Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 39|
28. September 2012 A 1949 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am3. Mai 2012 beschlossen, die Richtlinie über die Verord- nung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz Nr. 49a vom 31. März 2009), zu- letzt geändert am 15. April 2012 (BAnz AT 16.05.2012 B3), wie folgt zu ändern:
I.
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Retigabin wie folgt ergänzt:
Retigabin
Zugelassenes Anwendungsgebiet:
Trobalt® ist angezeigt als Zusatztherapie für fokale Krampfanfäl- le mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen mit Epilepsie im Alter von 18 Jahren und darüber.
1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßi- gen Vergleichstherapie
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Lamotrigin. In den Fällen, in denen Lamotrigin als Monothe- rapie angewandt wird, stellt Topiramat als Zusatztherapie die zweckmäßige Vergleichstherapie dar.
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegen- über Lamotrigin bzw. gegenüber Topiramat in den Fällen, in denen Lamotrigin als Monotherapie angewandt wird:
Da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden sind, gilt der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweck- mäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt (§ 35a Abs. 1 Satz 5 SGB V).
2. Anzahl der Patienten bzw. Angrenzung der für die Behand- lung infrage kommenden Patientengruppen
Patienten mit Zusatztherapie für fokale Krampfanfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen mit Epilepsie im Alter von 18 Jahren und darüber.
Anzahl: ca. 85 000–175 000 Patienten
3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
4. Therapiekosten1 Behandlungsdauer :
Verbrauch:
Kosten:
Kosten der Arzneimittel:
K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G
Bekanntmachungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln
mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) –
Retigabin
Vom 3. Mai 2012 1
in der Zusatztherapie; 2in der Erhaltungsphase Bezeichnung
der Therapie
zu bewertendes Arzneimittel Retigabin
zweckmäßige Vergleichstherapie Lamotrigin/
Topiramat
Behandlungs- modus
kontinuierlich, 3 × täglich2
kontinuierlich, 1–2 × täglich2 kontinuierlich, 2 × täglich2
Anzahl Behand- lungen pro Patient pro Jahr kontinuier- lich
kontinuier- lich kontinuier- lich
Behand- lungs- dauer je Behand- lung (Tage) 365
365 365
Behand- lungs - tage pro Patient pro Jahr 365
365 365
1jeweils größte Packung; 2die wirksame Erhaltungsdosis liegt gemäß Fachinformation zwischen 600–1 200 mg/Tag, aufgeteilt in 3 Einzeldosen; bei der Berechnung wird von 3 gleichen Einzeldosen ausgegangen; 3die wirksame Erhaltungsdosis liegt gemäß Fach information zwischen 100–400 mg/Tag, aufgeteilt in 1–2 Einzeldosen; bei der Berechnung wird von 2 gleichen Einzeldosen ausgegangen; 4die wirksame Erhaltungsdosis liegt gemäß Fachinformation zwischen 200–400 mg/Tag, aufgeteilt in 2 Einzeldosen; bei der Berechnung wird von 2 gleichen Einzeldosen ausgegangen Bezeichnung
der Therapie
zu bewertendes Arzneimittel Retigabin2
zweckmäßige Vergleichstherapie Lamotrigin3/
Topiramat4
Wirkstärke (mg)
200–400
100–200 100–200
Menge pro Packung (Tabletten)1
168
200 200
Jahresdurch- schnittsverbrauch (Tabletten)
1095
365–730 730
1jeweils größte Packung; 2Rabatt nach § 130 SGB V;
3Rabatt nach § 130a SGB V; 4Festbetrag Stand Lauer-Taxe: 15. März 2012 Bezeichnung
der Therapie
zu bewertendes Arzneimittel Retigabin
zweckmäßige Vergleichstherapie Lamotrigin4/
Topiramat4
Kosten (Apotheken - abgabepreis)1
346,10–565,58 €
64,93–125,99 €/
154,99–272,87 €
Kosten nach Abzug gesetzlich vorge- schriebener Rabatte
301,58–493,28 € (2,05 €2; 42,47–70,25 €3)
58,57–114,81 € (2,05 €2; 4,37–9,13 €3) 141,51–250,07 € (2,05 €2; 11,43–20,75 €3)
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
A 1950 Deutsches Ärzteblatt
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28. September 2012 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: keineJahrestherapiekosten:
II.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesaus- schusses am 3. Mai 2012 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Inter- netseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 3. Mai 2012
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
Redaktionelle Anmerkung der KBV: Weitere Informationen zu die- sem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der Kassenärzt - lichen Bundesvereinigung unter www.arzneimittel-infoservice.de.
Bezeichnung der Therapie
zu bewertendes Arzneimittel Retigabin
zweckmäßige Vergleichstherapie Lamotrigin/
Topiramat
Jahrestherapiekosten pro Patient (nach Abzug gesetzlich vorge- schriebener Rabatte)
1 965,66–3 215,13 €
106,89–419,04 €/
516,51–912,75 €
Neues aus den Spezialfächern
für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und Internisten
– 102. Klinische Fortbildung – Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Gisela Albrecht
Tagungsort: Kaiserin-Friedrich-Haus im Charité- und Regierungs- viertel
Termin: 15. November (ab 15.15 Uhr) bis 18. November (bis 12 Uhr) Programm: Vorträge aus den medizinischen Spezialfächern für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und Internisten. Circa 20 Stunden ärztliche Fortbildung durch renommierte Berliner Ärzte aus Klinik und Praxis. Ausgiebige Gelegenheit zu Diskussionen.
Die Fortbildung wird nicht durch pharmazeutische Industrie ge- sponsert.
Zielgruppe: Hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und Internis- ten mit mehrjähriger Berufserfahrung in eigener Praxis aus allen Teilen des Landes. Mindestteilnehmerzahl: 25.
Tagungsgebühr: 320,– Euro bei Anmeldung bis 31. Oktober, da- nach erhöht sich die Tagungsgebühr auf 350,– Euro.
Zertifizierung: Die Veranstaltung ist mit 22 Fortbildungspunkten von der Ärztekammer Berlin zertifiziert worden.
Unterbringung: Auswärtige Teilnehmer können nach Maßgabe freier Plätze als Gäste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in deren Seminargebäude in Berlin-Grunewald untergebracht werden.
Voraussetzungen sind eine verbindliche Anmeldung und die Ent- richtung der Tagungsgebühr.
Veranstalter – Information – Anmeldung: Kaiserin-Friedrich- Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Telefon: 030 308889-20, Fax: -26, c.schroeter@kai serin-friedrich-stiftung.de, www.kaiserin-friedrich-stiftung.de
2. Interprofessionelle Fortbildungstagung der Bundesärztekammer am 3. November 2012
von 10.00 bis 17.00 Uhr in Berlin Tagungsort:
Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Das Parkinson-Syndrom zählt zu den häufigsten neurologi- schen Erkrankungen. Durch die Optimierung von Diagnostik und Therapie konnten die Beschwerdesymptomatik verbes- sert und Spätkomplikationen hinausgezögert werden. Doch wirkt sich dies auch positiv auf Teilhabe und Lebensqualität bei den Betroffenen aus? Diese interprofessionelle Fortbil- dung widmet sich dem Thema und diskutiert, welche Anfor- derungen an Kooperation und Koordination der beteiligten Berufsgruppen für eine effektive patientenfreundliche Versor- gung zu stellen sind.
Vormittags wird die berufsgruppenspezifische Perspektive in Form von Kurzstatements präsentiert. Am Nachmittag wer- den in Kleingruppen unter Einbeziehung von Simulations - patienten mögliche Beispiele der Überwindung von Schnitt- stellenproblematiken in der Förderung von Teilhabe und Lebensqualität entwickelt.
Programmanforderung bei: Bundesärztekammer, Post- fach 12 08 64, 10598 Berlin, Telefon: 030 400456-415 (Frau Del Bove), 030 400456-418 (Frau Eichhorn), Fax:
030 400456-429, E-Mail: cme@baek.de