten lIeumconduit, Nabelpouch und Implantation der Harnleiter in den Dünn- darm handelt es sich um vergleichbar schwerwiegende Erkrankungen im Sinne der AM-RL § 12 Abs. 3.

Wie bei Neoblase verursacht operationstechnisch bedingt enger Kontakt von Urin mit dem Darmepithel auch bei den Erkrankungen lIeumconduit, Nabelpouch und Implantation der Harnleiter in den Dünndarm Störungen des Säure-Base-Haushaltes.

Die Verwendung von Azidosetherapeutika entspricht auch bei den vorgenannten Erkrankun- gen dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse und gilt als Therapiestandard.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Telaprevir zu ergänzen.. Der

Für Patientinnen, die nach einer Taxan oder Anthrazyklin-haltigen Chemotherapie progre- dient sind und für die eine erneute Behandlung mit Taxanen oder Anthrazyklinen nicht mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff mikrobielle Collagenase aus

Dies kann unter spezifischen Vorausset- zungen funktionell der chronisch, exokrinen Pankreasinsuffizienz gleichgestellt werden und ist daher einer schwerwiegenden Erkrankung im

Gegenüber dieser handelt es sich beim Endpunkt Gesamtüberleben um eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des the- rapierelevanten Nutzens, da eine moderate Verlängerung

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Vandetanib zur Behandlung von aggressivem und symptomatischem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei Patienten mit nicht re- sektabler,

Für die instabile Angina pectoris (IA) und den Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung (NSTEMI) liegt ein Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen vor.. Für die

Der GKV-Spitzenverband informiert auf seiner Internetseite über Vereinbarungen mit Her- stellern, für deren Arzneimittel ein Zusatznutzen erkannt wurde und deshalb als