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Ein grosser Teil der Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger ist arbeitsfähig

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Academic year: 2022

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M 017/2007 GEF 8. August 2007 GEF C Motion

1311 Gfeller, Rüfenacht (EVP)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 22.01.2007

Ganzheitliche Sozialhilfe statt Förderung von Sozialrentnern

Der Regierungsrat wird beauftragt, kommunale Projekte mit dem Ziel, Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezügern eine niederschwellige Arbeitsmöglichkeit zu bieten, zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Hierzu ist jährlich ein bestimmter, angemessener Betrag bereitzustellen, mit dem die Startkosten für kommunale Projekte mitfinanziert werden, bei denen arbeitsfähige Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger

a) zu Arbeiten mit gesellschaftlichem Nutzen oder b) in betreuten Nischenarbeitsplätzen

eingesetzt werden.

Die Kosten für die Betreuungsaufgaben, die durch die Arbeitsleistung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht eingebracht werden, sollen dem Lastenausgleich zugeführt werden können.

Begründung:

Seit Jahren ist die Zahl der Personen, welche auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, anhaltend gross und die Sozialhilfeausgaben steigen stetig an. Ein grosser Teil der Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger ist arbeitsfähig. Erfahrungsgemäss erschwert sich aber die berufliche Integration mit jedem Monat ohne Arbeit, ohne Möglichkeit zum Einsetzen oder Erwerben von Fähigkeiten und Kenntnissen und ohne Tagesstruktur. Diese Personen erhalten zwar das Geld, auf das sie Anspruch haben, und soweit als möglich Beratung. Ohne konkretes Angebot für eine Beschäftigung, verlieren sie aber oft ihre Tagesstruktur und ihre Fähigkeiten, sie vereinsamen und sind der Gefahr ausgesetzt, physisch oder psychisch zu erkranken. Die eingesetzten finanziellen Mittel decken somit zwar die Lebenshaltungskosten, haben aber nur selten eine nachhaltige Wirkung und führen nur gelegentlich zur Integration und zur wirtschaftlichen Selbständigkeit.

Der Kanton finanziert 670 Jahresplätze für Beschäftigungsprogramme mit beachtlichem Integrationserfolg. Diese Plätze werden den Gemeinden aufgrund deren Erwerbslosenzahlen als Kontingent zugeteilt. Allerdings genügen diese Plätze angesichts der hohen Anzahl an Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger in keiner Weise, so dass mit Wartezeiten von etlichen Monaten gerechnet werden muss. Die neuen SKOS-

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Richtlinien erlauben es, besondere Integrationsanstrengungen von Sozialhilfesuchenden finanziell anzuerkennen, aber bei ungenügenden Integrationsanstrengungen auch Leistungskürzungen vorzunehmen. Diese Möglichkeit macht aber nur dann Sinn, wenn geeignete Stellen in genügender Anzahl zu Verfügung stehen. In einer Gemeinde können solche Arbeitsplätze eingerichtet werden, die das Gewerbe nicht konkurrenzieren, bei denen aber unterschiedlichste Arbeiten (vom Werkhof bis zu Einsätzen im Bereich der Freiwilligenarbeit) zu Gunsten der Öffentlichkeit geleistet werden können. Denkbar sind auch Projekte, bei denen Nischenarbeitsplätze (Flickstube, Recycling von elektronischen Geräten etc.) geschaffen werden. Gerade letztere erweisen sich als sehr wichtig, als dass hier Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind, wieder an die Anfordernisse der Arbeitswelt herangeführt werden können.

Solche Projekte werfen einerseits beim Start Kosten auf, anderseits auch infolge der benötigten Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die durch deren Arbeitsleistung allein kaum abgegolten wird.

Die heutige Finanzierung der Sozialhilfe steht solchen kommunalen Projekten entgegen.

Die Gemeinden können die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger vollumfänglich dem Lastenausgleich zuführen. Allfällige Anstrengungen der Gemeinden, den Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezügern ausserhalb den Angeboten des Kantons eine Anstellungsmöglichkeit und damit eine geregelte Tagesstruktur zu bieten und so ihre soziale und berufliche Integration zu fördern und zu begünstigen, müssen die Gemeinden hingegen finanziell selber tragen. Dadurch wird die Motivation und Innovativität der Gemeinden beträchtlich behindert, den Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger den Weg zurück in die Arbeitswelt zu ermöglichen.

