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Archiv "PARAGRAPH 218: Bessere Aufklärung wäre sinnvoller" (24.01.1992)

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lich? — von denen, die derarti- ge Vorschläge unterbreiten) zu demontieren drohen?

Freiheit kann nicht Freibrief bedeuten, andererseits soll und darf Qualitätssicherung nicht zu ständig wachsendem Bürokratismus, zwanghafter Übertragung von Verant- wortlichkeiten auf anonyme Institutionen und zu intole- rablen Reglementierungen führen, soll eine zunehmende Unterminierung des Funda- mentes der freiberuflichen Berufsausübung vermieden werden.

Verantwortung soll Quali- tät sichern, dies impliziert ei- ne Erziehung dazu in Studi- um und späterer Ausbildung.

Ist dieses Erziehungsziel bis zum Facharztalter nicht er- reicht, kann jede extern ver- ordnete „Testierung von Kan- didaten" letztlich fehlende Eigenverantwortung, das heißt, mangelndes bewußtes Erkennen der eigenen fachli- chen Grenzen, bestenfalls ka- schieren.

PARAGRAPH 218 Zu den Leserbriefen zum The- ma Abtreibung und die Abtrei- bungspille RU 486 in den Heften 46 und 51-52/1991:

Forderung kein Maßstab

In der Diskussion um den Paragraphen 218 schreibt Herr Schneider, „man muß eine Fristenlösung akzeptie- ren, die der Frau das Recht zubilligt, von dem sie sonst sowieso Gebrauch macht".

Das kann sicherlich nicht der Maßstab einer Gesellschaft sein, die sich den Menschen- rechten verpflichtet fühlt.

Welchen Bevölkerungsgrup- pen müßte man doch noch ein Recht zubilligen, weil sie es dann sowieso in Anspruch nimmt? Die Verknüpfung von ungewünschter Schwan- gerschaft mit psycho-sozialem Leid für das später geborene Kind, Mutter und Vater ist so zutreffend wie die Verknüp- fung von Wunschkind und Problemlosigkeit.

Die Inzidenz von Depriva- tion, Entwicklungsstörungen

Ein anderer Aspekt: Die Leistungsfähigkeit einer In- stitution bemißt sich nicht al- leine an der Fachkompetenz des Einzelnen, sondern steigt wohl summativ, wenn nicht sogar exponentiell, bezogen auf das Wissen mehrerer zu- sammenarbeitender Fachärz- te, wenn es diagnostische Pro- blemfälle zu lösen gilt. Wer das Leistungspotential eines Institutes auf den Prüfstand stellen will, braucht ein vali- dierendes Instrumentarium zur Examinierung der gesam- ten Institution, ansonsten könnte es . . . durchaus mög- lich sein, daß manche „organ- spezifische Fachkoryphäe", bezüglich der Kenntnisse im gesamten Fach, einen Offen- barungseid zu leisten hätte.

Ohne Berücksichtigung der Meinung der Basis kann das Positionspapier kaum all- gemeine Akzeptanz bean- spruchen!

Dr. Wilhelm Dreßler, Le- onhard-Paminger-S traße 1, W-8390 Passau

und Frauen mit Psychosen verhält sich sicherlich nicht umgekehrt proportional zur Abtreibungsrate, weder in Deutschland noch sonstwo.

Und selbst wenn dem so wäre, wäre der Versuch, diese Probleme durch Abtreibung zu lösen, gleichzusetzen mit dem Versuch, die Armut ab- zuschaffen, indem man die Armen abschafft. Schneider fordert, „das Problem von al- len Seiten zu beleuchten und zu diskutieren". Gerade das tut er nicht. Denn in seiner ganzen Stellungnahme nennt er nicht einmal das Recht auf Leben und körperliche Un- versehrtheit der noch unge- borenen Kinder. Dabei be- steht der entscheidende Kon- flikt gerade zwischen diesem Recht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das geforderte Recht auf Abtreibung würde bedeu- ten, diesen Konflikt pauschal zum Nachteil des Kindes zu lösen.

