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Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Pixantron"

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Aktie "Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Pixantron" "

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A 1286 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 25

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21. Juni 2013 Anlage XII um den Wirkstoff Linagliptin (neues Anwendungsge-

biet) zu ergänzen. Der Beschluss trat am 16. Mai 2013 in Kraft.

Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter http://www.g-ba.

de/informationen/beschluesse/1713/.

Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arznei- mittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fassung in An- lage XII um den Wirkstoff Pixantron zu ergänzen. Der Beschluss trat am 16. Mai 2013 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA ab- rufbar unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1712/.

Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Pixantron

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. März 2013 den Vorratsbeschluss vom 16. September 2010 zur Neustrukturierung des Ultraschallscreenings in Kraft gesetzt und ein Merkblatt für die Schwangeren zum neuen Ultraschall- screening als Anlage 5 der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) beschlossen.

Wesentliche Änderungen durch die Neustrukturierung sind:

Das Ultraschallscreening, bestehend aus je einer Untersu- chung im 1., 2. und 3. Trimenon, ist künftig abwählbar.

Im 2. Trimenon kann zwischen einer Untersuchung ohne „sys- tematisches Organscreening“ und einer Untersuchung mit

„systematischem Organscreening“ gewählt werden (Untersu- chungen gemäß 2a) bzw. 2b) der Anlage 1a der Mu-RL). Die zu beurteilenden Strukturen sind im Einzelnen definiert. Un-

tersuchungsinhalte, die eine Beratung gemäß Gendiagnostik- gesetz erfordern, sind nicht enthalten.

Aushändigen des Merkblatts (neue Anlage 5 der Mu-RL) vor der ersten Untersuchung einschließlich entsprechender ärztli- cher Aufklärung.

Online-Fachwissensprüfung als neue dritte Qualifikations - ebene beim geburtshilflichen Ultraschall als Voraussetzung für das „systematische Organscreening“ (Anforderung gemäß Anwendungsbereich 9.1a) in Verbindung mit Anlage VI der Ultraschallvereinbarung), die am 1. 6. 2012 in Kraft getreten ist.

Der Beschluss tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und ist abrufbar auf der Website des G-BA unter: http://www.g-ba.de/downloads/

39-261-1680/2013-03-21_Mu-RL_Ultraschallscreening-Merkblatt _BAnz.pdf

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien):

Ultraschallscreening in der Schwangerschaft

„Medizin und Ökonomie“

Fortbildungsseminar

vom 23. bis 27. September Bundesärztekammer, Berlin

Das Verständnis betriebswirtschaftlicher Abläufe in der sta- tionären und ambulanten Versorgung ist für Ärztinnen und Ärzte in ihrer täglichen Arbeit von wachsender Bedeutung.

Das Seminar „Medizin und Ökonomie“ ist Teil einer Fort- bildungsreihe der Bundesärztekammer, die sich mit den öko- nomischen Aspekten der ärztlichen Tätigkeit befasst. Die Veranstaltung wendet sich an Ärzte in Klinik und Praxis, die Interesse an den ökonomischen Rahmenbedingungen des Arztberufs haben und sich für neue sektorenübergreifende Versorgungsformen interessieren.

Themen: Ökonomische Rahmenbedingungen des deutschen Gesundheitswesens – Einführung in die Grundlagen der Be- triebswirtschaft – Gesetzliche Rahmenbedingungen der statio- nären Versorgung in Deutschland – Zukunft der stationären Versorgung; Entwicklung der Trägerstrukturen, wirtschaftli- che Aspekte – Zukunft und Aufbau der Selbstverwaltung:

Herausforderungen an die Ärztekammern – Rahmen ärzt - licher Tätigkeit: Normen, Umsetzungen, praktische Tipps – Ärztliche Führung – Personalmanagement – Arbeiten in Medizinischen Versorgungszentren – Round-Table-Gespräch zu den Perspektiven des Gesundheitswesens aus gesund- heitsökonomischer und ärztlicher Sicht

Die Teilnahmegebühr beträgt 650 Euro einschließlich Tagungs- unterlagen und Verpflegung, bei Anmeldungs- und Zahlungs- eingang bis zum 23. August 2013: 550 Euro.

Die Anerkennung der Veranstaltung wurde bei der Ärztekam- mer Berlin beantragt. Die Teilnehmer erhalten Fortbildungs- punkte für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärzte - kammer, Dezernat 1, Leiterin Frau Dr. Rozeboom, Telefon:

030 400456-410, E-Mail: cme@baek.de.

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

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