Der Kanton muss dafür besorgt sein, dass geeignete Ideen und Projekte der Gemeinden gegen die stetige Zunahme der Sozialhilfeausgaben zur Ausführung gelangen.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär verlangt die Finanzierung von kommunalen Projekten für arbeitsfähige Sozialhilfebezügerinnen und –bezüger. Dazu fordert der Motionär einen jährlichen Kredit für die Anstossfinanzierung solcher Projekte sowie die Lastenausgleichsberechtigung der Betreuungskosten, soweit diese nicht mit der Arbeitsleistung der Teilnehmenden gedeckt werden können. Seine Forderung begründet der Motionär mit dem Hinweis auf die ungenügende Anzahl an Beschäftigungs- und Integrationsplätzen, die heute zur Verfügung steht.

Der Regierungsrat erachtet die Integration als eine wichtige Aufgabe der heutigen Zeit.

Zentral ist dabei die berufliche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Aber auch die Teilhabe an einem zweiten Arbeitsmarkt ist zur Förderung und Erhaltung bestehender Fähigkeiten für jene Menschen wichtig, die im ersten Arbeitsmarkt geringe Chancen haben.

Dem Regierungsrat ist bekannt, dass das Angebot an Beschäftigungsplätzen nicht ausreicht. Er unterstützt darum das Anliegen, für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger in einem finanzierbaren Rahmen mehr Arbeitsplätze zu schaffen und ein vielfältiges Integrationsangebot zur Verfügung zu stellen.

Mit der Überarbeitung des Steuerungskonzepts der Beschäftigungsmassnahmen (BMSE) im Jahr 2005 hat der Regierungsrat bereits Schritte in diese Richtung unternommen: In der Neukonzeption Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS), die seit 2006 in Kraft ist, wurden die Plätze im Rahmen des vom Grossen Rat vorgegebenen

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Kostendachs aufgestockt. Mit den gleichen Mitteln wie bis anhin, nämlich Fr. 25 Mio., konnte das Gesamtangebot um rund 27% ausgeweitet werden, von 528 Jahresplätzen auf 670 Jahresplätze. Ferner wurde die Angebotspalette mit Angeboten zur sozialen Integration erweitert. Nebst befristeten Angeboten mit der Zielsetzung der beruflichen Integration und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt werden so auch unbefristete Angebote zur sozialen Stabilisierung bereitgestellt. Die Schaffung von Arbeitsplätzen mit gesellschaftlichem Nutzen und von betreuten Nischenarbeitsplätzen, wie sie der Motionär fordert, ist mit dem heutigen Konzept bereits möglich.

Erfolgreiche Beschäftigungs- und Integrationsangebote bedeuten eine finanzielle Entlastung der Sozialhilfe. Dem aktuellen Reporting 2006 ist zu entnehmen, dass mit der Neukonzeption die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt weiter gestiegen ist: Gut 30% der ausgetretenen Personen konnten durch Vermittlung von der Sozialhilfe abgelöst werden. Dies zeigt, dass die Angebote wirkungsvoll sind und dass auch ausgesteuerte Personen vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren können. Es gilt daher, die gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage zu nutzen, damit die Ablösung von der Sozialhilfe möglichst vielen Sozialhilfebezügerinnen und –bezügern gelingt. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) hat zu diesem Zweck ab 2008 zusätzliche Mittel für diesen Bereich budgetiert, die intern kompensiert werden (Voranschlag 2008, Finanzplan 2009-2011). Sie plant, damit das Steuerungskonzept um spezifische Leistungen nahe beim Arbeitsmarkt (z.B. Verstärkung der Vermittlungstätigkeit, Abklärungen) zu erweitern und mehr Plätze zur Verfügung zu stellen. Damit werden die Gemeinden einen grösseren Handlungsspielraum haben, um auch neue Zusammen- arbeitsformen zu prüfen.

Kommunale Projekte, die Arbeitsplätze mit gesellschaftlichem Nutzen und betreute Nischenarbeitsplätze anbieten, können bereits heute im Rahmen der bestehenden Beschäftigungs- und Integrationsangebote mitfinanziert werden. Kosten für Betreuungsaufgaben in Integrationsprojekten können so dem Lastenausgleich zugeführt werden.

Mittelfristig soll die Neukonzeption BIAS überprüft und nach Bedarf weiterentwickelt werden. Der Regierungsrat will in diesem Rahmen auch den als sinnvoll erachteten Vorschlag eines Anreizsystems für Gemeinden, die kommunale Integrationsprojekte bereitstellen wollen, prüfen.

Da diese Forderung der Motion eine von mehreren Fragestellungen darstellt, die im Rahmen der Überprüfung des bestehenden Angebots geklärt werden sollen, ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat anzunehmen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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