Ulrich Grabenhorst, Lud- wigstraße 14, W-4050 Mön- chengladbach

Bessere Aufklärung wäre sinnvoller

Eine Frau hat selbstver- ständlich „ganz allein das Recht, darüber zu entschei- den, ob sie ein Kind will oder nicht". Genau so selbstver- ständlich aber muß diese Ent- scheidung schon vor der Empfängnis des Kindes ge- troffen werden, nicht erst dann, wenn schon neues Le- ben entstanden ist und nur noch durch Töten wieder be- endet werden kann. Gibt es in der ganzen Diskussion um den Paragraphen 218 nur das Problem des Nicht-töten- Dürfens beziehungsweise des Töten-Müssens, wobei der Tatbestand des Tötens von den Befürwortern der Abtrei- bung wider besseres Wissen auch noch geflissentlich be- stritten wird?

Es wäre sinnvoller und er- folgreicher, alle Energie, die in den Auseinandersetzungen, um die Abtreibung aufge- wandt wird, für eine bessere, gezielte Aufklärung der Frau- en, vom Schulalter bis in das Klimakterium, einzusetzen.

Der Nachholbedarf ist riesen- groß. Der Kampf gegen die Abtreibung beginnt mit der gekonnten Verhütung einer nicht gewollten, unerwünsch- ten Schwangerschaft!

Dr. Schwabe: „Seit jeher fand und findet eine Frau ei- nen Weg, eine Schwanger- schaft abzubrechen." Ich hal- te dem entgegen: noch viel leichter findet eine Frau ei- nen Weg, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhüten.

Jede verantwortungsbewußte Frau ist heute mit den vor- handenen, allen zugängli- chen, bekannten und sicheren Mitteln und Methoden dazu in der Lage. Und wer verhü- tet, braucht nicht abtreiben, muß nicht töten!

So einfach könnte es sein.

Aber — Cave! Wer die RU 486 propagiert, läuft Gefahr, die- se als „Verhütungsmittel" zu verharmlosen. Sie ist aber ein Tötungsmittel, kein Medika- ment, sprich Heilmittel; sie ist ein Gift wie die Pestizide oder Insektizide, sie ist ein Fetozid! Ihre Anwendung zu

fordern und durchzusetzen wäre wirklich „Der Gruß aus dem Mittelalter". Mir „läuft es kalt über den Rücken", wenn ich daran denke, daß Herr Dr. Schwabe demnächst die RU 486 verordnen wird!

Dr. med. W. Wolfgarten, Annastraße 16, W-4178 Keve- laer 1

Große Worte

Kollege Scholz liebt die großen Worte. Ich selbst habe die Medizin niemals als „Sen- dung" verstanden. Zu diesen wolkigen Höhen kann mich selbst der heilige Hippokrates aus Kos nicht tragen.

Tatsächlich handelt es sich bei der Medikation von RU 486 um die Verhinderung weiterer embryonaler Ent- wicklung. In diesem Zusam- menhang von Mord zu spre- chen, ist nach meiner Ethik infam.

Herr Scholz sollte sich nüchtern und ehrlich mit Fakten befassen und nicht über „schurkische Solidarität (?)" lamentieren, die in unse- rem Berufsstand überhaupt nicht vorkommt. Überdies bleibt es ja jedem Kollegen freigestellt, sich für oder ge- gen RU 486 zu entscheiden.

Ich denke doch, daß Berufs- und Gewissensfreiheit bei uns in jeder Hinsicht gewährlei- stet sind.

Voltaire schrieb vor zwei- hundert Jahren: „Die Raserei eines Dogmas ist die schlimmste Krankheit über- haupt, verheerender als die Pest."

Dr. med. Alfons Reuke, Sommerhalde 42, W-7142 Marb ach

Unmoralisch

Regulation des Bevölke- rungswachstums kann man nicht mit Tötung menschli- chen Lebens erreichen wol- len. — Gibt es etwas Unmora- lischeres?

Jeder Mensch hat mit ei- nem Anderen zusammen die Freiheit der Entscheidung, ob menschliches Leben entste- A1-162 (10) Dt. Ärzten 89, Heft 4, 24. Januar 1992

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hen soll oder nicht. Wer in dieser Entscheidung einen Fehler begeht, sollte zu sei- nem Handeln stehen, einem Kind zum Leben verhelfen, es erziehen. Man macht es sich sehr einfach, wenn man eine Fehlentscheidung mit Tötung korrigiert.

Warum beteiligen sich im- mer noch Ärzte an der Tö- tung menschlichen Lebens, obwohl die Mutter nicht in Lebensgefahr ist? Warum wollen auch Ärzte immer wie- der diskutieren, ob Leben erst ab einer bestimmten Wo- che beginnt? Bestrafung durch den Staat kann das Problem der Massenabtrei- bung nicht lösen. Für jeden Menschen und besonders für den Arzt sollte es eine Ver- pflichtung sein, Leben zu schützen, sobald das Wachs- tum begonnen hat.

Jeder Versuch einer Grenzziehung für schutzun- würdiges Leben kann auf lan- ge Sicht nur in moralisches Verderben führen.

Dr. med. W. Peters, Ven- loer Straße 105, W-4040 Neuss

ALTERSVERSORGUNG Gedanken zu einem neuen Ge- nerationsvertrag:

Ganze Generation einbeziehen

Der Versicherungsgedan- ke läuft darauf hinaus, das Risiko, das jeden trifft, von allen tragen zu lassen. Er geht jedoch davon aus, das natürli- che Ereignis der Schwanger- schaft als Schadensfall zu be- trachten, gegen den man sich versichert. Wenn wir so wei- terdenken, ist schon die Exi- stenz der nächsten Generati- on unseres Volkes ein kollek- tiver Schadensfall. Hier tref- fen Einzelegoismus und Ge- meinwohl aufgrund der sozia- len Bedingungen unvereinbar aufeinander.

Wir wünschen uns, daß es eine nächste deutsche Gene- ration gibt, aber ein großer Teil von uns wünscht sich, daß gerade er davon ver-

schont bleibt, etwas dazu bei- zutragen. Die Einzelperson wird dabei materiell nur be- nachteiligt, durch Unterhalts- zahlungen oder durch den Aufwand der Sorge für das Kind. Einen Ausgleich in der Altersversorgung gibt es da- für kaum oder nicht. Indivi- duell ist so die Zeugung von Kindern ein wirtschaftlicher Fehler. Die Überalterung des Volkes und der Zusammen- bruch des Rentensystems sind damit vorprogrammiert.

Volkswirtschaftlich ist je- doch die Hervorbringung der nächsten Generation als un- umgängliche Vorsorge anzu- sehen. Diesen Teil des Le- bens, das aus Kindheit und Jugend, produktiver Phase und Alter besteht, um augen- blicklicher materieller Entla- stung willen zu verdrängen, wird sich rächen. Wo die Al- tersvorsorge vorwiegend pri- vat-familiär betrieben wird, erhält der Einzelne einen ma- teriellen Anreiz, zur Bevölke- rungsexplosion beizutragen.

Wir versorgen nur die Kinder privat-familiär, klagen über mangelnden Nachwuchs und wissen nicht mehr, wie wir die gemeinschaftliche Altersver- sorgung einschließlich Pflege- risiko realisieren sollen.

Das wahre Ei des Kolum- bus wäre eine von allen getra- gene Vorsorge im Rahmen des Volkes, ein Generatio- nenvertrag, der in jeder Rich- tung die ganze Generation einbezieht. Das heißt, daß der Unterhalt für die Kinder mit der Rentenversicherung gemeinsam von jedem in glei- cher Weise ohne Benachteili- gung der leiblichen Eltern er- hoben würde. Der Unter- haltsberechtigte oder sein ge- setzlicher Vertreter erhielte ihn aus diesen Mitteln ausge- zahlt. Dazu gehört auch die Anerkennung und der Aus- gleich der Leistung der Mut- terschaft. So würde die ge- samte Generation ihre Ver- pflichtung aus dem Genera- tionenvertrag ohne die jetzi- gen Mitnahmeeffekte erfül- len.

