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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 13. September 2011

Foto: iStockphoto.com

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Pitavastatin

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung gemäß § 35 SGB V - wurde um Pitavastatin ergänzt. Der Beschluss trat am 24. August 2011 in Kraft.

Mit dem Beschluss, neue Arzneimittel mit dem Wirkstoff Pitavastatin in die bestehende Festbetragsgruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer einzugliedern, hat der G-BA am 18. August 2011 seine erste Entscheidung im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach

§ 35a SGB V getroffen. Der Hersteller von Pitavastatin (Livazo®) – in Verkehr seit dem 1. Juni 2011 – hatte auf den Beleg eines Zusatznutzens bzw. einer therapeutischen Verbesserung verzichtet und selbst die Aufnahme in die bestehende Festbetragsgruppe beantragt.

Der Beschluss muss dem Bundesministerium für Gesundheit nicht zur Prüfung vorgelegt werden. Nach Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger wird der Festbetrag seitens des GKV-Spitzenverbands festgelegt und veröffentlicht.

Hilfe bekommen Sie auch am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen finden Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

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