A 1006 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 20|
17. Mai 2013Kommentierung
der Veröffentlichung der Gehälter der Vorstände der KVen im Deutschen Ärzteblatt, Korrektur KV Rheinland-Pfalz
Durch einen redaktionellen Fehler ist bei der Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen gem. § 79 Abs. 4 SGB V bei der Kassen- ärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz versehentlich nicht ange- geben worden, dass alle drei Vorstände eine Genehmigung haben, ihre Nebentätigkeit in der Praxis in einem Umfang von bis zu ma- ximal 12 Stunden pro Woche auszuüben. Mit dieser Veröffentli-
chung werden jetzt die entsprechenden Angaben für die Kassen- ärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz korrigiert. Die Übersicht über die Vorstandsvergütungen gem. § 79 Abs. 4 SGB V wurde am 8. März 2013 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.
KBV Berlin, Mai 2013 K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G
Bekanntmachungen
TABELLE
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gem. § 79 Abs. 4 SGB V
Vorjahresvergütung
12
Kassenärztliche Vereinigung
Rheinland-Pfalz
Vorstandsfunktion
Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
Grund - vergütung
Höhe gem.
Vorstands- vertrag
in € 209 000,00 193 000,00 177 000,00
variable Bestand- teile
gezahlter Betrag
in €
−
−
−
Umfang der Nebentätig - keit in der Praxis
Wochen- stunden
bis zu 12 h bis zu 12 h bis zu 12 h
Dienst - wagen, auch zur privaten Nutzung ja/nein
ja ja ja
wesentliche Versorgungsregelungen Über-
gangsrege- lung nach Ablauf der Amtszeit Höhe/Lauf-
zeit
−
−
−
in der gesetzl.
Renten- vers. ver-
sichert ja/nein
nein nein nein
berufs - ständische Versorgung
jährl. aufzu- wendender Betrag in €
6 585,60 6 585,60 6 585,60
Zuschuss zur privaten
Versorgung
jährlich aufzuwen–
dender Betrag in €
30 000,00 30 000,00 30 000,00
vertrag - liche Sonder - regelung
der Ver- sorgung Höhe/
Laufzeit in €
−
−
−
Regelungen für den Fall der Amts - enthebung
oder -entbindung
Höhe/Lauf- zeit einer Abfindung/
eines Über- gangsgeldes
−
−
−
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 be- schlossen, die Richtlinie über die Ver - ordnung von Arzneimitteln in der ver- tragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel- Richtlinie) in der am Beschlusstag gel - tenden Fassung in Anlage XII um den Wirkstoff Critozinib zu ergänzen. Der Be- schluss trat am 2. Mai 2013 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter http://www.g-ba.de/informationen/
beschluesse/1704/.
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel- Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Critozinib
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Ver- ordnung von Arzneimitteln in der ver - tragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel- Richtlinie) in der am Beschlusstag gel - tenden Fassung in Anlage XII um den Wirkstoff Decitabin zu ergänzen. Der Be- schluss trat am 2. Mai 2013 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter http://www.g-ba.de/informationen/
beschluesse/1703/.
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel- Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Decitabin
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 be- schlossen, die Richtlinie über die Verord- nung von Arzneimitteln in der vertragsärzt- lichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fassung in Anlage XII um die Wirkstoffkombina - tion Saxagliptin/Metformin zu ergänzen.
Der Beschluss trat am 2. Mai 2013 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA ab- rufbar unter http://www.g-ba.de/informa tionen/beschluesse/1705/.
Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Weitere Informationen zu diesen Beschlüssen finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.