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er Unfall eines Kindes kann schwerwiegende Folgen haben: Arztho- norare, die Kosten für Kran- kenhaus und Rehabilitation und – bei bleibenden Schäden – die Folgekosten sowie eine mögliche Erwerbsminderung können sich zu stattlichen Be- trägen summieren. Zumin- dest für die Heilbehandlungs- und Genesungskosten gelten einheitliche Regelungen.Wurde der Unfall schuldhaft von einem Dritten verursacht, haftet der Schädiger bezie- hungsweise dessen Versiche- rung für die Kosten. Wurde der Unfall selbst verschuldet, übernimmt die eigene Kran- kenversicherung die Aufwen- dungen.
Frühe Leistung Anders indes ist die Sach- lage im Fall von bleibenden Schäden: gibt es keinen Schul- digen, haftet niemand für eventuelle Erwerbsminderun- gen und ähnlich schwerwie- gende Fälle. Einzige Ausnah- me: Ist der Unfall zum Bei- spiel auf dem Weg zur Schule eingetreten, leistet die gesetz- liche Schülerunfallversiche- rung. Allerdings sind hier die Renten ausgesprochen knapp bemessen. Bei einer 50pro- zentigen Invalidität kann ein Kind im Alter bis zu sechs Jah- ren gerade eben rund 300 DM Monatsrente erwarten. Selbst ein 15jähriger Vollinvalide muß sich mit einer Monats- rente von rund 1 000 DM be- gnügen. Keinerlei Rentenzah- lung erbringt die gesetzliche Unfallversicherung im übri- gen, wenn der Invaliditätsgrad unter 20 Prozent liegt.
Wichtiger als die von vie- len Eltern abgeschlossene Ausbildungs- oder gar Aus-
steuerversicherung ist daher eine ausreichend hohe Un- fallversicherung, die immer dann Leistungen erbringt, wenn das Kind durch einen Unfall einen dauerhaften Schaden erleidet. Diese Lei- stungen werden bei den mei- sten Verträgen schon ab ei- nem Prozent Invaliditätsgrad entsprechend der versicher- ten Summe erbracht.
Zusätzlich sehen die Standardversicherungsbedin-
gungen einige Sonderleistun- gen vor, die die Kinder-Police von der Erwachsenen-Unfall- versicherung unterscheiden.
So sind bei Kindern bis zu zehn Jahren Vergiftungen, die zu Dauerschäden führen, im Versicherungsschutz ein- geschlossen. Zudem kann nach einem schweren Unfall bis zu fünf Jahre lang jährlich der Grad der körperlichen und geistigen Beeinträchti- gung neu bestimmt werden.
Sollte sich dabei herausstel- len, daß sich der Zustand des Kindes verschlechtert hat, wird die Invaliditätsleistung entsprechend angepaßt. Und schließlich wird die Kinder- unfallversicherung beitrags- frei bis zum 18. Lebensjahr
des Kindes weitergeführt, wenn der Versicherungsneh- mer – in der Regel entweder der Vater oder die Mutter des Kindes – während der Ver- tragslaufzeit stirbt.
Teuer ist eine Kinder-Un- fallversicherung keineswegs.
Die HUK berechnet bei- spielsweise für ein Paket aus 100 000 DM Invaliditätsent- schädigung mit Verdoppe- lung der Zahlung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Pro-
zent, 10 000 DM Todesfall- summe und 5 000 DM Ber- gungskosten pauschal 51,70 DM pro Jahr. Wahlweise kön- nen auch Leistungen für kos- metische Operationen bis zu 10 000 DM für jährlich 13,50 DM mitversichert werden.
Versorgungslücke Einen bedeutenden Nach- teil hat die Kinderunfallversi- cherung allerdings. Wie der Name bereits sagt, leistet sie nur im Falle eines Unfalls.
Wird das Kind jedoch infolge einer schweren Krankheit dauerhaft beeinträchtigt, ge- nießt es keinerlei Versiche- rungsschutz, da weder die ge-
setzliche noch die private Un- fallversicherung hierfür auf- kommen. Da Kinder auch kei- ne Berufsunfähigkeitsversi- cherung abschließen können, besteht hier eine nicht unbe- deutende Versorgungslücke, die jedoch von einigen Gesell- schaften – etwa der HUK – mittlerweile geschlossen wird:
die sogenannte „Kinderversi- cherung“ leistet auch dann, wenn die Gesundheit des Kin- des nicht durch einen Unfall, sondern durch eine Krankheit irreparabel geschädigt ist.
Versicherbar sind Kinder vom ersten bis zum vollende- ten 14. Lebensjahr. Leistun- gen werden ab 25 Prozent In- validität erbracht, ab 90 Pro- zent wird die Leistung ver- doppelt. Nicht versichert sind allerdings Dauerschäden als Folge von Alkohol- oder Drogenmißbrauch, AIDS so- wie geistigen und seelischen Erkrankungen, sofern diese nicht von einer hirnorgani- schen Schädigung ausgelöst wurden.
Die zusätzliche Sicherheit hat allerdings ihren Preis.
Während die HUK für die klassische Unfallversicherung über 100 000 DM jährlich die genannten 51,70 DM berech- net, kostet die neue Police bei gleicher Versicherungssum- me, aber einer Leistungsbe- grenzung auf eine Invalidität von mindestens 25 Prozent ei- nen Jahresbeitrag von 120 DM. Auch eine Höherversi- cherung in größerem Umfang ist problematisch. Die HUK sieht als maximale Versiche- rungssumme 300 000 DM vor.
Andere Gesellschaften wol- len sogar noch niedrigere Sät- ze anbieten.
Dennoch erscheint der Abschluß einer solchen Police überlegenswert, wobei aus Gründen der Kostener- sparnis auch Kombinationen aus Kinder-Unfallversiche- rung und Kinderversicherung denkbar sind. In jedem Fall erscheint dieses Geld jedoch besser angelegt als bei einer Ausbildungs- oder Aussteu- er-Versicherung, die oftmals lediglich eine niedrige Rendi- te und spärliche Leistungen bietet. Peter Jobst [31]
Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 19, 9. Mai 1997
V E R S I C H E R U N G E N
Unfallversicherung
Ausbildungsversicherungen werden noch häufig abgeschlossen. Gerade für kleine Kinder ist jedoch unter Umständen eine Unfallversicherung wichtiger.
Für Kinder ist Deutschland ein „gefährliches Pfla- ster“. In keinem anderen Land Europas verun- glücken mehr Kinder im Straßenverkehr. Aber auch der schulische und private Alltag ist voller Risiken:
mehr als vier Millionen Kinderunfälle sind alljähr- lich zu beklagen, davon rund 80 Prozent in der Frei- zeit. Vor den finanziellen Folgen kann eine relativ günstige Unfallversicherung für Kinder schützen.
Schutz für den Nachwuchs
Foto: Karlsruher Versicherungen