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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 19. Oktober 2011

Foto: iStockphoto.com

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI (Off-Label-Use):

Dapson-Monotherapie zur Behandlung der Pneumocystis-carinii-Pneumonie (PCP)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen: Anlage VI, Teil B (Wirkstoffe, die im zulassungsüberschreitenden An- wendungsgebieten – Off-Label-Use – nicht verordnungsfähig sind) wurde um den Absatz

„VIII. Dapson in der Monotherapie zur Behandlung der Pneumocystis carinii Pneumonie“ er- gänzt. Der Beschluss trat am 15. Oktober 2011 in Kraft.

Die Expertengruppe Off-Label des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kam in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass auf Grund der vorliegenden klinischen Ergebnisse Dapson peroral für die PCP-Monotherapie bei HIV-infizierten Patienten nicht empfohlen werden kann.

In den recherchierten Übersichtsarbeiten der Fachliteratur wird die einheitliche Meinung ver- treten, dass Dapson bei HIV-infizierten Patienten für eine PCP-Monotherapie nicht geeignet ist.

Auch wenn die Bewertung der Expertengruppe ausschließlich für die Monotherapie der PCP mit Dapson gilt, können weitere Hinweise der Expertengruppe Off-Label zur Prophylaxe und Kombinationstherapie nicht zur Grundlage von Behandlungsstrategien gemacht werden.

Die zugrunde liegende Bewertung der Expertengruppe Off-Label finden Sie hier.

Hilfe bekommen Sie auch am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

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