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Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Sitagliptin

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Aktie "Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Sitagliptin"

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 45

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8. November 2013 A 2163 Redaktionelle Anmerkung der KBV:

Der Beschluss ist am 16. Oktober 2013 in Kraft getreten.

dort nicht erwähnt sind:

Sind nicht bekannt.

j) Zustimmung des pharmazeutischen Unternehmers:

Die folgenden pharmazeutischen Unternehmer haben für ihre Imiquimod-haltigen Arzneimittel eine Anerkennung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs abgegeben (Haf- tung des pharmazeutischen Unternehmers), sodass ihre Arzneimittel für die vorgenannte Off-Label-Indikation verordnungsfähig sind:

axicorp Pharma GmbH, EMRAmed Arzneimittel GmbH;

EurimPharm Arzneimittel GmbH, MEDA Pharma GmbH & Co. KG und Pharma Gerke GmbH.

Nicht verordnungsfähig sind in diesem Zusammenhang die Imiquimod-haltigen Arzneimittel der Firmen BERAGE- NA Arzneimittel GmbH, CC-Pharma GmbH, kohl pharma GmbH, Laboratoires 3M, Medicopharm AG und Pharma Westen GmbH, da keine entsprechende Erklärung vorliegt.

2. Anforderungen an eine Verlaufsdokumentation gemäß § 30 Abs. 4 AM-RL:

entfällt“

II.

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bun- desanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Inter- netseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. Juli 2013

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hecken

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 beschlossen, die Verordnung von Arzneimitteln in

Beschluss des

Gemeinsamen Bundesausschusses

über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):

Anlage VII – Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut idem) gemäß § 129 Abs. 1a SGB V:

Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen mit dem Wirkstoff Desloratadin

Vom 18. Juli 2013

Redaktionelle Anmerkung der KBV:

Der Beschluss ist am 3. Oktober 2013 in Kraft getreten.

der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 15. August 2013 (BAnz AT 28.08.2013 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Tabelle in Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie wird ent- sprechend der alphabetischen Reihenfolge um die folgenden Hin- weise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen ergänzt:

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentli- chung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Inter- netseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. Juli 2013

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hecken Wirkstoff

„Desloratadin

„Desloratadin

Wirkstoffbasen im

Verhältnis austauschbare Darreichungsformen Filmtabletten, Schmelztabletten, Tabletten“

Lösung zum Einnehmen“

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Verord- nung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fas- sung in Anlage XII um den Wirkstoff Sitagliptin zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 1. Oktober 2013 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter http://www.g-ba.de/informa tionen/beschluesse/1822/.

Beschluss des

Gemeinsamen Bundesausschusses

über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:

Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Sitagliptin

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

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Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel-

Für die schrift- liche Beratung und Beschlussfassung übersendet die Ge- schäftsführung unverzüglich die Beratungsunterlagen mit einfachem Brief, Telefax oder E-Mail an

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel- Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach