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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 23. Mai 2012

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von mikrobieller Collagenase aus Clostridium histolyticum (Xiapex

®

)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff mikrobielle Collagenase aus Clostridium histolyticum (Xiapex®) zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 19. April 2012 in Kraft.

Der Wirkstoff „Mikrobielle Collagenase aus Clostridium histolyticum“ (Xiapex®) ist seit dem 1. Mai 2011 in Verkehr. Xiapex® ist das erste Arzneimittel zur Behandlung der bislang nur nicht-medikamentös zu behandelnden Dupuytren´schen Kontraktur bei Patienten mit einem tastbaren Strang.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA, bei einer möglichen Auswahl zwi- schen operativen Behandlungsoptionen, das für den jeweiligen Schweregrad der Erkrankung angemessene Verfahren mit der geringsten Belastung der Patienten gewählt. Um eine objek- tive Einteilung der Kontraktur zu ermöglichen, wurde die Einteilung des Schweregrades nach der Skala von Tubiana (Tubiana 1986) herangezogen.

Zusammenfassend wird der Zusatznutzen wie folgt bewertet:

Indikation

(Aufteilung nach Tubiana-Stadien) Vergleichstherapie Bewertung Stadium N (tastbare Knoten oder

Stränge, keine Kontraktur)

Keine Therapie

Stadien N/I, I und II (Kontraktur ≤ 90°) Perkutane

Nadelfasziotomie Stadien III und IV (Kontraktur > 90°) Partielle

Fasziektomie Stadien III und IV (Kontraktur > 90°)

mit Kontraindikationen für partielle Fasziektomie

Perkutane Nadelfasziotomie

Da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden sind, gilt der Zusatznutzen im Ver- hältnis zur zweckmäßi- gen Vergleichstherapie als nicht belegt.

(2)

Verordnung Aktuell – Arzneimittel 23. Mai 2012

Seite 2

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird im nächsten Schritt des Verfahrens der GKV- Spitzenverband Preisverhandlungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen führen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt alle Informationen zu Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung. Eine Kurzzusammenfassung der Nutzenbewertung des IQWiG1 finden Sie hier.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

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