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VA-131021-WIS-Off-Label-Use-Imiquimod-Dysplasie-bei-HIV

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 21. Oktober 2013

Foto: iStockphoto.com

Off-Label-Use bei Imiquimod zur Behandlung analer Dysplasien als Präkanzerosen bei HIV

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen: Anlage VI, Teil A (Wirkstoffe, die im zulassungsüberschreitenden An- wendungsgebieten – Off-Label-Use – verordnungsfähig sind) wurde um den Absatz

„XV. Imiquimod zur Behandlung analer Dysplasien als Präkanzerosen bei HIV“ ergänzt.

Der Beschluss trat am 16. Oktober 2013 in Kraft.

Fazit der Expertengruppe Infektiologie mit Schwerpunkt HIV/AIDS

„Der Off-Label-Einsatz bei der Indikation „anale intraepitheliale Neoplasie bei HIV-infizierten Personen“ ist wissenschaftlich gerechtfertigt. Die Diagnosestellung sollte durch Zytologie oder Histologie gesichert sein. Es wird empfohlen, die Studienlage zu diesem Thema in 2 Jahren erneut zu überprüfen.“

Die Behandlung ist nach 32 Wochen Therapie zu beenden, wenn kein Therapieerfolg beo- bachtet wird.

Dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugestimmt (Haftung des pharmazeutischen Unter- nehmers) haben folgende Firmen:

axicorp Pharma GmbH

EMRAmed Arzneimittel GmbH EurimPharm Arzneimittel GmbH

MEDA Pharma GmbH & Co. KG Pharma Gerke GmbH

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Zugänge > KVB-Postfach.

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