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Archiv "ABTREIBUNG: Eigenverantwortliche Selbstbestimmung" (05.09.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

ABTREIBUNG

Zum Thema „Paragraph 218"

erhielt die Redaktion eine Fülle von Zuschriften, von denen wir hier eine repräsentative Auswahl veröf- fentlichen:

Eigenverantwortliche Selbstbestimmung

Man geniert sich fast, zu einem Thema noch etwas zu sagen, das nach allen Seiten hin nahezu ausdiskutiert zu sein scheint und das trotzdem von einer Lösung so weit ent- fernt ist wie eh und je. Ich meine das Thema Paragraph 218.

Mich bedrückt die Vor- stellung von einem Gesetz, das Abtreibung, unter wel- chem Namen auch immer, ge- statten könnte, gleichgültig bis zu welchem Termin. Und mich bedrückt die Vorstel- lung von einem Gesetz, das so besteht, wie es bisher im Ge- setzbuch steht, und nicht so angewendet wird, wie es „das Gesetz" befiehlt. Mich be- drückt die Vorstellung, daß unser Beruf vom Gesetzgeber gezwungen werden könnte, etwas zu tun, was nicht zu tun sich jeder durch den Eid des Hippokrates verpflichtet hat

— gleichgültig, ob sich einzel- ne an diesen Eid nicht gebun- den fühlen.

Mich bedrückt, daß unter dem Motto (zwar reichlich primitiv, aber durchaus ver- ständlich und damit publi- kumswirksam) „mein Bauch gehört mir" das Selbstbestim- mungsrecht des Menschen samt Moral und Ethik so mit Füßen getreten wird um einer ideologisierten, Selbstver- wirklichung willen. Die Vor- stellung, einen sogenannten

„Besitzstand" einer athei-sti- schen, dehumanisierenden Gesellschaftsordnung erhal- ten und übernehmen zu sol- len, bedrückt zusätzlich noch.

Warum diskutiert man so leidenschaftlich, was zu tun oder zu lassen ist, wenn es schon zu spät ist? Warum ver- sucht man nicht, diesen Fall erst gar nicht eintreten zu las- sen?

Ich stelle mir vor: Jede Frau und jeder Mann wird ge-

setzlich verpflichtet, über sich selbst zu bestimmen hinsicht- lich einer Schwangerschaft.

Zu diesem Zweck bekommt jede/jeder, ausnahmslos und kostenlos, von seiner Kran- kenkasse das ihr/ihm zusa- gende Verhütungsmittel: von der Pille bis zur Sterilisation, später, wenn verfügbar, na- türlich auch ein „männliches"

Verhütungsmittel. Damit ist jede/jeder verpflichtet, sich vorher die Gedanken zu ma- chen, für die es dann aller- dings nachher zu spät ist.

Dann wäre der Paragraph 218 wieder das, was er sein sollte: Abtreibung wäre wie- der etwas Ungesetzliches.

Das menschliche Leben, gleich ab welchem Zeitpunkt, wäre etwas Unantastbares.

Sogar eine medizinische Indi- kation zum Abbruch einer Schwangerschaft diente aus- schließlich dem Schutz von Gesundheit und Leben der Mutter und brauchte kein Deckmantel mehr für Wohl- tätigkeiten zu sein. Und eine soziale Indikation würde gar nicht erst entstehen.

Aber das Wesentliche wä- re eben eine der Hauptforde- rungen der Gegner des Para- graphen 218: die eigenverant- wortliche Selbstbestimmung über den eigenen Körper.

Wer wäre hierbei überfor- dert?

Dr. Wolfgang Gattig, Gorch-Fock-Str. 4, W-2000 Wedel/Holstein

Die Wehrlosesten schützen

Wie können die, welche die Generation der Väter ver- urteilen, weil diese nicht ver- hindert oder gar dazu beige- tragen haben, behindertes Leben zu vernichten, darüber diskutieren, unter welchen Bedingungen gesunde Kinder getötet werden dürfen? We- der Körpergröße noch Le- bensalter können da eine Grenze setzen. Gerade die Wehrlosesten sollte das Ge- setz schützen.

Völlig unverständlich ist mir die positive Einstellung zur Lebensvernichtung derer, die sich sonst für die Erhal- HYPOTHEKEN • KOMMUNALDARLEHEN .) A-2854 (6) Dt. Ärztebl. 88, Heft 36, 5. September 1991

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Dr. Gustav Klein,

Arzneipflanzenforschung, 7615 Zell-Harmersbach Schwarzwald

A-2856 (8) Dt. Ärztebl. 88, Heft 36, 5. September 1991

tung der Natur usw. stark ma- chen. „Mein Bauch gehört mir" - aber nicht unbedingt das, was drin ist - so wenig wie der verschluckte gestohle- ne Brillantring.

Das mindeste, was man aus dieser Gegenüberstellung erkennen sollte, ist, daß das Rechtsempfinden nur aus der jeweiligen Zeit zu verstehen ist.

Dr. med. E. Pfeilsticker, Bahnhofstraße 16, W-7260 Calw

Männer sollten sich zurückhalten

Als langjähriger Landarzt habe ich einige Erfahrungen in puncto Abtreibung ge- macht.

Wenn man ein Gesetz nicht nur daraufhin ansieht, was es bezweckt, sondern auch daraufhin, was dabei herauskommt, dann kommt man zu dem Ergebnis, daß die Fristenlösung die einzige praktikable Möglichkeit ist.

Alle anderen Lösungen, auch die Indikationslösung, begün- stigen die illegale Abtreibung mit allen psychischen und ge- sundheitlichen Folgen.

Ich mußte immer wieder feststellen, daß unerwünschte Kinder nicht das Licht der Welt erblickten, und die, die trotzdem geboren wurden, meistens kein beneidenswer- tes Schicksal hatten. Ich möchte betonen, daß ich per- sönlich die Abtreibung ableh- ne und daß ich, wenn mir diesbezügliche Absichten be- kannt wurden, immer davon abgeraten habe, allerdings nicht immer mit Erfolg . . .

Die eventuell vorgesehene Pflichtberatung erscheint mir auch nicht als das Ideale, sie könnte leicht zu einem Ver- hör werden. Und wer soll sie durchführen? In Frage käme vor allen Dingen der Haus- arzt, aber der wird auch ohne behördliche Veranlassung oft ins Vertrauen gezogen.

Außerdem wäre noch fol- gendes festzustellen: Männer sollten sich bei einer Diskus- sion über den Abtreibungspa- ragraphen zurückhalten. Das

gilt auch für die gesamte Geistlichkeit einschließlich Papst. Ihre Ansichten sind bei den meisten Frauen ver- ständlicherweise nicht ge- fragt, schon deshalb nicht, weil die Männer ja von Ge- burten und der damit zusam- menhängenden Problematik verschont sind und die Hauptlast, wenn die Kinder erst auf der Welt sind, ja doch bei der Frau liegt.

Man sollte sich durchaus darüber klar sein, daß Abtrei- bung die Vernichtung unge- borenen Lebens bedeutet, aber sie mit Mord oder gar Völkervernichtung gleichzu- stellen, halte ich doch für un- angebracht. Und wenn Kin- der als Geschenk Gottes an- gesehen werden sollen, dann sollte man sich darüber klar sein, daß sie oft nicht danach behandelt werden, weil viele Eltern dazu gar nicht fähig sind. Und wenn immer wieder betont wird, daß man lebende Tiere nicht an ungeeignete Personen schenken soll, dann gilt das um so mehr für Kin- der.

Dr. med. Walter Eisele, Kiefernstraße 14, W-6791 Queidersbach/Pfalz

Mittelalterlicher Paragraph

Man spricht und schreibt über den Schutz der Ungebo- renen. Wer aber schützt den Geborenen, der ungewollt zur Welt gekommen ist, vor der häufig unbewußten, emo- tionalen Ablehnung der eige- nen Mutter. Daran ändern auch die beste Beratung und soziale Hilfe nichts. Die Fol- gen sind meist die erst in den letzten zwei bis drei Jahr- zehnten gut erforschten Frühstörungen mit oft kata- strophalen Folgen bis hin zu den süchtigen Fehlhaltungen.

Wer auf diesem Gebiet arbei- tet, der weiß, wovon ich rede.

Es ist völlig in Ordnung, daß der Deutsche Ärztetag es abgelehnt hat, die Entschei- dung, ob Abbruch oder nicht, den Ärzten zuzuschustern.

Schon bei der Indikationslö- sung ist der begutachtende

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