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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 7. November 2011

Foto: iStockphoto.com

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI (Off-Label-Use):

Doxorubicin bei Merkelkarzinom

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen: Anlage VI, Teil A (Arzneimittel, die unter Beachtung der dazu gege- benen Hinweise in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten - Off-Label-Use - verordnungs- fähig sind) wurde um den Absatz „VIII. Doxorubicin beim Merkelzellkarzinom“ ergänzt.

Der Beschluss trat am 15. Oktober 2011 in Kraft.

Der Off-Label-Use von Doxorubicin bei der palliativen Behandlung des disseminierten oder lokoregionär fortgeschrittenen/inoperablen Merkelzellkarzinoms ist zulässig, wenn lokale Be- handlungsmöglichkeiten mit Operation und/oder Radiatio ausgeschöpft oder nicht möglich sind. Bei Patienten, die auf die Behandlung ansprechen, werden die Kombination von Doxo- rubicin mit Cyclophosphamid und Vincristin (CAV-Schema) und eine Anwendung in sechs Zyklen empfohlen.

Dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugestimmt haben die Firmen:

Actavis Group PTC ehf cell Pharm GmbH

EBEWE Pharma GmbH Nfg.KG HEXAL AG

HIKMA Farmaceutica (Portugal) S.A.

medac Gesellschaft für klinische Spezi- alpräparate mbH

Medicopharm AG Neocorp AG Pharmachemie BV TEVA GmbH

23 weitere Hersteller haben keine entsprechende Erklärung abgegeben, so dass deren Do- xorubicin-haltigen Produkte für diese Off-Label-Indikation nicht verordnet werden können.

Die zugrunde liegende Bewertung der Expertengruppe Off-Label finden Sie hier.

Hilfe bekommen Sie auch am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

Referenzen

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