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Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Decitabin"

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Aktie "Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Decitabin" "

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A 1006 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 20

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17. Mai 2013

Kommentierung

der Veröffentlichung der Gehälter der Vorstände der KVen im Deutschen Ärzteblatt, Korrektur KV Rheinland-Pfalz

Durch einen redaktionellen Fehler ist bei der Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen gem. § 79 Abs. 4 SGB V bei der Kassen- ärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz versehentlich nicht ange- geben worden, dass alle drei Vorstände eine Genehmigung haben, ihre Nebentätigkeit in der Praxis in einem Umfang von bis zu ma- ximal 12 Stunden pro Woche auszuüben. Mit dieser Veröffentli-

chung werden jetzt die entsprechenden Angaben für die Kassen- ärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz korrigiert. Die Übersicht über die Vorstandsvergütungen gem. § 79 Abs. 4 SGB V wurde am 8. März 2013 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.

KBV Berlin, Mai 2013 K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

TABELLE

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gem. § 79 Abs. 4 SGB V

Vorjahresvergütung

12

Kassenärztliche Vereinigung

Rheinland-Pfalz

Vorstandsfunktion

Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied

Grund - vergütung

Höhe gem.

Vorstands- vertrag

in € 209 000,00 193 000,00 177 000,00

variable Bestand- teile

gezahlter Betrag

in €

Umfang der Nebentätig - keit in der Praxis

Wochen- stunden

bis zu 12 h bis zu 12 h bis zu 12 h

Dienst - wagen, auch zur privaten Nutzung ja/nein

ja ja ja

wesentliche Versorgungsregelungen Über-

gangsrege- lung nach Ablauf der Amtszeit Höhe/Lauf-

zeit

in der gesetzl.

Renten- vers. ver-

sichert ja/nein

nein nein nein

berufs - ständische Versorgung

jährl. aufzu- wendender Betrag in €

6 585,60 6 585,60 6 585,60

Zuschuss zur privaten

Versorgung

jährlich aufzuwen–

dender Betrag in €

30 000,00 30 000,00 30 000,00

vertrag - liche Sonder - regelung

der Ver- sorgung Höhe/

Laufzeit in €

Regelungen für den Fall der Amts - enthebung

oder -entbindung

Höhe/Lauf- zeit einer Abfindung/

eines Über- gangsgeldes

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 be- schlossen, die Richtlinie über die Ver - ordnung von Arzneimitteln in der ver- tragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel- Richtlinie) in der am Beschlusstag gel - tenden Fassung in Anlage XII um den Wirkstoff Critozinib zu ergänzen. Der Be- schluss trat am 2. Mai 2013 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter http://www.g-ba.de/informationen/

beschluesse/1704/.

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel- Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Critozinib

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Ver- ordnung von Arzneimitteln in der ver - tragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel- Richtlinie) in der am Beschlusstag gel - tenden Fassung in Anlage XII um den Wirkstoff Decitabin zu ergänzen. Der Be- schluss trat am 2. Mai 2013 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter http://www.g-ba.de/informationen/

beschluesse/1703/.

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel- Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Decitabin

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 be- schlossen, die Richtlinie über die Verord- nung von Arzneimitteln in der vertragsärzt- lichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fassung in Anlage XII um die Wirkstoffkombina - tion Saxagliptin/Metformin zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 2. Mai 2013 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA ab- rufbar unter http://www.g-ba.de/informa tionen/beschluesse/1705/.

Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):

Weitere Informationen zu diesen Beschlüssen finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel- Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Saxagliptin/Metformin

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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