Dr. med. Bernhard Belei- tes, Beethovenstraße 20, 0-2510 Rostock 5

A1 -164 (12) Dt. Ärztebl. 89, Heft 4, 24. Januar 1992

Zusammensetzung:

1 Filmtablette enthält 200 mg Ofloxacin. An- wendungsgebiete: Bakterielle Infektionen, verursacht durch Ofloxacin-empfindliche Erreger. Infektionen der Atem- wege, verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gramnegative und multiresistente Erreger sowie durch Staphy- lococcus aureus (Bei ambulant erworbenen Pneumokokken- Pneumonien ist Tarivid nicht Mittel der 1. Wahl). Chronische und rezidivierende Infektionen von Hals, Nase und Ohren, ins- besondere wenn sie durch gramnegative Keime einschließlich Pseudomonas oder durch Staphylococcus verursacht sind (Nicht bei akuter Angina tonsillaris). Infektionen der Weichtei- le und der Haut. Infektionen des Bauchraumes, einschließlich des kleinen Beckens. Infektionen der Niere, der ableitenden Harnwege und der Geschlechtsorgane, Gonorrhö. Gegen- anzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ofloxacin oder ande- re Chinolone. Nicht bei Epileptikern anwenden. Bei Vorschädi- gung des ZNS mit erniedrigter Krampfschwelle, wie z.B. nach Schädelhirnverletzungen, entzündlichen Prozessen im ZNS- Bereich oder Schlaganfall, soll Tarivid nicht angewendet wer- den. Tarivid soll Kindern und Jugendlichen in der Wachstums- phase sowie Schwangeren und Stillenden nicht verabreicht werden. Nebenwirkungen: Magenbeschwerden, Bauch- schmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.

Sehr selten: pseudomembranöse Kolitis (Tarivid absetzen).

Kopfschmerzen, Schwindel, Schlafstörungen. Sehr selten:

muskuläre Koordinationsstörungen, Krampfanfälle, Parästhe- sien, Sehstörungen, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Hör- und Gleichgewichtsstörungen, intensive Traumerleb- nisse bis zum Alptraum, psychotische Reaktionen wie Unruhe, Erregungszustände, Angstzustände, Depressionen, Verwirrt- heit, Halluzinationen (teilweise schon nach Erstanwendung;

Tarivid absetzen). Hautreaktionen wie z.B. Hautausschläge, (in Einzelfällen bis hin zum Erythema exsudativum multifor- me) , Juckreiz. Sehr selten: Photosensibilität, Fieber; Petechien, hämorrhagische Bullae und Papeln mit Krustenbildung (Vas- kulitis) ; Tachykardien, Gesichts-, Zungen-, Glottisödem, Atem- not, bis hin zum lebensbedrohlichen Schock (teilweise schon nach Erstanwendung: Tarivid absetzen). Sehr selten: Leuko- penie, Agranulozytose, Anämie, Thrombopenie ; vorüberge- hende Beeinträchtigung der Leber, z.B. Anstieg der Leberenzy- me und/oder des Bilirubins; Beeinträchtigung der Nierenfunk- tion, z.B. Anstieg des Serumkreatinins, interstitielle Nephritis;

Schwäche, Muskel- und Gelenkbeschwerden wie z.B. Schmer- zen. Bis auf sehr seltene Fälle (z.B. einzelne Geruchs-, Geschmacks- und Hörstörungen) sind die unerwünschten Wirkungen nach bisheriger Erfahrung reversibel. Hinweis für Verkehrsteilnehmer oder Bediener von Maschinen: Evtl. Ein- schränkung des Reaktionsvermögens, besonders im Zusam- menwirken mit Alkohol. Wechselwirkungen mit ande- ren Mitteln: Wirkungsabschwächung von Tarivid Filmta- bletten bei gleichzeitiger Gabe von mineralischen Antazida oder Eisenpräparaten. Dosierung: Je nach Indikation 1x100 mg bis 2 x 200 mg (max. 2 x 400 mg) Ofloxacin pro Tag.

Dosis bei eingeschränkter Nierenfunktion reduzieren.

Anwendungsdauer: Maximal 2 Monate. Handelsfor- men und Preise: Tarivid: N1/N2 (10/20 Filmtabletten).

50,35 / 93,20 DM; Krankenhauspackungen. Stand: Januar 1991 Hoechst Aktiengesellschaft

6230 Frankfurt am Main 80 LI 209 015 b

Hoechst

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